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Aktuelle Änderungen in der vorliegenden EÜR-Taxonomie-Version 1.4

Anpassungen aufgrund Änderung EÜR-Formular 2023

Folgende Positionen sind aufgrund der Änderungen im EÜR-Formular 2023 geändert bzw. eingefügt worden:

  • Die Position „Umsatzsteuerfreie Umsatzerlöse bzw. Umsatzerlöse, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet“ [cbaE.operatingReve-nue.netSales.UStG13b] wurde analog zum Formular in „Umsatzsteuerfreie Umsatz-erlöse bzw. Umsatzerlöse, die nach § 12 Abs. 3 UStG dem ermäßigten Steuersatz von 0 % unterliegen oder für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet“ umbenannt. Außerdem wurde in der documentation ein Hinweis auf Hilfen/Zuschüsse aufgrund der Corona-Pandemie ergänzt.
  • Beim Posten „Umsatzerlöse als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG“ [cbaE.operatingRevenue.netSales.UStG19sub1] wurde die documentation gelöscht, da sie identisch zur commentaryGuidance war.
  • Auch die Position „Ausgaben und AfA für ein häusliches Arbeitszimmer“ [cbaE.opera-tingExpenses.otherExpenses.homeoffice] wurde an die Bezeichnung im EÜR-Formular angepasst. Sie lautet nun „Ausgaben und AfA für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung“.
  • Beim Posten „Weitere sonstige betriebliche Ausgaben“ [cbaE.operatingExpen-ses.otherExpenses.otherGeneralExpenses] wurde in der documentation der Hinweis „Hier sind auch zurückgezahlte Hilfen/Zuschüsse aufgrund der Corona-Pandemie zu erfassen.“ eingefügt.
  • Die Positionen „Auflösung Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 2 S. 2 EStG aus dem vorangegangenen Wirtschaftsjahr“ [cbaF.additions.releaseInvestmentDeductio-nEStG7g_2.prevYear], „Auflösung Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 2 S. 2 EStG aus dem 2. vorangegangenen Wirtschaftsjahr“ [cbaF.additions.releaseInvest-mentDeductionEStG7g_2.prev_2_Year] und „Auflösung Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 2 S. 2 EStG aus dem 3. vorangegangenen Wirtschaftsjahr“ [cbaF.ad-ditions.releaseInvestmentDeductionEStG7g_2.prev_3_Year] wurden an die aktuelle Gesetzeslage angepasst und deshalb umbenannt in „Auflösung Investitionsabzugs-betrag nach § 7g Abs. 2 S. 1 EStG aus dem vorangegangenen Wirtschaftsjahr“, „Auf-lösung Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 2 S. 1 EStG aus dem 2. vorangegangenen Wirtschaftsjahr“ bzw. „Auflösung Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 2 S. 1 EStG aus dem 3. vorangegangenen Wirtschaftsjahr“. Neu aufgenommen wurde der Posten „Auflösung Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 2 S. 1 EStG aus wei-teren vorangegangenen Wirtschaftsjahren“ [cbaF.additions.releaseInvestmentDe-ductionEStG7g_2.furtheryears].
  • In der Position „Abzüglich Herabsetzungsbeträge nach § 7g Abs. 2 S. 3 EStG“ [cbaF.deductions.EStG7g_2] wurde der Bezeichner von „… S. 2 EstG“ in „… S. 3 EstG“ geändert.
  • Die Documentations mit dem Kürzel „FV“ wurden an die Ausfüllanleitung zum EÜR-Formular 2023 angepasst.

Bei folgenden Posten wurde eine Referenz aufgenommen:

– „Erhaltungsaufwendungen (ohne solche für Gebäude und Kraftfahrzeuge)“ [cbaE.operatingExpenses.otherExpenses.maintenance]

– „Laufende EDV-Kosten“ [cbaE.operatingExpenses.otherExpenses.computing] – „Ausgaben für Arbeitsmittel“ [cbaE.operatingExpenses.otherExpen-ses.equipment]

– „Ausgaben für Abfallbeseitigung und Entsorgung“ [cbaE.operatingExpen-ses.otherExpenses.disposal]

– „Ausgaben für Verpackung und Transport“ [cbaE.operatingExpenses.otherEx-penses.transport]

– „Nachrichtlich: bereits berücksichtigte Beträge, für die das Teileinkünfteverfahren bzw. § 8b KStG gilt“ [cbaF.deductions.taxFreePro-fitsEStG3_40_KStG8b.total]

