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Aktuelle handelsrechtliche und steuerliche Themen der Taxonomie-Version 6.10

1.1 Allgemeine und handelsrechtliche Anpassungen – Kerntaxonomie (GAAP-Modul) und Branchentaxonomie (BRA-Modul)

  • Gesetzliche Anforderungen und einschlägige Literaturquellen führten zu Anpassungen genossenschaftsspezifischer Posten. Diese betrafen insbesondere folgende Positionen:
    • Rückständige fällige Einzahlungen auf Geschäftsanteile von Genossenschaften sind beim Bruttoausweis (Aktivausweis) nach den „sonstigen Vermögensgegenständen“ auszuweisen. Entsprechend wurde der bestehende Posten „Rückständige fällige Einzahlungen auf Geschäftsanteile“ [bs.ass.unpaidCap.dueCapOfCoop] dorthin verschoben. Um den Ausweis für kleine und Kleinstgesellschaften zu ermöglichen, wurde ein neuer davon-Posten „davon rückständige fällige Einzahlungen auf Geschäftsanteile“ unterhalb des Oberpostens „Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände“ [bs.ass.currAss.receiv] eingefügt.
    • Werden rückständige fällige Einzahlungen nicht als Geschäftsguthaben ausgewiesen, sind sie beim Posten „Geschäftsguthaben der Mitglieder“ auf der Passivseite zu vermerken. Ebenso ist ein in der Satzung bestimmtes Mindestkapital gesondert anzugeben. In beiden Fällen handelt es sich nicht um davon-Ausweise, weshalb die Posten „davon rückständige fällige Einzahlungen auf Geschäftsanteile vermerkt“ [bs.eqLiab.equity.subscribed.coopPartners.unpaidSharesDue] und „davon in der Satzung bestimmtes Mindestkapital“ [bs.eqLiab.equity.subscribed.coopPartners.minimumCapital] in „nachrichtlich-Vermerke“ geändert wurden.
    • Die Ergebnisrücklage nach § 73 Abs. 3 GenG und die Beträge, die aus dieser Rücklage an ausgeschiedene Mitglieder auszuzahlen sind, müssen vermerkt werden. Aus diesem Grund wurden zwei neue davon-Posten „davon Ergebnisrücklage nach § 73 Abs. 3 GenG (gesamt)“ [bs.eqLiab.equity.revenueRes.revenueResTotal] und „davon Ergebnisrücklage nach § 73 Abs. 3 GenG an zum Bilanzstichtag ausscheidende Mitglieder“ [bs.eqLiab.equity.revenueRes.departingMembersGenG] als Unterposten zum Posten „andere Ergebnisrücklagen“ [bs.eqLiab.equity.revenueRes.otherCoop] Der ursprüngliche Posten „davon für Ausscheidungszwecke von Mitgliedern von Genossenschaften auszuzahlen“ [bs.eqLiab.equity.revenueRes.forRepaymToCoop] wurde mit der Auszeichnung „validThrough=30.12.2026“ versehen
    • § 337 Abs. 2 HGB sind bei Genossenschaften anstelle der Gewinnrücklagen Ergebnisrücklagen auszuweisen. Aus diesem Grund wurden in der Ergebnisverwendung die Bezeichnung der Posten „Entnahmen aus Gewinnrücklagen“ [incomeUse.gainLoss.releaseRevenReserves] und „Einstellungen in Gewinnrücklagen“ [incomeUse.gainLoss.additionRevenReserves] jeweils um den Zusatz „Ergebnisrücklagen“ ergänzt. Darüber hinaus wurden zwei neue Posten „Entnahmen aus anderen Ergebnisrücklagen“ [incomeUse.gainLoss.releaseOtherRevRes] und „Einstellungen in andere Ergebnisrücklagen“ [incomeUse.gainLoss.additionOtherRevRes] eingeführt.
