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Das aktuelle Taxonomiepaket finden Sie  hier .

1           Aktuelle handelsrechtliche und steuerliche Themen der Taxonomie-Version 6.7

1.1          Allgemeine und handelsrechtliche Anpassungen

1.1.1         Global Common Document (GCD-Modul)

  • Redundante Standard- und Terse-Bezeichner wurden entfernt.
  • Fehlende Eintragungen zum Einbezug in Tuple-Strukturen wurden nachgeholt.
  • Positionen, deren Gültigkeitsdatum mehr als fünf Jahre in der Vergangenheit liegt

(< 31.12.2018), wurden mit den zugehörigen Referenzen entfernt. Hiervon sind insbesondere betroffen:

  • Abschlussprüfung bis Geschäftsjahr 2017
  • Prüfungsurteil (bis Geschäftsjahr 2017)
  • Für Kreditinstitute ist im GCD-Modul die Angabe zum Institutsschlüssel vorgesehen (z.B. Bausparkasse). Der Institutsschlüssel ist lediglich bei Übermittlung der E-Bilanz zwingend auszuwählen. An die Angabe des Institutsschlüssels ist die Gültigkeit bestimmter Positionen in den Berichtsbestandteilen „Bilanz“ und „GuV“ geknüpft. Für Pfandbriefbanken waren bisher drei Auswahlmöglichkeiten vorhanden. Die Auswahlmöglichkeit wurde verschlankt und die Institutsschlüssel „Pfandbriefgesetz“ und „Pfandbriefbank & ö.R. Anstalt“ gelöscht. Zur Auswahl steht für Kreditinstitute mit Pfandbriefgeschäften wie bisher die Ausprägung „Pfandbriefbank“ [geninfo.report.id.kindOfFinancialInstitution.Pfandbriefbanken].
  • Daneben wurden noch weitere Qualitätssicherungsmaßnahmen durchgeführt.

 

