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Das aktuelle Taxonomiepaket finden Sie hier.

Aktuelle handelsrechtliche und steuerliche Themen der Taxonomie-Version 6.3

Allgemeine und handelsrechtliche Anpassungen

Global Common Document (GCD-Modul)

  • Die Angaben zur Berichtsprüfung werden aufgrund von Änderungen der einschlägigen IDW Prüfungsstandards (IDW PS 400er-Reihe) überarbeitet. Die Angaben zur Prüfungsdurchführung sind unterteilt: „Abschlussprüfung bis Geschäftsjahr 2017“ (validThrough=31.12.2017) und „Abschlussprüfung ab Geschäftsjahr 2018“.
  • Ein Rechtsformkatalog für Mutterunternehmen wird aufgenommen. Im Vergleich zum Rechtsformkatalog des berichtenden Unternehmens enthält er nur für Mutterunternehmen relevante Rechtsformen. Dabei wird die Auszeichnung der Rechtsform für alle vorhandenen Alternativen („legalFormEU“, „legalFormPG“, legalFormKSt“) auf „true“ gesetzt – unabhängig von der tatsächlichen Zuordnung. Dies ermöglicht die Übermittlung des Datensatzes an die Finanzverwaltung auch im Falle einer von der Rechtsform des Übermittlers abweichenden Rechtsform des Mutterunternehmens.
  • Die Labels der Angaben zum Feststellungsdatum/Veröffentlichungsdatum des Berichts werden an den Gesetzeswortlaut des § 328 Abs. 1a HGB angepasst.

Kerntaxonomie (GAAP-Modul) und Branchentaxonomie (BRA-Modul)

  • Die Abbildung eines Anlagenabgangs mit Buchverlust wird neu konzipiert. Es empfiehlt sich, Senderseitig die verwendete Vorzeichen-Logik beim Bestücken des Taxonomie-Datensatzes zu überprüfen.
  • Die Position „Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens, Abschreibungen auf Finanzanlagen“ [is.netIncome.regular.fin.netParticipation.amortFinanc.financials] wird mangels Anwendungsfalls gelöscht.
  • Die names für die folgenden Positionen in der Branchentaxonomie werden korrigiert, um Inkongruenzen zu den jeweiligen Oberpositionen zu beseitigen:
  • „Umsatzerlöse (GKV), Umsatzerlöse aus Obstbau, nicht steuerbar“
  • „Umsatzerlöse (GKV), Umsatzerlöse aus Obstbau, ohne Zuordnung nach Umsatzsteuertatbeständen“
  • Labels der einzelnen Positionen für Stiftungen und Vereine im Berichtsteil „Ergebnisverwendung“ werden so ergänzt, dass sie dem Gesetzeswortlaut des § 62 Abs. 3 AO entsprechen.
  • Die Position „Sonderposten mit Rücklageanteil“ [bs.eqLiab.pretaxRes] wird überarbeitet. Die handelsrechtlichen Vorschriften zur Bildung eines Sonderpostens mit Rücklageanteil wurden mit Einführung des BilMoG aufgehoben. Steuerfreie Rücklagen sind – je nach Art der Rücklagen –rechtzeitig in der Handelsbilanz aufzulösen; für den Jahresabschluss 2019 sind sie damit nicht mehr relevant. Die Positionen der Kerntaxonomie für den Ausweis einer steuerfreien Rücklage werden – mit Ausnahme der Positionen „Rücklage für Veräußerungsgewinne“ [bs.eqLiab.pretaxRes.res.gainAssetSale], „übrige steuerfreie Rücklagen/nicht zuordenbare steuerfreie Rücklagen“ [bs.eqLiab.pretaxRes.res.other] – als „notPermittedFor=handelsrechtlich“ ausgezeichnet. Der Ausweis der steuerrechtlichen Sonderabschreibungen unter der Position „steuerrechtliche Sonderabschreibungen auf Umlaufvermögen“ [bs.eqLiab.pretaxRes.specAmort.currAss] ist handelsrechtlich ebenso nicht mehr zulässig.
  • Die aufgrund der Änderungen im Investmentsteuergesetz 2018 (InvStG) neu eingefügten Positionen (siehe folgenden Abschnitt 1.2) werden soweit erforderlich als „notPermittedFor=handelsrechtlich“ ausgezeichnet.
  • Positionen der Branchentaxonomie (Ergänzungstaxonomien PBV und KHBV) werden hinsichtlich ihrer Referenzen aktualisiert.