    • Die Documentation des Postens „Genossenschaftliche Rückvergütung“ [is.netIncome.regular.operatingTC.cooperative.Refunds] wurde wie folgt geändert: „Optionale Spezialposition für Genossenschaften; gilt nicht bei Anwendung des MicroBilG. Der BFH hat in seinem Urteil vom 06.06.2002 – V R 59/00 entschieden, dass eine Rückvergütung bei einer Absatz- bzw. Verwertungsgenossenschaft eine nachträgliche Erhöhung des Entgelts für die von den Mitgliedern bezogenen Waren und Leistungen darstellt. Demzufolge sind gewährte genossenschaftliche Rückvergütungen bei Absatz- und Verwertungsgenossenschaften als Aufwendungen für bezogene Waren unter dem Posten Materialaufwand auszuweisen. Bei den Produktionsgenossenschaften erfolgt der Ausweis in diesem Fall unter dem Posten Personalaufwand. Der Logik des oben genannten BFHUrteils folgend handelt es sich bei der genossenschaftlichen Rückvergütung bei den Bezugs-, Einkaufs- und Verbrauchergenossenschaften (Konsumgenossenschaften) um Erlösschmälerungen. Sie führen zu einer Kürzung des Ausweises bei den Umsatzerlösen. Dies gilt analog bei Nutzungs- und Dienstleistungsgenossenschaften (vgl. „Jahresabschluss der Waren-, Dienstleistungs- und Agrargenossenschaften“, Herausgeber: Deutscher Genossenschaft- und Raiffeisenverband e.V., 2025, D III Rn. 32). Ein gesonderter Ausweis in den Bereichen Erlösschmälerungen, Materialaufwand oder Personalaufwand ist nicht nötig.“
  • Im Rahmen von QS-Maßnahmen wurden im Bereich der „Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände“ folgende Anpassungen vorgenommen:
    • Gemäß § 264c Abs. 2 S. 4-6 HGB sind Einzahlungsverpflichtungen von persönlich haftenden Gesellschaftern und von Kommanditisten jeweils gesondert auszuweisen. Um den Ausweis auch für kleine Gesellschaften und Kleinstgesellschaften zu ermöglichen, wurden zwei neue davon-Posten „davon Einzahlungsverpflichtungen persönlich haftender Gesellschafter“ [bs.ass.currAss.receiv.unpaidCapitalUnlimitedLiablePartners] und „davon Einzahlungsverpflichtungen Kommanditisten“ [bs.ass.currAss.receiv.unpaidCapitalLimitedLiablePartners]
    • Die zugehörigen eigenen Posten „Einzahlungsverpflichtungen persönlich haftender Gesellschafter“ [bs.ass.currAss.receiv.unpaidCapitalPartners.unlimitedLiable] und „Einzahlungsverpflichtungen Kommanditisten“ [bs.ass.currAss.receiv.unpaidCapitalPartners.limitedLiable] wurden um eine Ebene nach oben verschoben, so dass sie nun direkt unterhalb des Postens „Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände“ [bs.ass.currAss.receiv] aufgeführt werden.
    • Der ursprüngliche Oberposten „Einzahlungsverpflichtungen persönlich haftender Gesellschafter und Kommanditisten“ [bs.ass.currAss.receiv.unpaidCapitalPartners] sowie der Auffangposten „nicht zuordenbar“ [bs.ass.currAss.receiv.unpaidCapitalPartners.misc] wurden gelöscht.