1.1.2         Kerntaxonomie (GAAP-Modul) und Branchentaxonomie (BRA-Modul)

  • Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen sind von dem Posten „Gezeichnetes Kapital“ gem. § 272 Abs. 1 S. 2 HGB offen abzusetzen und der verbleibende Betrag ist als Posten „Eingefordertes Kapital“ auszuweisen. Ebenso ist der Nennbetrag von erworbenen eigenen Anteilen gem. § 272 Abs. 1a S. 1 HGB offen vom Posten „Gezeichnetes Kapital“ abzusetzen. Der verbleibende Posten wird laut Kommentarliteratur „Ausgegebenes Kapital“ genannt. Sollten beide Fälle zutreffen, ist der verbleibende Betrag nach Autorenmeinung als „ausgegebenes und eingefordertes Kapital“ zu bezeichnen. Aus diesem Grund wurde der bisherige Posten „eingefordertes Kapital“ [bs.eqLiab.equity.subscribed.calledIn] in „ausgegebenes Kapital/eingefordertes Kapital/ausgegebenes und eingefordertes Kapital“ umbenannt und die Documentation entsprechend angepasst. Zudem wurde der Posten „eigene Anteile – offen vom Gezeichneten Kapital abgesetzt“ [bs.eqLiab.equity.subscribed.ownSharesdeducted] verschoben, so dass er nun direkt auf den Posten „Gezeichnetes Kapital“ [bs.eqLiab.equity.subscribed.corp]
  • Nach § 42 Abs. 3 GmbHG sind Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gesondert auszuweisen, im Anhang anzugeben oder als davon-Posten unter einer anderen Position zu vermerken. Dies Ausweismöglichkeit als davon-Posten wurde bislang in der Taxonomie nicht konsequent umgesetzt. Aus diesem Grund wurden folgende neue Posten eingefügt und als DiFin-relevant gekennzeichnet:
    • „Ausleihungen an verbundene Unternehmen, davon an Gesellschafter“ [bs.ass.fixAss.fin.loansToAffil.shareholder]
    • „Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, davon Ausleihungen an Gesellschafter“ [bs.ass.fixAss.fin.loansToParticip.shareholder]
    • „Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, davon Forderungen gegen Gesellschafter“ [bs.ass.currAss.receiv.particip.shareholder]
    • „Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, davon gegenüber anderen Gesellschaftern“ [bs.eqLiab.liab.particip.otherShareholder]
  • Im Anhang befand sich die Position „Außerplanmäßige Abschreibungen beim Anlagevermögen und beim Umlaufvermögen zur Vorwegnahme künftiger Wertschwankungen“ [nt.isInfo.write-downsToAnticipateValueFluctuations]. Da außerplanmäßige Abschreibungen beim Umlaufvermögen zur Vorwegnahme künftiger Wertschwankungen seit dem BilMoG nicht mehr zulässig sind, wurde der Posten in „Außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens“ geändert und die Documentation entsprechend angepasst. Außerdem wurden die Gesetzesreferenzen aktualisiert.
  • Der Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen bei Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens kann sowohl von AGs als auch von GmbHs in die „anderen Gewinnrücklagen“ eingestellt werden. Da bislang lediglich ein Posten „andere Gewinnrücklagen, davon nach § 58 Abs. 2a AktG“ [bs.eqLiab.equity.revenueRes.other.AktG58_2a] in der Taxonomie enthalten und kein entsprechendes Pendant für das GmbHG vorhanden war, wurde der bestehende Posten in „andere Gewinnrücklagen, davon Wertaufholungsrücklagen“ umbenannt. Der Kurzbezeichner wurde entsprechend in „davon Wertaufholungsrücklagen“ geändert. Außerdem wurde die Gesetzesreferenz des § 29 Abs. 4 GmbHG aufgenommen.
  • Umbenennung des UKV-Postens „Einstellungen in Sonderposten mit Rücklageanteil (UKV)“ [is.netIncome.regular.operatingCOGS.otherCost.addToPreTaxRes] in „Einstellung in steuerliche Rücklagen (UKV)“ analog zum GKV-Posten.
  • Der Posten „Nachrichtlich: Genossenschaftliche Rückvergütung“ [is.netIncome.regular.operatingCOGS.otherCostTC.refundcoop] wurde in der GuV nach Umsatzkostenverfahren um eine Hierarchieebene nach oben verschoben, so dass er wie der analoge GKV-Posten außerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wird.
  • Gesamthänderisch gebundene Rücklagen von Personengesellschaften i.S.d. § 264a HGB können auf freiwilliger Basis in Gewinn- und Kapitalrücklagen aufgeteilt werden. Daher erfolgte eine Anpassung der Documentation sowohl beim Aktivposten [bs.ass.deficitNotCoveredByCapital.reservesPartnership] als auch beim Passivposten [bs.eqLiab.equity.reservesPartnership] der „Rücklagen (gesamthänderisch gebunden)“: „Eine Aufteilung der Rücklagen (gesamthänderisch gebunden) in Kapital- und Gewinnrücklagen ist nicht notwendig. Soll jedoch freiwillig eine Aufteilung erfolgen, kann der Ausweis, soweit es sich um Gewinnrücklagen handelt, lediglich bei den satzungsmäßigen oder anderen Gewinnrücklagen erfolgen.“ Außerdem wurden die Gesetzesreferenzen der beiden Posten korrigiert.
  • Die Gesetzesreferenzen des § 289b Abs. 3 HGB und § 289c HGB sowie § 315b Abs. 3 HGB und § 315c HGB wurden beim nicht finanziellen Bericht innerhalb der anderen Berichtsbestandteile [OtherReportElements.NonFinancialReport]