– „Nachrichtlich: bereits berücksichtigte Beträge, für die Teilfreistellungen nach InvStG gelten“ [cbaF.deductions.InvStG.total]

– „Abzüglich Sonderabschreibungen nach § 7b EStG“ [cbaF.deductions.special-DepreciationEStG7b]

– „Abzüglich steuerfreie Einnahmen nach § 3 EStG (ohne Nr. 26, 26a, 26b und Teileinkünfteverfahren)“ [cbaF.deductions.taxFreeProfitsEStG3]

– „Abzüglich steuerfreie Einnahmen nach § 3a EStG“ [cbaF.deductions.taxFree-ProfitsEStG3a]

– „Zuzüglich nicht abziehbare Betriebsausgaben nach § 3 Nr. 26, 26a und 26b EStG“ [cbaF.additions.nonDeductableDeductionsEStG326_26a_26c]

– „Zuzüglich nicht abziehbare Betriebsausgaben nach § 3c Abs. 1 EStG“ [cbaF.additions.nonDeductableDeductionsEStG3c_1]

– „Zuzüglich nicht abziehbare Betriebsausgaben nach § 3c Abs. 4 EStG“ [cbaF.additions.nonDeductableDeductionsEStG3c_4].

  • Die bereits bestehenden Referenzen wurden vollumfänglich an das EÜR-Formular 2023 angepasst.
  • Fehlerhafte Referenzen wurden gelöscht.
  • Positionen, deren Gültigkeitsdatum länger als fünf Jahre in der Vergangenheit liegt (< 30.12.2018), wurden gelöscht.
  • Im Rahmen der Qualitätssicherung wurden weitere Maßnahmen, wie z.B. Zeilenan-passungen, vorgenommen.

Neue Kennzeichnung „relevanceDiFin“

Die EÜR-Taxonomie dient als Datenschema für die elektronische Übermittlung einer Einnah-menüberschussrechnung (EÜR) im Rahmen des Digitalen Finanzberichts (DiFin).

In Abstimmung zwischen XBRL Deutschland e.V. und dem DiFin-Projekt wurde die Taxono-mie zur Version 1.4 um das Attribut „relevanceDiFin“ erweitert, welches angibt, ob eine Position für die Übermittlung als DiFin-Datensatz von Relevanz ist. Taxonomie-Positionen mit Relevanz für den Digitalen Finanzbericht sind mit dem Eintrag „relevanceDiFin=true“ versehen. Die Relevanz-Einschätzung wurde von den Empfängern im DiFin-Verfahren getroffen.

 

 


 

Ältere Versionen:

 

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Aktuelle Änderungen in der vorliegenden EÜR-Taxonomie-Version 1.3

1. Anpassungen auf Grund der Änderungen im EÜR-Formular 2019

Folgende Positionen sind im EÜR-Formular geändert bzw. neu eingefügt worden:

a) Erweiterte Aufteilung der ‚Sonstigen betrieblichen Ausgaben‘

Das Formular EÜR 2019 wurde im Bereich der ‚Sonstigen betrieblichen Ausgaben‘ um folgende Zeilen erweitert:

  • Erhaltungsaufwendungen (ohne solche für Gebäude und Kraftfahrzeuge)
  • Laufende EDV-Kosten
  • Ausgaben für Arbeitsmittel
  • Ausgaben für Abfallbeseitigung und Entsorgung
  • Ausgaben für Verpackung und Transport

Diese Erweiterungen wurden ebenfalls in der Taxonomie eingepflegt.

b) Aufteilung der Richtbeträge für Weinbaubetriebe und Betriebsausgabenpauschale für Forstbetriebe

Der ‚Sachliche Bebauungskostenrichtbetrag und Ausbaukostenrichtbetrag für Weinbaubetriebe“ und die ‚Betriebsausgabenpauschale für Forstwirte‘ waren bisher in einer Zeile im EÜR-Formular einzutragen. Diese Zeile wurde nun sowohl im Formular EÜR als auch in der Taxonomie EÜR aufgeteilt in:

–  Sachlicher Bebauungskostenrichtbetrag und Ausbaukostenrichtbeträge für Weinbaubetriebe –  Betriebsausgabenpauschale für Forstwirte

c) Neue Positionen für Sonderabschreibungen nach § 7b EStG

Im Bereich der Steuerlichen Gewinnermittlung wurde die Zeile ‚Abzüglich Sonderabschreibungen nach § 7b EStG‘ in der Taxonomie eingeführt.

