Was ist die Banken-Taxonomieerweiterung?
Kreditinstitute in Deutschland haben ihre Einzelabschlüsse in der Regel nach den Normen des HGB zu erstellen. Für die allgemeinen Anforderungen an die Erstellung eines Einzelabschlusses in XBRL wurde die HGB-Taxonomie von der Arbeitsgruppe AG HGB-Taxonomie des XBRL Deutschland e.V. erstellt.
Während die HGB-Taxonomie im Wesentlichen die allgemeinen Ansatz- und Bewertungsvorschriften nach dem HGB enthält, sind für die Gliederung der Abschlüsse und die einzelnen Ausweispositionen ergänzend die „Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV)“ zu beachten.
Die Banken-Taxonomieerweiterung deckt die Anforderungen gemäß RechKredV ab. Sie enthält die drei Berichtsteile
- “Bilanz gemäß RechKredV”,
- “GuV gemäß RechKredV” (in der Staffelform oder der Kontoform) und den
- “Anhang gemäß RechKredV”
Dabei ersetzen die Berichtsteile “Bilanz gemäß RechKredV” und “GuV gemäß RechKredV” (in der Staffelform oder der Kontoform) die jeweiligen Bereiche in der HGB-Taxonomie während der “Anhang gemäß RechKredV” die Anhangangaben der allgemeinen HGB-Taxonomie erweitern.
Die folgenden allgemeinen Berichtsteile der HGB-Taxonomie wurden in die Bankentaxonomieerweiterung eingebettet:
- Eigenkapitalspiegel
- Kapitalflussrechnung
- Anhang
- Lagebericht
- Andere Berichtsbestandteile
Die übrigen Teile wurden ausgeklammert, weil sie für berichtenden Banken nicht relevant sind.
Wer hat die Banken-Taxonomieerweiterung erstellt?
Die Banken-Taxonomieerweiterung wurde von der Arbeitsgruppe Banken des XBRL Deutschland e.V. erstellt. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe setzen sich sowohl aus Vereinsmitlgiedern des XBRL Deutschland e. V., insbesondere Personen, die bereits an der Erstellung der HGB-Taxonomie beteiligt waren, als auch Interessensgruppen aus dem Bankenbereich zusammen.
In der Arbeitsgruppe sind beispielsweise die Bundesbank, die BaFin, der Bundesanzeiger, die DATEV und eine Reihe von Banken vertreten.