  • Korrektur der Gesetzesreferenzen des Konzerneigenkapitalspiegels [eqCh] sowie seiner Unterpositionen „Konzerneigenkapitalspiegel nach DRS 22 (Kapitalgesellschaft)“ [table.eqChDRS22K] und „Konzerneigenkapitalspiegel nach DRS 22 (Personengesellschaft)“ [table.eqDRS22P] zu DRS 22 § 10 und § 297 Abs. 1 S. 1 HGB.
  • Zeitliche Begrenzung („validThrough = 2024-12-31“) der bezüglich der Auflösung von Rückstellungen bzw. der Zuführung zu Pensionsrückstellungen aufgrund geänderter Bewertung durch das BilMoG eingeführten Posten „davon Erträge nach Art. 67 Abs. 1 und 2 EGHGB“ [is.netIncome.extraord.income.EGHGB, is.netIncome.regular.operatingCOGS.grossOpProfit.otherRevenue.EGHGB] und „davon Aufwendungen nach Art. 67 Abs. 1 und 2 EGHGB“ [is.netIncome.regular.operatingTC.otherCost.EGHGB, is.netIncome.regular.operatingCOGS.otherCost.EGHGB] sowie „Nachrichtlich: Aufwendungen nach Art. 67 Abs. 1 und 2 EGHGB“ [is.netIncome.regular.operatingCOGS.otherCostTC.EGHGB] analog zum Gesetzestext.
  • Folgende Unterpositionen des nur für LuF zulässigen Postens „Zulagen und Zuschüsse“ [is.netIncome.regular.operatingTC.otherOpRevenue.grants] wurden aufgrund der Änderungen der Ausführungsanweisungen zum BMEL-Jahresabschluss angepasst:
    • Umbenennung des Postens „Investitionszuschüsse für stehendes Holz“ [is.netIncome.regular.operatingTC.otherOpRevenue.grants.premStandingTimber] in „Investitionszuschüsse für Forst“
    • Umbenennung des Postens „Beihilfen für Notlagen“ [is.netIncome.regular.operatingTC.otherOpRevenue.grants.hardshipAssistance] in „Beihilfen für witterungsbedingte Notlagen“
    • Umbenennung des Postens „Beihilfen für Existenzsicherung“ [is.netIncome.regular.operatingTC.otherOpRevenue.grants.livelihoodSecurity] in „Beihilfen für sonstige Notlagen“
    • Zeitliche Begrenzung („validThrough = 2021-12-30“) des Postens „Zulagen für Notlagen“ [is.netIncome.regular.operatingTC.otherOpRevenue.grants.hardshipAllowance]
    • Einführung des Postens „Zuschüsse zur Hagel- und Mehrgefahrenversicherung“ [is.netIncome.regular.operatingTC.otherOpRevenue.grants.hailAndMultiRiskInsurance]
  • Da auch bei Anwendung der PBV der Restlaufzeitvermerk von Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr i.S.d. § 268 Abs. 5 HGB aufgrund der grundsätzlichen Unberührtheit der Vorschriften des HGB durch die PBV gem. § 1 Abs. 1 S. 2 PBV einschlägig ist, wurden folgende Änderungen vorgenommen:
    • Öffnung des Postens „Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern oder gegenüber dem Träger der Einrichtung/dem Krankenhausträger, davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr“ [bs.eqLiab.liab.shareholdersKHBV.above1year] für PBV („PBV = true“)
    • Einführung des Postens „Verbindlichkeiten aus öffentlichen Fördermitteln für Investitionen, davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr“ [bs.eqLiab.liab.governmentSubsidies.above1year] für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften („legalFormPG = true“ und „legalFormKSt = true“)
    • Einführung des Postens „Verbindlichkeiten aus nicht-öffentlicher Förderung für Investitionen, davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr“ [bs.eqLiab.liab.privateGrants.above1year] für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften („legalFormPG = true“ und „legalFormKSt = true“)
  • Anpassung der Documentation des Postens „sonstige Finanzanlagen“ [bs.ass.fixAss.fin.otherFinAss], da die Anlage 1 der KHBV bzw. PBV einen verpflichtenden Ausweis der sonstigen Finanzanlagen vorsieht: „Bei Anwendung der KHBV/PBV handelt es sich jedoch gerade nicht um eine zusammenfassende Angabe, sondern um einen von der Gliederung vorgesehenen verordnungsspezifischen Posten.“
  • Fehlende DiFin-Auszeichnungen und Alternativlabel bei Personengesellschaften im Bereich des Eigenkapitals wurden ergänzt.
  • Doppelte DiFin-Auszeichnungen durch Kennzeichnung eines rechnerisch verknüpften Unterpostens und eines davon-Postens wurden bereinigt.
  • Redundante Standard- und Terse-Bezeichner wurden entfernt.
  • Standard- und Terse-Bezeichner wurden an die Design-Regeln angepasst.
  • Fehlende Eintragungen zum Einbezug in Tuple-Strukturen innerhalb des Berichtsbestandteils „Segmentberichterstattung“ wurden nachgeholt.
  • Positionen, die aus fachlichen Gründen bereits aus allen Anwendungssichten gelöscht sind, wurden aus den technischen Taxonomie-Dateien entfernt.
  • Positionen, deren Gültigkeitsdatum mehr als fünf Jahre in der Vergangenheit liegt (< 31.12.2018), wurden mit den zugehörigen Referenzen entfernt. Hiervon sind in der Konzernsicht insbesondere die Angaben im Anhang (DRS4 Tzn. 54, 56, 57) betroffen.
  • Daneben wurden noch weitere Qualitätssicherungsmaßnahmen durchgeführt.