d) Neue Positionen zu steuerfreien Einnahmen und nicht abziehbare Betriebsausgaben

Ab 2019 sind im Formular EÜR auch steuerfreie Einnahmen und damit in Zusammenhang stehende Betriebsausgaben  zu erfassen. In der Steuerlichen Gewinnermittlung sind  –  analog zum Formular –  steuerfreie Einnahmen abzurechnen und nicht abziehbare Betriebsausgaben hinzuzurechnen. Es wurden somit folgende Positionen  eingefügt:

Im Bereich der Abrechnungen in der Steuerlichen Gewinnermittlung:

  • Abzüglich übrige steuerfreie Einnahmen nach § 3 EStG (ohne Nr. 26, 26a, 26b und Teileinkünfteverfahren)
  • Abzüglich steuerfreie Einnahmen nach § 3a EStG

Im Bereich der Zurechnungen in der Steuerlichen Gewinnermittlung:

  • Zuzüglich nicht abziehbare Betriebsausgaben nach § 3 Nr. 26, 26a und 26b EStG
  • Zuzüglich nicht abziehbare Betriebsausgaben nach § 3c Abs. 1 EStG – Zuzüglich nicht abziehbare Betriebsausgaben nach § 3c Abs. 4 EStG

2. Neue Nachrichtlich-Angaben zum Teileinkünfte- bzw. Teilfreistellungsverfahren

In der Taxonomie wurden in der Steuerlichen Gewinnermittlung zwei Nachrichtlich-Angaben eingeführt:

Zur Ermittlung des steuerfreien Betrags aufgrund (Teil-)freistellung nach § 3 Nr. 40 EStG und § 8b KStG ist der Saldo aus den Erträgen und den Aufwendungen in der neuen Zeile ‚Nachrichtlich: bereits berücksichtigte Beträge, für die das Teileinkünfteverfahren bzw. § 8b KStG gilt‘ einzutragen.

Zur Ermittlung des steuerfreien Betrags aufgrund Teilfreistellung nach §§ 20, 21 InvStG oder §§ 42 bis 44 InvStG ist der Saldo aus den ungekürzten Erträgen und den ungekürzten Aufwendungen in der neuen Position ‚ Nachrichtlich: bereits berücksichtigte Beträge, für die Teilfreistellungen nach InvStG gelten‘ einzutragen.

 

Allgemeines zur EÜR-Taxonomie

Die Taxonomie zur Einnahmenüberschussrechnung wurde von einer Arbeitsgruppe des XBRL Deutschland e.V. entwickelt.

Ziel der Taxonomie ist die Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen Einnahmeüberschussrechnern und verschiedenen Datenempfängern im Umfeld der Unternehmen, die eine Einnahmenüberschussrechnung anfertigen und nicht bilanzieren. Gleichzeitig soll ein möglichst einfaches Instrument zur betriebswirtschaftlichen Selbstinformation geschaffen werden.

Prozesse, bei denen Informationen über die wirtschaftliche Lage von Kleingewerbetreibenden, Freiberuflern und anderen sonstigen Nicht-Bilanzierern benötigt werden, sollen durch den Vorschlag einer standardisierten Einnahmenüberschussrechnung effizienter gestaltet werden. Dies betrifft insbesondere den Prozess der Kreditvergabe und der laufenden Überwachung der Kredite.

Mitglieder der Arbeitsgruppe waren Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Banken, Finanzanalysegesellschaften, Softwarehersteller, Vertreter der Wissenschaft und die Finanzverwaltung in einer Beobachterrolle.

Das Gliederungsschema orientiert sich grundsätzlich an der GuV-Gliederung nach § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren). Mangels gesetzlicher Vorschriften zum Aufbau einer Einnahmenüberschussrechnung ist die HGB-Gliederung bereits heute für betroffene Unternehmen die allgemein verwendete Gliederung.

Die Taxonomie besteht aus drei Berichtsbestandteilen:

  • Betrieblicher Gewinn / Verlust: Die hier aufgenommenen Einnahmen und Ausgabenpositionen führen zu einem Gewinn / Verlust, der die Einflüsse rein steuerinduzierter Modifikationen (soweit möglich) außer Acht lässt.
  • Steuerliche Gewinnermittlung: Angelehnt an die Vorgehensweise der HGB-Taxonomie wird in diesem Berichtsbestandteil durch Zu- und Abrechnungen der steuerliche Gewinn/Verlust abgeleitet.
  • Ergänzende Angaben: Die in diesem Berichtsbestandteil hinterlegten Positionen bieten die Möglichkeit, weitere Informationen zu übermitteln, die z.B. für eine vollständige Befüllung der Anlage EÜR notwendig sind, aber nicht unmittelbar die Gewinnermittlung betreffen.