  • Am 25.09.2025 wurde eine Neufassung des IDW RS FAB 15 „Handelsrechtliche Bilanzierung von Emissionsberechtigungen und des THG-Quotenhandels“ verabschiedet. Dies führt zu folgenden Anpassungen:
    • Sind Emissionsberechtigungen i.S. des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) gemäß Tz. 14 für die Nutzung im Rahmen des Leistungsprozesses bestimmt, werden Sie als Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe angesehen. Um diesen Fall abzubilden, wurde ein unechter davon-Posten „davon TEHG-Emissionsberechtigungen“ [bs.ass.currAss.inventory.material.emissionTEHG] eingeführt. Um für zu Handelszwecken gehaltene TEHG-Emissionsberechtigungen i.S.d. Tz. 15 abzubilden, wurde unterhalb der „fertigen Erzeugnisse und Waren“ ein unechter davon-Posten „davon TEHG-Emissionsberechtigungen“ [bs.ass.currAss.inventory.finishedAndMerch.emissionTEHG] in die Taxonomie aufgenommen. Die Tz. 20 und 21 befassen sich mit dem unentgeltlichen Erwerb durch staatliche Zuteilung und fordern die Bildung eines gesondert zwischen Eigenkapital und Rückstellungen auszuweisenden Passivpostens. Zur Umsetzung dieser Vorgabe wurde der Posten „Sonderposten für unentgeltlich erworbene TEHG-Emissionsberechtigungen“ [bs.eqLiab.otherSpecRes.TEHGFreeOfCharge] eingeführt.
  • Die Abbildung von nationalen Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) erfolgt zu einem Großteil analog zur Abbildung der TEHG-Emissionszertifikate. Aus diesem Grund wurde für als Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe klassifizierte Zertifikate ein unechter davon-Posten „davon BEHG-Emissionszertifikate“ [bs.ass.currAss.inventory.material.emissionBEHG] eingeführt. Werden die Zertifikate zu Handelszwecken gehalten, erfolgt eine Abbildung unter dem neuen unechten davonPosten „davon BEHG-Emissionszertifikate“ [bs.ass.currAss.inventory.finishedAndMerch.emissionBEHG] im Bereich der „fertigen Erzeugnisse und Waren“.
  • Gemäß Tz. 10 bildet die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ab, um wie viel Prozent die Inverkehrbringer Treibhausgase, die durch von ihnen in Verkehr gebrachte fossile Kraftstoffe verursacht werden, mindern müssen. Um THG-Quoten in der Taxonomie abzubilden, die dem Bereich der Waren zuzuordnen sind, wurde dort ein unechter davon-Posten „davon THG-Quoten“ [bs.ass.currAss.inventory.finishedAndMerch.emissionTHG] eingeführt. Für die Abbildung von THG-Quoten, die als Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe klassifiziert werden, wurde in dem Bereich ebenfalls ein unechter davon-Posten „davon THG-Quoten“ [bs.ass.currAss.inventory.material.emissionTHG] eingeführt. Werden die THG-Quoten zur Erfüllung eigener Treibhausgasminderungsverpflichtungen benötigt, ist ein gesondert zwischen Eigenkapital und Rückstellungen auszuweisenden Passivposten zu Bilden (Tz. 50 und 51). Für diesen Fall wurde der neue Posten „Sonderposten für unentgeltlich erworbene THG-Quoten“ [bs.eqLiab.otherSpecRes.THGFreeOfCharge]
  • Der Posten „davon Ertrag aus der Herabsetzung des Genussrechtskapitals“ [is.netIncome.incomeSharing.decreaseProfitPartCap] wurde gem. einschlägiger Literaturquellen direkt als Unterposten zum Posten „Erträge aus Verlustübernahme“ [is.netIncome.incomeSharing.loss]
  • Die Documentation des Postens „Sonstige Sonderposten“ [bs.eqLiab.otherSpecRes] wurde in „Technischer Sammelposten, der sich inhaltlich aus den Folgeposten ergibt und aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit genutzt werden kann“ geändert und mit einer Referenz auf § 265 Abs. 5 HGB versehen.
  • Zur Abbildung von Gutschriften oder Belastungen auf Rücklagenkonten von Personengesellschaften wurden im Bereich der Ergebnisverwendung zwei neue Posten „Belastung auf Rücklagenkonten (gesamthänderisch gebunden)“ [incomeUse.gainLoss.debitRes] und „Gutschrift auf Rücklagenkonten (gesamthänderisch gebunden)“ [incomeUse.gainLoss.creditRes]
  • Der allgemeine Posten „Warenentnahmen“ [is.netIncome.regular.operatingTC.otherOpRevenue.ownConsumption.merchandiseWithdrawals] wurde für die Branche LuF gesperrt, da für diese der Branchenposten „Naturalentnahmen“ [is.netIncome.regular.operatingTC.otherOpRevenue.ownConsumption.inKind] zur Verfügung steht.