Spezifizierungen der Finanzverwaltung

Global Common Document (GCD-Modul)

  • Erläuterungen zur Bilanzart „sonstige Auswertung“ [genInfo.report.id.statementType.statementType.SERL] können nicht mehr an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
  • Bei den Ausprägungen „Sonderbilanz“ [genInfo.report.id.statementType.tax.statementTypeTax.SB] und „Ergänzungsbilanz“ [genInfo.report.id.statementType.tax.statementTypeTax.EB] wird die Rechtsformauszeichnung korrigiert. Eine Änderung bei der Übermittlungsmöglichkeit ergibt sich hieraus nicht.
  • Bei der Taxonomie-Position “Rechtsform, atypisch stille Gesellschaft” [genInfo.company.id.legalStatus.legalStatus.ASG] werden die Auszeichnungen “legalFormEU” (bisher true) und “legalFormKSt” (bisher true) gelöscht. Die Taxonomie-Position kann nur noch mit “legalFormPG=true” für die Rechtsform Personengesellschaft angekündigt werden.
  • In den Berichtsbestandteilen wird die Ausprägung „Berichtsbestandteile, abweichende Wertansätze der Finanzverwaltung“ [genInfo.report.id.reportElement.FV] ergänzt und als „notPermittedFor=Einreichung an Finanzverwaltung“ ausgezeichnet.

Kerntaxonomie (GAAP-Modul) und Branchentaxonomie (BRA-Modul)

  • Um durchgängig eine Summenmussfeldprüfung durch ERiC zu ermöglichen (vgl. Tz. B.14.14 des Technischen Leitfadens zur Taxonomie 6.2), werden bei verschiedenen Positionen Auffangpositionen („…, nicht zuordenbar“) in den Berichtsteilen „Bilanz“, „Gewinn- und Verlustrechnung“ und „steuerliche Gewinnermittlung“ eingefügt. Es ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass ein vorhandenes Konten-Mapping auf ein Summenmussfeld zwingend von dem jeweiligen Summenmussfeld auf eine ihm zugehörige Unterposition anzupassen ist. Ist eine eindeutige Zuordnung auf eine Unterposition nicht möglich, steht eine zugehörige Auffangposition zur Verfügung.
  • In den Berichtsteilen „Bilanz“, „Gewinn- und Verlustrechnung“, „steuerliche Gewinnermittlung“ und „steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren“ werden neue Taxonomie-Positionen für das InvStG 2018 aufgenommen.
  • Mit Einführung der Taxonomie-Position „zuzüglich nach InvStG steuerfreie Erträge“ [fplgm.add.InvStG] entfiel der Anwendungsbereich der Taxonomie-Position “zuzüglich sonstige steuerfreie Erträge” [fplgm.add.other]. Die Position [fplgm.add.other] wurde gelöscht.
  • Im Berichtsteil „Bilanz“ der Ergänzungstaxonomie werden zwei Positionen für den Aufwandsverteilungsposten aufgenommen.
  • Erstmals wird bei zwei Positionen eine Mehrfachauszeichnung bei der Eigenschaft „notPermittedFor“ („Einreichung an Finanzverwaltung“ und „handelsrechtlich“) vorgenommen.
  • Ein Abgleich im Berichtsteil „Gewinn- und Verlustrechnung“ führt bei zahlreichen Taxonomie-Positionen im Gesamtkostenverfahren (GKV) und Umsatzkostenverfahren (UKV) zu Anpassungs- und Änderungsbedarf.
  • Für die Übermittlung der Sonderbilanz werden zwei zusätzliche Taxonomie-Positionen aufgenommen („Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Forderungen gegen Gesellschaft/Gesamthand“ [bs.ass.currAss.receiv.colEntity] und „Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaft/Gesamthand“ [bs.eqLiab.liab.colEntity]).
  • Erläuterungspositionen in Berichtsteilen, die nur für eine Übermittlung an die Finanzverwaltung vorgesehen sind, werden gelöscht.
  • Genussrechtskapital ist in der Steuerbilanz als Verbindlichkeit anzusetzen. Genussrechtskapital mit Eigenkapitalcharakter wird daher – soweit dies nicht bereits der Fall war – in den Berichtsteilen “Bilanz” und “Kapitalkontenentwicklung” mit “notPermittedFor=Steuerlich” ausgezeichnet
  • Die terse60 en-Label werden mangels Bedarf gelöscht.
  • Bei der Taxonomie-Position „Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, Kapitalertragsteuer“ [is.netIncome.tax.kest] und den zugehörigen Unterpositionen wird die Rechtsformauszeichnung auf „KST“ begrenzt (bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften liegt insoweit eine Entnahme vor).
  • Bei der Position „zuzüglich nach § 8b KStG steuerfreie Erträge“ [fplgm.add.taxFreeProfitsKStG8b] einschließlich Unterpositionen wird die Rechtsformauszeichnung „legalFormEU=true“ gelöscht.
  • Bei der Position „abzüglich nicht zu berücksichtigende Gewinnminderungen nach § 8b Abs. 3 Satz 3 ff. KStG“ [fplgm.deduct.KStG8b_3sent3etSeq] wird die Rechtsformauszeichnung „legalFormEU=true“ gelöscht.
  • Die Positionen zur Berechnung des steuerlichen Gewinns bei inländischen Betriebsstätten ausländischer Unternehmen werden angepasst bzw. gelöscht.
  • Die definitionGuidance werden – soweit erforderlich – überarbeitet.
  • Im Rahmen der Qualitätssicherung werden weitere Anpassungen vorgenommen (z.B. Fehlerkorrekturen).