 

1.2          Spezifizierungen der Finanzverwaltung

1.2.1         Global Common Document (GCD-Modul)

Das BMF-Schreiben zur Bewertung mehrjähriger Kulturen in Baumschulbetrieben nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG vom 13.12.2022 (BStBl. I S. 1673) legt fest, dass bei der Übermittlung der

Inhalte der Bilanz und GuV nach § 5b EStG durch Datenfernübertragung die Berechnung des Pflanzen- und Flächenwerts anhand des Anbauverzeichnisses oder einer Flächenzusammenstellung in einer Fußnote im E-Bilanz-Datensatz darzulegen ist. Die entsprechende Position „Anbauverzeichnis bei landwirtschaftlicher Nutzung“ ist bereits in der Taxonomie vorhanden. Um einen Gleichklang mit dem ebenfalls als Fußnote übermittelbaren Anlageverzeichnis zu schaffen, wird eine Ankündigungsposition „Anbauverzeichnis nach § 142 AO“ in das GCD-Modul aufgenommen [genInfo.report.id.reportElement.reportElements.AO142].

1.2.2         Kerntaxonomie (GAAP-Modul) und Branchentaxonomie (BRA-Modul)

Im Rahmen der Qualitätssicherung wurden folgende Maßnahmen durchgeführt:

  • Die definitionGuidance oder die Referenzierung wurde zu verschiedenen Positionen ergänzt, angepasst oder gelöscht.
  • Standardbezeichner wurden umbenannt.
  • Bei nicht mehr an die Finanzverwaltung übermittelbaren Positionen (Auszeichnung mit „validThrough“, Löschung erst nach fünf Jahren) wurde die Mussfeldauszeichnung gelöscht.
  • Im Berichtsteil „steuerliche Gewinnermittlung“ wurden drei Positionen gelöscht, die bereits mit „validThrough“ ausgezeichnet waren.
  • Verschiedene englischsprachige Bezeichner wurden angepasst.
  • Branchenspezifische Gesetzesreferenzierungen zur KHBV und PBV wurden ergänzt.
  • Die Positionen „Eigenkapital, steuerlicher Ausgleichsposten, Einlagenkorrektur“ [bs.eqLiab.equity.netIncome.taxBalanceGenerally.corrDeposit] und „Eigenkapital, steuerlicher Ausgleichsposten, Entnahmenkorrektur“ [bs.eqLiab.equity.netIncome.taxBalanceGenerally.corrWithdrawal] wurden umbenannt in „Eigenkapital, steuerlicher Ausgleichsposten, Einlagen“ und „Eigenkapital, steuerlicher Ausgleichsposten, Entnahmen“. Gleichzeitig wurde bei beiden Positionen die Auszeichnung „notPermittedFor = Einreichung an Finanzverwaltung“ gelöscht. Zudem ist die Übermittlung der Position „Eigenkapital, steuerlicher Ausgleichsposten, Zuführungen/Minderungen lfd. Jahr“ [bs.eqLiab.equity.netIncome.taxBalanceGenerally.changePresentYear] nur noch für Körperschaften zulässig.
  • Umbenennung der Taxonomiepositionen „Rücklagen nach dem InvStG“ [bs.eqLiab.otherSpecRes.other.InvStG, bs.ass.InvStGs56] zu „Rücklagen und Korrekturposten nach dem InvStG“.
  • Die „definitionGuidance“ und die Referenzierungen wurden insbesondere im Hinblick auf die Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022 auf Aktualität überprüft und überarbeitet.
  • Durch das Jahressteuergesetz 2022 gilt für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz. Zudem wird für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis zu einer bestimmten Leistung eine Ertragssteuerbefreiung eingeführt. Aus diesem Grund werden in den Berichtsbestandteilen „GuV“ und „steuerliche Gewinnermittlung“ folgende Positionen eingefügt:
    • „Umsatzerlöse (GKV), in Umsatzerlöse enthaltener Bruttowert, Steuersatz mit 0 % nach § 12 Abs. 3 UStG“ [is.netIncome.regular.operatingTC.grossTradingProfit.totalOutput.netSales.grossSales.0VATrateUStG12_3]
    • „Umsatzerlöse (GKV), in Umsatzerlöse verrechnete Erlösschmälerungen und sonstige direkt mit dem Umsatz verbundene Steuern, Steuersatz mit 0 % nach § 12 Abs. 3 UStG“