  • Im Zuge von QS-Maßnahmen wurde der (Konzern-)Eigenkapitalspiegel für Kapital- und Personenhandelsgesellschaften entsprechend den Regelungen des DRS 22 überarbeitet:
    • Im (Konzern-)Eigenkapitalspiegel für Kapitalgesellschaften wurden die Posten „Mehrstimmrechtsaktien“ (insgesamt an drei Stellen) [dim_parentDRS22K.accGroupStatement.shares.subscribed.multipleVotingShares], [dim_parentDRS22K.accGroupStatement.shares.ownShares.multipleVotingShares], [dim_parentDRS22K.accGroupStatement.shares.unpaidContribution.multipleVotingShares], „zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen“ [dim_parentDRS22K.accGroupStatement.shares.unpaidContribution.contributionsPaidToCapitalIncrease], „Genussrechtskapital mit Eigenkapitalcharakter“ [dim_parentDRS22K.accGroupStatement.shares.unpaidContribution.profitParticipCapital], „Einlagen stiller Gesellschafter mit Eigenkapitalcharakter“ [dim_parentDRS22K.accGroupStatement.shares.unpaidContribution.contributionsSilentPartner], „zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen (mit Agio)“ [dim_parentDRS22K.accGroupStatement.reserves.capIncreaseContributionsInclPremium] sowie „Nicht durch (Konzern-)Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ [dim_parentDRS22K.accGroupStatement.deficitNotCoveredByCapital] hinzugefügt.
    • Im (Konzern-)Eigenkapitalspiegel für Personenhandelsgesellschaften wurden die Posten „Genussrechtskapital mit Eigenkapitalcharakter“ [dim_parentDRS22K.accGroupStatement.profitParticipCapital], „Einlagen stiller Gesellschafter mit Eigenkapitalcharakter“ [dim_parentDRS22K.accGroupStatement.contributionsSilentPartner] sowie „Nicht durch (Konzern-)Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag/ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil/ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen/ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Abfindungen“ [dim_parentDRS22P.accGroupStatement.deficitNotCoveredByCapital] neu eingeführt.
    • In der Konzernsicht wurde im Konzerneigenkapitalspiegel für Personenhandelsgesellschaften zusätzlich der Posten „Differenzbetrag für das gegenüber dem Mutterunternehmen niedrigere Konzernergebnis“ [dim_parentDRS22P.accGroupStatement.diffLowParentResult] Dieser Posten wurde zusätzlich in der Bilanz im Konzerneigenkapital [bs.eqLiab.equity.diffLowParentResult] ergänzt.
    • Aufgrund des neuen Konzerneigenkapitalpostens wurde in der Konzernsicht im Bereich der Ergebnisverwendung ein neuer Posten „Ergebnisverrechnung Differenzbetrag für das gegenüber dem Mutterunternehmen niedrigere Konzernergebnis“ [incomeUse.gainLoss.diffEarningsLessParent]
    • Die Position „Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung“ [accGroupStatement.currTranslDiff] bzw. [dim_parentDRS22P.accGroupStatement.currTranslDiff] wurde im Eigenkapitalspiegel (Einzelabschluss) sowohl im Bereich für Kapitalgesellschaften als auch im Bereich für Personenhandelsgesellschaften gelöscht, da es sich um einen reinen Konzernposten handelt.
  • Durch Art. 2 Deutscher Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 13 (DRÄS 13) wurde DRS 21, welcher die Aufstellung einer Kapitalflussrechnung regelt, geändert. Dies hat zu folgenden Anpassungen geführt:
    • Der Posten „Einzahlungen   aus         erhaltenen         Zuschüssen/Zuwendungen“  [cfsDRS21.cashEqu.cashChanges.cfFromFinancing.grantsSubRec] wurde mit der Auszeichnung „validThrough=30.12.2026“ versehen.
