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Aktuelle Änderungen in der vorliegenden EÜR-Taxonomie-Version 1.2

 

Anpassungen auf Grund der Änderungen im EÜR-Formular 2018

Folgende Positionen sind im EÜR-Formular geändert bzw. neu eingefügt worden:

a)    Anpassung Zeile 23

Die Zeile 23 wurde im Formular abgeändert in: „Sachlicher Bebauungskostenrichtbetrag und Ausbaukostenrichtbeträge (für Weinbaubetriebe) /Betriebsausgabenpauschale für Forstwirte“. Diese Änderung wurde in die Taxonomie übernommen.

b)    Geänderte Zeile „Nicht abziehbare Beträge“

Gemäß Anleitung zum Formular Anlage EÜR sind in der Zeile „Nicht abziehbare Beträge“ z.B. nicht abziehbare Beträge nach 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7, nicht abziehbare Restbuchwerte nach § 55 Abs. 6 EStG und nicht abziehbare Aufwendungen, die mit steuerfreien Einnahmen nach § 3 Nr. 26, 26a oder 26b stehen, zu erfassen. In der Taxonomie sind diese Sachverhalte in der Steuerlichen Gewinnermittlung zu übermitteln.

c)     Neue Positionen für steuerfreie Einnahmen bzw. Ausgaben nach dem Investmentsteuergesetz (InvStG)

In der Steuerlichen Gewinnermittlung wurde bei den Abrechnungen die Position „Abzüglich steuerfreie Einnahmen nach InvStG“ und bei den Hinzurechnungen die Position „Zuzüglich anteilige nicht abzugsfähige Abzüge nach InvStG“ in Anlehnung an Zeile 81 des Formulars EÜR eingefügt.