[is.netIncome.regular.operatingTC.grossTradingProfit.totalOutput.netSales.reductionsFromGrossSales.0VATrateUStG12_3]

    • „Umsatzerlöse (UKV), in Umsatzerlöse enthaltener Bruttowert, Steuersatz mit 0 % nach § 12 Abs. 3 UStG“ [is.netIncome.regular.operatingCOGS.grossOpProfit.netSales.grossSales.grossSales.0VATrateUStG12_3]
    • „Umsatzerlöse (UKV), in Umsatzerlöse verrechnete Erlösschmälerungen und sonstige direkt mit dem Umsatz verbundene Steuern, Steuersatz mit 0 % nach § 12 Abs. 3 UStG“ [is.netIncome.regular.operatingCOGS.grossOpProfit.netSales.reductionsFromGrossSales.0VATrateUStG12_3]
    • „Abrechnungen, nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfreie Erträge (Photovoltaikanlagen)“ [fpl.deductions.taxFreeProfitsEStG3_72]
    • Aufgrund des Körperschaftsteuermodernisierungsgesetzes wurden in der Taxonomie 6.6 bestimmte Positionen im Zusammenhang mit Organschaften zeitlich begrenzt, d. h. sie wurden mit validThrough = 31.12.2022 ausgezeichnet. Mit BMF-Schreiben vom 29.09.2022 (BStBl I S. 1412) wurde klargestellt, dass in bestimmten Konstellationen eine längere Anwendung möglich sein kann. Die validThrough-Auszeichnung wird folglich auf den 30.12.2023 verlängert. Betroffen sind folgende Positionen:
    • „Aktiver Ausgleichsposten für Organschaftsverhältnisse beim Organträger“ [bs.ass.taxbalanceOrgancomp]
    • „Sonstige Sonderposten, Passiver Ausgleichsposten für Organschaftsverhältnisse beim Organträger“ [bs.eqLiab.otherSpecRes.taxbalanceOrgancomp]
    • „Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsvertrags erhaltene Gewinne (Mutter); Ertrag aus der Bildung aktiver oder der Auflösung passiver Ausgleichsposten bei Organschaftsverhältnissen (GAV)“ [is.netIncome.regular.fin.netParticipation.earningProfSharing.changeAdjustItem]
    • „Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsvertrags erhaltene Gewinne (Mutter); Aufwand aus der Auflösung aktiver oder der Bildung passiver Ausgleichsposten bei Organschaftsverhältnissen (GAV)“ [is.netIncome.regular.fin.netParticipation.earningProfSharing.lossChangeAdjustItem]
    • „Aufwendungen aus Verlustübernahmen (Mutter), Ertrag aus der Bildung aktiver oder der Auflösung passiver Ausgleichsposten bei Organschaftsverhältnissen (AVÜ)“ [is.netIncome.regular.fin.netParticipation.loss.incomeAdjustItem]
    • „Aufwendungen aus Verlustübernahmen (Mutter), Aufwand aus der Auflösung aktiver oder der Bildung passiver Ausgleichsposten bei Organschaftsverhältnissen (AVÜ)“ [is.netIncome.regular.fin.netParticipation.loss.changeAdjustItem]
    • „Steuerliche Korrekturen bei Organschaftsverhältnissen beim Organträger, zuzüglich Aufwand aus der Auflösung aktiver oder der Bildung passiver Ausgleichsposten bei Organschaftsverhältnissen“ [fpl.fiscalCorrectonsTaxGroup.ExpenseFromChangeOfAdjustmentItem]
    • „Steuerliche Korrekturen bei Organschaftsverhältnissen beim Organträger, abzüglich Ertrag aus der Bildung aktiver oder der Auflösung passiver Ausgleichsposten bei Organschaftsverhältnissen (organschaftlich)“ [fpl.fiscalCorrectonsTaxGroup.IncomeFromChangeOfAdjustmentItem]