  • Im Bereich „Cashflow aus der Investitionstätigkeit“ wurden drei neue Posten „Einzahlung aus erhaltenen Investitionszuschüssen“ [cfsDRS21.cashEqu.cashChanges.cfFromInvestments.investmGrantRec], „Auszahlungen aus der Gewährung unbedingt rückzahlbarer Zuschüsse“ [cfsDRS21.cashEqu.cashChanges.cfFromInvestments.grantRepay] und „Auszahlung aus gewährten Zuschüssen“ [cfsDRS21.cashEqu.cashChanges.cfFromInvestments.awGrant]
  • Standard- und Terse-Bezeichner wurden an die Design-Regeln angepasst.
  • Daneben wurden noch weitere Qualitätssicherungsmaßnahmen durchgeführt.

1.2     Spezifizierungen der Finanzverwaltung

1.2.1     Global Common Document (GCD-Modul)

  • Die Position „Erläuterung, warum die Übermittlung der Kontennachweise noch nicht möglich ist“ [genInfo.report.id.reportElement.reportElements.transmissionNotYetPossible] wurde für die Taxonomie-Version 6.10 terminiert, da die Übergangsregelung nur für die Taxonomie-Version 6.9 anwendbar ist.
  • Die neue Position „Steuernummer / IdNr. / W-IdNr. noch nicht vergeben“ wurde eingefügt, um den zukünftigen Abgleich der Beteiligten maschinell zu ermöglichen. Durch die Einfügung können alle Fälle abgebildet werden in denen eine Steuernummer des Gesellschafters, steuerliche IDNr., 17stellige steuerliche W-IdNr. vorliegt oder eine Erteilung dieser noch aussteht.

1.2.2     Kerntaxonomie (GAAP-Modul) und Branchentaxonomie (BRA-Modul)

  • Die Position „Zurechnungen, Aufwendungen für Rechteüberlassungen nach § 4j EStG“ [fpl.additions.costOfRightsEStG4j] wurde für die Taxonomie-Version 6.10 gelöscht, da die Regelung betreffend der Zinsschranke nach § 4j EStG letztmalig für den Veranlagungszeitraum 2024 anzuwenden ist.
  • Die neue Position „Grundsteuer“ [is.netIncome.otherTaxes.grst] wurde aufgrund des geänderten § 9 Nr. 1 GewStG eingefügt, der eine Kürzung der als Betriebsausgabe gebuchten Grundsteuer vorsieht. Diese Position erfasst die Grundsteuer für zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitz. Die Position wurde unter der Position „Sonstige Steuern“ [is.netIncome.otherTaxes] eingefügt und erhält die Mussfeld-Auszeichnung sowie alle drei Rechtsformauszeichnungen.
  • Die definitionGuidance zur Position „Genussrechtskapital mit Eigenkapitalcharakter“ [bs.eqLiab.equity.profSharing] wurde ergänzt. In der Ergänzung wird mit Verweis auf das BMFSchreiben vom 11.04.2023 (BStBl. I 2023, S. 672) dargestellt, dass Genussrechte grundsätzlich als Fremdkapital und nicht als Eigenkapital auszuweisen sind. Zudem wird der Fall der Gewährung von Genussrechten eines Gesellschafters in der Krise ohne ernstlich vereinbarte Rückzahlungsabsicht thematisiert.
  • Im Hinblick auf die Übermittlung von Kontennachweisen wurde im Berichtsteil „Detailinformationen zu Positionen“ eine neue Ausprägung „Konto nicht vorhanden oder nicht übermittelbar“ zum Tupel „Kontensalden zu einer Position“ [detailedInformation.accountBalances] eingefügt. Die Ausprägung soll nur dann mit dem Wert „true“ angegeben werden, wenn zu der Taxonomie-Position aus dem Bereich Bilanz / GuV kein Kontennachweis erstellt werden kann.