Die Taxonomie zeichnet sich durch einen geringen Datenumfang aus. Sie ist kompatibel zur Anlage EÜR der Finanzverwaltung. Es ist keine Anpassung des Buchungsverhaltens notwendig, da das Datenschema keine Mussfelder enthält. Sofern mit dem vorliegenden Buchungsstoff die Anlage EÜR befüllt werden kann, werden in der Regel auch die Positionen der EÜR-Taxonomie durch einfache Kontenzuordnung abgedeckt sein. In die Taxonomie wurden die Anlagen SZE (Schuldzinsenabzug) und AVEÜR (Aufstellung des Anlagevermögens) nicht aufgenommen, da sie nach Ansicht der Arbeitsgruppe für die betriebswirtschaftliche Analyse als primärem Berichtszweck in der Regel nicht benötigt werden. Ebenfalls wurden die ab 2015 geltenden ergänzenden Anlagen für Personengesellschaften ER (Ergänzungsrechnung), SE (Sonderberechnung der Sonderbetriebseinnahmen und der Sonderbetriebsausgaben) und AVSE (Anlagevermögen im Sonderbetriebsvermögen) noch nicht in die Taxonomie EÜR aufgenommen.

Neben der Taxonomie im XBRL-Format sowie einer entsprechenden Excel-Visualisierung enthält das Taxonomie-Paket eine Musterauswertung auf Basis des Datenschemas, um einen schnellen Einblick in die Auswertungsstruktur zu ermöglichen. 

Die Finanzverwaltung sieht die derzeitigen Anlagen zur Anlage EÜR vom Umfang aus gesehen als abschließend an. Sie hat die vorliegende EÜR-Taxonomie derzeit nicht zur Übermittlung an die Finanzbehörden vorgesehen. Dennoch ist der Aufbau der vorliegenden Taxonomie so gestaltet, dass sie bei entsprechender Erweiterung der Anlagen vom Inhalt aus gesehen für diesen Zweck geeignet wäre. Dementsprechend besteht zur Zeit noch keine Notwendigkeit zur Definition eines Mindestumfangs durch Kennzeichnung von Mussfeldern.

Da es für die Struktur und den Detaillierungsgrad von Einnahmenüberschussrechnungen keine gesetzlichen Vorgaben gibt, sah es die Arbeitsgruppe als äußerst wichtig an, die Taxonomie ausführlich zu dokumentieren. Folgende Erläuterungen stehen innerhalb und außerhalb des Datensatzes zur Verfügung:

 Globale Dokumentation (PDF-Datei): Das Dokument beschreibt die Hintergründe des Projekts sowie grundlegenden Erwägungen der Arbeitsgruppe und Entscheidungen zu Designfragen.

Taxonomiemerkmal „documentation“: Hier finden sich für einen Großteil der Positionen Erläuterungen, die den beabsichtigten Inhalt der jeweiligen Informationselemente betreffen. Sofern die offizielle Anleitung zur (steuerlichen) Anlage EÜR entsprechende Informationen enthält, wurden diese in die „documentation“ übernommen. Diese Ausführungen wurden mit dem Kürzel „FV“ (= Finanzverwaltung) kenntlich gemacht. Soweit die Arbeitsgruppe inhaltliche Ergänzungen vorgenommen hat, sind diese mit dem Kürzel „AG“ versehen.

Taxonomiemerkmal „commentaryGuidance“: Die hier hinterlegten Erläuterungen betreffen das Design der jeweiligen Position und geben Einblick in die Erwägungen der Arbeitsgruppe zur Aufnahme, Verortung und Benennung nahezu jeder Position.

Als weitere Arbeitshilfe sind in den Referenzen Verweise auf das jeweils der Taxonomieposition entsprechende Feld der Anlage EÜR hinterlegt. Auf diese Weise kann eine Verknüpfung zumindest teilautomatisiert stattfinden.

Falls Sie Kritik, Anregungen und Verbesserungsvorschläge zur Taxonomie Einnahmenüberschussrechnung haben, senden Sie diese bitte an info@xbrl.de. Jedes Feedback wird an die Arbeitsgruppe weitergeleitet und dort ausgewertet.