2           Themen in den Spezialtaxonomien (FI, PI, INS)

Die vorstehenden Änderungen wurden – soweit übertragbar – analog auch auf die Spezialtaxonomien übertragen.

Daneben wurden noch weitere Qualitätssicherungsmaßnahmen durchgeführt.

  • Redundante Standard- und Terse-Bezeichner wurden entfernt.
  • Bei der Spezialtaxonomie INS: Rechnerische Verknüpfung der Taxonomieposition “8a Ausgleichsposten aus dem Vorjahr” [isIns.nonTechnicalAccount.taxbalancePrevPeriod].
  • Bei der Spezialtaxonomie PI:
    • Die Position „c1) steuerlicher Ausgleichsposten z.B. nach Betriebsprüfung“ [bsPi.eqLiab.equity.TaxAdjustmentItem] wurde samt Unterpositionen an die BRA angeglichen und mit „notPermittedFor = handelsrechtlich“ ausgezeichnet.
    • In der Taxonomie 6.6 wurde die Position „h) Einlagen stiller Gesellschafter mit Eigenkapital-Charakter“ [bsPi.eqLiab.equity.silentPartner] versehentlich mit validThrough = 30.12.2020 ausgezeichnet. Richtig wäre eine Auszeichnung mit notPermittedFor = steuerlich gewesen. Die Position „i) Nachrangiges Kapital (Eigenkapital-Charakter)“ [bsPi.eqLiab.equity.lastRangeCapital] wurde hingegen mit notPermittedFor = steuerlich ausgezeichnet. Richtig wäre eine Auszeichnung mit validThrough = 30.12.2020 gewesen. Dies wird korrigiert.
  • Bei der Spezialtaxonomie FI:
    • Die Gültigkeitsauszeichnung zu den einzelnen Institutsarten wurden überprüft und bei Bedarf an die RechKredV angepasst.
    • Die Position „12. Eigenkapital, c1) steuerlicher Ausgleichsposten z.B. nach Betriebsprüfung“ [bsBanks.eqLiab.equity.taxbalanceGenerally] wurde samt Unterpositionen an die BRA angeglichen und mit „notPermittedFor = handelsrechtlich“ ausgezeichnet.
    • In der Taxonomie 6.6 wurde die Position „12. Eigenkapital, i) Einlagen stiller Gesellschafter mit Eigenkapital-Charakter” [bsBanks.eqLiab.equity.silentPartner] versehentlich mit validThrough = 30.12.2020 ausgezeichnet. Richtig wäre eine Auszeichnung mit notPermittedFor = steuerlich gewesen. Die Position „12. Eigenkapital, j) Nachrangiges Kapital (Eigenkapital-Charakter)“ [bsBanks.eqLiab.equity.lastRangeCapital] wurde hingegen mit notPermittedFor = steuerlich ausgezeichnet. Richtig wäre eine Auszeichnung mit validThrough = 30.12.2020 gewesen. Dies wird korrigiert.
    • In der GuV wurde eine neue nicht rechnerisch verknüpfte Position „3. Laufende Erträge,aus Beteiligungen und aus Geschäftsguthaben bei Genossenschaften, darunter Erträge aus Beteiligungen im Rahmen einer kreditwirtschaftlichen Verbundgruppe bei Vorliegen des steuerlichen Verbundprivilegs“ [isBanks.currIncome.coop.bankAssociationTaxPrivileged] eingefügt.
    • Fehlende terse60-Bezeichner wurden ergänzt.