  • Aufgrund der Erweiterung des Übermittlungsumfangs bei der E-Bilanz durch das Jahressteuergesetz 2024 wurden Anpassungen bei verschiedenen Positionen im Berichtsbestandteil Anhang vorgenommen:
    • Anhang: Die definitionGuidance zur Position „Anhang“ [nt] wurde wie folgt angepasst: „In der Fußnote zu dieser Position kann der Inhalt des Anhangs übermittelt werden. Der Prüfungsbericht, das Anlagenverzeichnis und das Anbauverzeichnis sind in der jeweils dafür vorgesehenen Position als Fußnote zu übermitteln. Der Anlagenspiegel ist in dem dafür vorgesehenen Tabellenbereich zu übermitteln. Das Verzeichnis nach § 5a Abs. 4 EStG kann im Übergangsjahr als Fußnote zu dieser Position übermittelt werden.“ Diese Position wird zudem ab der Taxonomie-Version 6.11 als Mussfeld ausgezeichnet.
    • Lagebericht: Zur Position „Lagebericht“ [mgmtRep] wurde eine definitionGuidance eingefügt („In der Fußnote zu dieser Position kann der Inhalt des Lageberichts übermittelt werden.“). Zudem wird diese Position ab der Taxonomie-Version 6.11 als Mussfeld ausgezeichnet.
    • Prüfungsbericht: Die definitionGuidance zur Position „Prüfungsbericht nach § 321 HGB“ [nt.reportHGB321] wurde sprachlich angepasst („In der Fußnote zu dieser Position kann der Inhalt des Prüfungsberichts nach § 321 HGB übermittelt werden.“).
    • Verzeichnis nach § 5 Absatz 1 Satz 2 EStG: Es ist Voraussetzung für die Ausübung steuerlicher Wahlrechte, dass die betreffenden Wirtschaftsgüter in ein besonderes Verzeichnis aufgenommen werden. Für dieses Verzeichnis wird die Position „Verzeichnis nach § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG“ neu aufgenommen. Die Position erhält alle drei Rechtsformauszeichnungen und eine definitionGuidance („In der Fußnote zu dieser Position kann der Inhalt des Verzeichnisses nach § 5 Absatz 1 Satz 2 EStG übermittelt werden.“). Ab der Taxonomie-Version 6.11 wird die Position als Mussfeld ausgezeichnet.
    • Verzeichnis nach § 5a Absatz 4 EStG: Ebenfalls von der Erweiterung der Übermittlungspflicht erfasst ist das Verzeichnis für die Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr nach § 5a Abs. 4 EStG. Hierfür wurde die Position „Verzeichnis nach § 5a Abs. 4 EStG“ als neue Unterposition zu „Steuerliche Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr“ [DeterminationOfTaxableIncomeSpec.merchantVessels] eingefügt. Die Position ist nicht als Mussfeld ausgezeichnet und erhält alle drei Rechtsformauszeichnungen. Eine definitionGuidance wurde eingefügt („In der Fußnote zu dieser Position kann der Inhalt des Verzeichnisses nach § 5a Absatz 4 EStG übermittelt werden.“).
  • Daneben wurden noch weitere Qualitätssicherungsmaßnahmen durchgeführt.

2      Themen in den Spezialtaxonomien (FI, PI, INS)

Die vorstehenden Änderungen wurden – soweit übertragbar – analog auch auf die Spezialtaxonomien übertragen.

  • Die definitionGuidance zur Position „12. Eigenkapital, h) Genussrechtskapital mit Eigenkapitalcharakter“ [bsBanks.eqLiab.equity.profSharing] wurde ergänzt. In der Ergänzung wird mit Verweis auf das BMF-Schreiben vom 11.04.2023 (BStBl. I 2023, S. 672) dargestellt, dass Genussrechte grundsätzlich als Fremdkapital und nicht als Eigenkapital auszuweisen sind. Zudem wird der Fall der Gewährung von Genussrechten eines Gesellschafters in der Krise ohne ernstlich vereinbarte Rückzahlungsabsicht thematisiert.
