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Sichtbare Schwerpunkte der Taxonomie 5.4 sind die Umsetzung der Regelungen des neuen DRS 21 zur Kapitalflussrechnung sowie die umfangreiche Überarbeitung der Label-Spalten inklusive der Einführung eines neuen „Terse60 Labels“.Das Taxonomiepaket finden Sie hier.

Kapitalflussrechnung nach DRS 21
Mit der Verabschiedung des neuen Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 21 Kapitalflussrechnung (DRS 21) ergeben sich einige signifikante Änderungen in diesem Bereich. Die Kapitalflussrechnung nach dem Vorgängerstandard DRS 2 wurde jedoch nicht gelöscht, sondern bleibt für eine Übergangszeit erhalten. Allerdings wurde beim DRS21 die Nomenklatur der Referenzen überarbeitet. Diese neue Form soll in den Folgeversionen auf alle Referenzierungen, welche die DRS betreffen, übertragen werden. Vereinheitlichungen der Referenzen auf EGHGB und IDW-Standards wurden ebenfalls umgesetzt.

Neueinführung eines Terse60 Labels
Bisher existieren in der Taxonomie ein Standard- und ein Terse-Label als Bezeichner für eine Position. Das System wurde überarbeitet und vereinheitlicht. Alle nicht im HGB direkt definierten Posten, enthalten nun den zugehörigen Oberposten (parent) im Standard-Label. Dies ermöglicht den Kontext einer Position aus dem Standard-Label zu erschließen. Das Terse-Label verkürzt das Standard-Label um diese Kontextinformationen und entspricht damit der Bezeichnung von Positionen, wie sie handelsrechtlich üblich ist. Darüber hinaus wurde eine neue „Terse60-Spalte“ geschaffen, in welcher die Finanzverwaltung ein auf 60 Zeichen gekürztes Label eingeführt hat, um die Verwendung auch auf kleineren Bildschirmen zu ermöglichen. Allerdings behält die bisherige „Terse-Label- Spalte“ ihre Rolle als vorrangiger Bezeichner. Das Terse-Label bleibt somit für die Kommunikation mit der Finanzverwaltung in den allermeisten Fällen der verbindliche Bezeichner. Auch in den strukturierten Auswertungen auf Papier stellt es den gebräuchlichen Postenbezeichner dar. Die Änderungen betreffen alle Posten aus Bilanz, GuV, Ergebnisverwendung und Anlagespiegel.

Die Version 5.4 enthält kein „BilRUG“

Eingriffe in die Taxonomie aufgrund des aktuell noch als Regierungsentwurf vorliegenden Bilanz-Richtlinieumsetzungsgesetzes (BilRUG) werden voraussichtlich zur Taxonomie-Version 5.5 vorgenommen. Eine frühere Anwendung des BilRUG für Verwendungszwecke außerhalb der E-Bilanz ist gegebenenfalls über Extensions möglich, welche der XBRL Standard zulässt.

Wartung, Pflege, Einarbeitung von Feedback

Darüber hinaus wurden auch diesmal wieder viele Rückmeldungen zu Verbesserungs-möglichkeiten und Wartungsnotwendigkeiten umgesetzt, die uns seit dem 1.5.2014 zur Taxonomie erreicht haben. Themenbezogen sind zu nennen:

  • Nichtkapitalgesellschaften:

Innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge wurde die steuerliche Korrektivposition für Nichtkapitalgesellschaften „Erträge aus Eigenverbrauch“ um „Warenentnahmen“ explizit ergänzt. Die Finanzverwaltung hat durch die Vergabe der Mussfeldeigenschaft deutlich gemacht, dass sie diesen Sachverhalt ggf. hier erwartet und nicht innerhalb der Umsatzerlöse. Die in den Umsatzerlösen enthaltene „davon-Position“ gleichen Inhalts hat in Folge dessen ein „gültig bis –Datum 31.12.2014“ bekommen.

  • Branchentaxonomie:

Forderungen- und Verbindlichkeitenspiegel wurden in der Branchentaxonomie um die Branchenposten ergänzt.

  • Postenreihenfolge

Die Reihenfolge der Rückstellungen wurde überarbeitet.

  • GCD

Auch hier wurden i.w. spezifizierende Ergänzungen vorgenommen.

  • QS

Die „ gültig bis“- Einträge von Vor-BilMoG-Positionen wurden vereinheitlicht.

  • Löschungen

Posten, deren „Gültig bis“-Datum 5 Jahre zurückliegt wurden gelöscht.

  • Technik

Die Spalte „consistency check“ wurde aufgrund fehlender Praxisrelevanz entfernt.

  • Steuerlicher Bedarf aus der Praxis der E-Bilanz
    • Ergänzung der Taxonomie um Positionen ausschließlich für die Sonderbilanz / -GuV.
    • Differenzierung der Position „Bewirtungskosten“ in abziehbare und nicht abziehbare.
    • Aufnahme einer Text-Position „Anlageverzeichnis“ im Teil Anhang.
    • Verschiedene neue Positionen im Berichtsbestandteil „Steuerliche Gewinnermittlung“.