Themen in den Spezialtaxonomien (FI, PI, INS)

Alle vorstehenden Änderungen werden – soweit relevant – analog auch auf die Spezialtaxonomien übertragen. Darüber hinaus werden die folgenden Änderungen vorgenommen.

Bankentaxonomie (FI-Modul)

  • Neben redaktionellen Änderungen werden im Berichtsbestandteil „Gewinn- und Verlustrechnung“ die Position „1 Zinserträge, c) aus Mitunternehmerschaften“ neu geschaffen sowie die Position „2 Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit stillen Einlagen/Beteiligungen“ spezifiziert.
  • Zur Anpassung an das InvStG 2018 wird unter Passiva 12 l eine Ausweismöglichkeit für die steuerfreie Rücklage nach InvStG 2018 geschaffen und in GuV 3a „3. Laufende Erträge, a) aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren“ optional eine Aufgliederung der Erträge aus Fondsanlagen nach Fondsarten vorgenommen. Die entsprechenden Erträge aus Abgängen können unter GuV 8 in neugeschaffenen Positionen ausgewiesen werden.
  • Für die Abbildung eines Anlagenspiegels sind neue Alternativen vorhanden:
    • Der bisherige „Anlagenspiegel für Banken – ohne immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen“ wird um Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte ergänzt, um sämtliche nicht in HGB oder RechKredV definierte Unterposten gekürzt und mit neuen „names“ ohne Hierarchisierungsparameter modelliert. Er ist nun als „Anlagenspiegel nach HGB (vollständig)“ als nur handelsrechtlich zulässige Alternative vorhanden.
    • Um auch den in der Praxis häufig genutzten „verkürzten“ Anlagenspiegel nach § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV anzubieten, wird der Anlagenspiegel „Verkürzte Entwicklung des Finanzanlagevermögens“ aufgenommen. Er richtet sich in den Dimensionen nach dem, was in der RechKredV und in der Kommentarliteratur zu finden ist, und ist eine handelsrechtlich zulässige Alternative (vgl. folgende Abbildung).
    • Der „steuerliche Anlagenspiegel“ entspricht vom Inhalt und vom Aufbau her dem bisherigen „Anlagenspiegel für Banken – Immaterielle Anlagenwerte und Sachanlagen“. Nur der steuerliche Anlagenspiegel wird für die Übermittlung an die Finanzverwaltung zugelassen.

Taxonomie für Zahlungsinstitute (PI-Modul)

Die beiden erstgenannten Änderungen der Bankentaxonomie finden sich auch in der Taxonomie für Zahlungsinstitute (PI-Modul).

Versicherungstaxonomie (INS-Modul)

  • Zur Anpassung an das InvStG 2018 werden neue Positionen aufgenommen. Diese basieren auf den Änderungen in der Kerntaxonomie, werden jedoch im Hinblick auf die Eigenschaft der Taxonomie für Versicherungsunternehmen als Spezialtaxonomie strukturspezifisch berücksichtigt.
  • Im Berichtsteil „Gewinn- und Verlustrechnung gemäß RechVersV“ wird die Taxonomie-Position „Gewerbesteuer“ [isIns.nonTechnicalAccount.tax.gewst] als Mussfeld ausgezeichnet.
  • Im Berichtsteil „Gewinn- und Verlustrechnung gemäß RechVersV“ wird die Taxonomie-Position „Steuerlicher Ausgleichsposten z.B. nach Betriebsprüfung aus dem Vorjahr“ [incomeUseIns.gainLoss.taxAdjItem] neu aufgenommen.