  • Die definitionGuidance zur Position „8. Sonderposten mit Rücklageanteil und andere Sonderposten, Sonderposten mit Rücklageanteil und andere Sonderposten, soweit aus der/den für die ausländische(n) Betriebsstätte(n) geführten Buchführung(en) nicht anders zuordenbar“ [bsBanks.eqLiab.pretaxResOtherForeign] wurde gelöscht, da der Wortlaut bereits in der Documentation enthalten ist.
  • Die neue Position „24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen, Grundsteuer“ [isBanks.otherTaxes.notIncludedInOtherCost.grst] wurde aufgrund des geänderten § 9 Nr. 1 GewStG eingefügt, der eine Kürzung der als Betriebsausgabe gebuchten Grundsteuer vorsieht. Diese Position erfasst die Grundsteuer für zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitz. Die Position erhält die Mussfeld-Auszeichnung und ist zugelassen für Körperschaften und Personengesellschaften. In diesem Zusammenhang wurde zusätzlich die Position „24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen, übrige sonstige Steuern“ [isBanks.otherTaxes.notIncludedInOtherCost.other] als Mussfeld mit den gleichen Auszeichnungen wie die vorgenannte Position eingefügt. Zusätzlich wird die Oberposition „24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen“ [isBanks.otherTaxes.notIncludedInOtherCost] als Summenmussfeld ausgewiesen.
  • Die Position „17. Aufwendungen aus Verlustübernahme, Aufwand für die Einstellung in steuerliche Rücklagen nach § 34 Abs. 6e KStG“ [isBanks.lossFrParticip.expenseKStG34_6e] wird nicht mehr als Mussfeld, sondern als „rechnerisch notwendig, soweit vorhanden“ ausgezeichnet. Für die Oberposition „17. Aufwendungen aus Verlustübernahme“ [isBanks.lossFrParticip] wurde die Auszeichnung von Summenmussfeld auf Mussfeld geändert.
  • Der Standardbezeichner der Position „Gezeichnetes Kapital / Gründungsstock / Feste Kaution“ [bsIns.eqLiab.equity.subscribed.corp] wurde angepasst (vormals: „Gezeichnetes Kapital (Kapitalgesellschaften) / dem gezeichneten Kapital entsprechendes Kapital / Gründungsstock / Feste Kaution“). Zudem wurde auf gleicher Ebene die neue Position „Dotationskapital“ eingefügt. Diese Position ist kein Mussfeld und erhält die gleichen Auszeichnungen wie die Oberposition.
  • Es wurden Anpassungen bei den Kapitalpositionen der INS vorgenommen, um eine Angleichung an die Darstellung in der BRA zu erreichen. Zu diesem Zweck wurden die Positionen „Gesellschafterdarlehen mit Eigenkapitalcharakter“ [bsIns.eqLiab.equity.dueToPartners] und „Einlagen stiller Gesellschafter mit Eigenkapitalcharakter“ [bsIns.eqLiab.equity.silentPartner] mit „notPermittedFor=steuerlich“ ausgezeichnet und die Position „Nachrangiges Kapital (Eigenkapitalcharakter)“ [bsIns.eqLiab.equity.lastrangecapital] gelöscht.
  • Die INS erhält einen Anlagenspiegel [tableIns.nt.ass], der vergleichbar mit den Anlagenspiegeln der übrigen Taxonomien ist. Als Dimensionen sind „Positionen des Anlagenvermögens“ [dim_changesIns.nt.ass], „Wertentwicklung des Anlagenspiegels“ [insTitleIns.nt.ass.gross] und „steuerliche Überleitung“ [dim_taxTrans] Die Positionen sind die aus der INS-Taxonomie übernommenen Oberpositionen „B. Immaterielle Vermögensgegenstände“, „C. Kapitalanlagen“ und „F. Sonstige Vermögensgegenstände“ (ohne „Eigene Anteile“ und „III. Andere Vermögensgegenstände“) inklusive der jeweiligen Unterpositionen.