Neuer XBRL Standard „Taxonomy Packages“

Im Release V5.4 wird erstmals der XBRL Standard „Taxonomy Packages“ genutzt. Dieser ermöglicht das Auslesen der in der ZIP-Datei enthaltenen Anwendungssichten (z.B. „handelsrechtlicher Einzelabschluss der Kerntaxonomie“). Damit kann eine Software, die das Taxonomiepaket lädt, künftig automatisiert alle Anwendungssichten inkl. fachlicher Erläuterungen für die Nutzung anzeigen. Die manuelle Auswahl der für den Fachanwender schwer zu verstehenden Dateinamen für die Anwendungssichten (z.B. *-shell-fiscal.xsd) oder eine Aufbereitung durch die Softwareanbieter kann damit entfallen. Neben dieser Eigenschaft bietet der Standard weitere technische Vereinfachungen, z.B. integrierte Adressauflösungsmechanismen für Referenzen auf Taxonomiedateien, Erläuterungen, Versionierungsinformationen und vieles mehr.

Keine Änderung der „names“ von Positionen

Auch dieses Mal wurden die „names“ (technisch eindeutige Positionsnamen) von bestehenden Positionen nicht verändert. Auf diese Weise sollen Wartungs- und Pflegearbeiten soweit möglich begrenzt werden. Entsprechende Anmerkungen werden weiterhin gesammelt, um sie gegebenenfalls „in einem Zug“ in einer der nächsten Versionen zu bereinigen.

Bitte beachten Sie auch:

Die Taxonomie ist ab Verfügbarkeitsdatum einsatzfähig. Der tatsächliche Einsatz als „Datendrehscheibe“ hängt davon ab, zu welchem Datum die jeweiligen Datenempfänger und Datensender die Taxonomie in ihren Systemen implementiert haben. Die Übermittlungsmöglichkeit der E-Bilanz an die Finanzverwaltung wird u.a. auf www.esteuer.de bekannt gegeben.

Die Taxonomie besteht aus folgenden Teilen:

  • GCD–Modul für Stammdaten und Berichtsprüfungsdaten
  • Kern-Taxonomie
    • Handelsrechtlicher Einzelabschluss
      • Normalabschluss
      • MicroBilG
    • Steuerlicher Einzelabschluss
      • Normalabschluss
      • MicroBilG
    • Konzernabschluss
  • Branchen-Zusatzmodul
    • Normalabschluss
    • MicroBilG
  • Banken-Taxonomie nach RechKredV und steuerlichen Erfordernissen
  • Versicherer-Taxonomie nach RechVersV und steuerlichen Erfordernissen
  • Zahlungsinstitute-Taxonomie nach RechZahlV und steuerlichen Erfordernissen

Das GCD–Modul enthält auch einige Stammdaten-Erfordernisse der Taxonomie für Unternehmen und Freiberufler, die nicht bilanzieren, sondern stattdessen eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen. Diese („EÜR“-) Taxonomie kann z.Z. jedoch nicht für die Erfüllung steuerlicher Pflichten verwendet werden.

Bei Einzelfragen kann ein Blick in den „Technischen Leitfaden“ hilfreich sein, ebenso in die Literaturbeiträge derjenigen, die bei den Sitzungen der Arbeitsgruppen „HGB – Taxonomie“ und „Steuerliche Taxonomie“ anwesend waren.

Soweit Sie Fragen, Anregungen, Ergänzungs- oder Verbesserungsvorschläge zur Taxonomie haben, so stehen Ihnen mehrere Wege offen:

  • Sie wenden sich an ein Vereinsmitglied (vgl. Mitgliederverzeichnis), das die Anliegen in die jeweiligen Arbeitsgruppen einbringt.
  • Sie wenden sich per E-Mail an: info@xbrl.de.
  • Sie oder Ihre Organisation werden selbst Vereinsmitglied und nehmen an den Sitzungen der „AG HGB – Taxonomie“ teil.
  • Zur steuerlichen Taxonomie hat die Finanzverwaltung Ansprechpartner in den Bundesländern eingesetzt (veröffentlicht unter www.esteuer.de).

Die Taxonomie unterliegt einem regelmäßigen Update-Prozess. Änderungen sind zur nächsten Version möglich. Allerdings hat der Anpassungsaufwand bei den betroffenen Datensendern, Datenempfängern und deren Softwaredienstleistern eine durchaus gewichtige Rolle dafür, ob eine Anregung eingepflegt wird oder nicht.

Die Version 5.4 der E-Bilanz / HGB-Taxonomie ist fertiggestellt und veröffentlicht worden. Sie finden das entsprechende Release-Paket hier.

Weitere Details zur aktuellen Taxonomie finden Sie unter http://www.esteuer.de/.