  • Die definitionGuidance zur Position „Anhangangaben“ wurde in der FI [ntFI] und in der PI [ntPI] angepasst („In der Fußnote zu dieser Position kann der Inhalt des Anhangs übermittelt werden. Der Prüfungsbericht ist in der jeweils dafür vorgesehenen Position als Fußnote zu übermitteln. Der Anlagenspiegel ist in dem dafür vorgesehenen Tabellenbereich zu übermitteln. Das Verzeichnis nach § 5a Abs. 4 EStG kann im Übergangsjahr als Fußnote zu dieser Position übermittelt werden.“). Zudem wird diese Position ab der Taxonomie-Version 6.11 als Mussfeld ausgezeichnet.
  • Die Position „Prüfungsbericht nach § 321 HGB“ [nt.reportHGB321] wurde bislang nur in die INS gespiegelt. Ab der Taxonomie-Version 6.10 wird diese Position auch in den Anhang der FI und PI gespiegelt.
  • Bei der Ergebnisverwendungsrechnungen in der FI wurden die Positionen zur Einstellung in die Kapitalrücklage und für die Erträge aus der Kapitalherabsetzung verschoben. In der FI wurde die Position „33a. Erträge aus der Kapitalherabsetzung“ [isBanks.capitalRelease] umbenannt in „30a. Ertrag aus der Kapitalherabsetzung“ und die Position „33b. Einstellung in die Kapitalrücklage nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung“ [isBanks.releaseCapReserve] in „31a. Einstellung in die Kapitalrücklage nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung“. Die Verschiebung erfolgte entsprechend der Nummerierung. Hierdurch werden die verschobenen Positionen künftig in der Zwischensumme „Ergebnis 27a. bis 31a.“ [isBanks.netIncomeAndRetainedEarningsAndCapResAndReleaseRevenResAndProfShar] berücksichtigt. An der Stelle der verschobenen Positionen wurden die neuen Positionen „33a. Belastung auf Rücklagenkonten (gesamthänderisch gebunden)“ [isBanks.gainLossDebitRes] und „33b. Gutschrift aus Rücklagenkonten (gesamthänderisch gebunden) [isBanks.gainLossCreditRes] eingefügt.
  • In der PI wurde ebenfalls eine Verschiebung der Positionen in der Ergebnisverwendung vollzogen. Die Position „30a. Erträge aus der Kapitalherabsetzung“ wurde umbenannte in „27a. Ertrag aus der Kapitalherabsetzung“ [isPI.capitalRelease] und die Position „30b. Einstellung in die Kapitalrücklage nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung“ [isPi.releaseCapReserve] in „28b. Einstellung in die Kapitalrücklage nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung“. Die Verschiebung erfolgt entsprechend der Nummerierung. An der Stelle der verschobenen Positionen wurden die neuen Positionen „30a. Belastung auf Rücklagenkonten (gesamthänderisch gebunden)“ [isPi.additionDebitRes] und „30b. Gutschrift aus Rücklagenkonten (gesamthänderisch gebunden) [isPi.additionCreditRes] eingefügt.
  • Die Positionen in der FI und PI, die unter dem Bilanzstrich stehen, werden nicht mehr als Mussfelder ausgewiesen. Dies betrifft in der FI die Positionen „1. Eventualverbindlichkeiten“ [bsBanks.contingLiab.contingLiab], „2. Andere Verpflichtungen“ [bsBanks.contingLiab.other] und „Für       Anteilinhaber    verwaltete          Investmentvermögen“ [bsBanks.conting-Liab.fundsUnderManagement]. In der PI wurden die Positionen „1. Unwiderrufliche Kreditzusagen“ [bsPi.contingLiab.irrevocableLoans] und „2. Eventualverbindlichkeiten“ [bsPi.contingLiab.contingLiab] angepasst.
  • Daneben wurden noch weitere Qualitätssicherungsmaßnahmen durchgeführt.