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Zeitplan

Es ist geplant, die Taxonomie-Version 1.3 parallel zur Veröffentlichung der HGB-Taxonomie-Version 6.4 bereitzustellen.

Frühere Versionen

EÜR Taxonomie 1.2

Sie finden das entsprechende Release-Paket hier.

Anpassungen auf Grund der Änderungen im EÜR-Formular 2018

Folgende Positionen sind im EÜR-Formular geändert bzw. neu eingefügt worden:

a)    Anpassung Zeile 23

Die Zeile 23 wurde im Formular abgeändert in: „Sachlicher Bebauungskostenrichtbetrag und Ausbaukostenrichtbeträge (für Weinbaubetriebe) /Betriebsausgabenpauschale für Forstwirte“. Diese Änderung wurde in die Taxonomie übernommen.

b)    Geänderte Zeile „Nicht abziehbare Beträge“

Gemäß Anleitung zum Formular Anlage EÜR sind in der Zeile „Nicht abziehbare Beträge“ z.B. nicht abziehbare Beträge nach 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7, nicht abziehbare Restbuchwerte nach § 55 Abs. 6 EStG und nicht abziehbare Aufwendungen, die mit steuerfreien Einnahmen nach § 3 Nr. 26, 26a oder 26b stehen, zu erfassen. In der Taxonomie sind diese Sachverhalte in der Steuerlichen Gewinnermittlung zu übermitteln.

c)    Neue Positionen für steuerfreie Einnahmen bzw. Ausgaben nach dem Investmentsteuergesetz (InvStG)

In der Steuerlichen Gewinnermittlung wurde bei den Abrechnungen die Position „Abzüglich steuerfreie Einnahmen nach InvStG“ und bei den Hinzurechnungen die Position „Zuzüglich anteilige nicht abzugsfähige Abzüge nach InvStG“ in Anlehnung an Zeile 81 des Formulars EÜR eingefügt.

Allgemeines zur EÜR-Taxonomie

Die Taxonomie zur Einnahmenüberschussrechnung wurde von einer Arbeitsgruppe des XBRL Deutschland e.V. entwickelt.

Ziel der Taxonomie ist die Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen Einnahmeüberschussrechnern und verschiedenen Datenempfängern im Umfeld der Unternehmen, die eine Einnahmenüberschussrechnung anfertigen und nicht bilanzieren. Gleichzeitig soll ein möglichst einfaches Instrument zur betriebswirtschaftlichen Selbstinformation geschaffen werden.

Prozesse, bei denen Informationen über die wirtschaftliche Lage von Kleingewerbetreibenden, Freiberuflern und anderen sonstigen Nicht-Bilanzierern benötigt werden, sollen durch den Vorschlag einer standardisierten Einnahmenüberschussrechnung effizienter gestaltet werden. Dies betrifft insbesondere den Prozess der Kreditvergabe und der laufenden Überwachung der Kredite.

Mitglieder der Arbeitsgruppe waren Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Banken, Finanzanalysegesellschaften, Softwarehersteller, Vertreter der Wissenschaft und die Finanzverwaltung in einer Beobachterrolle.

Das Gliederungsschema orientiert sich grundsätzlich an der GuV-Gliederung nach § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren). Mangels gesetzlicher Vorschriften zum Aufbau einer Einnahmenüberschussrechnung ist die HGB-Gliederung bereits heute für betroffene Unternehmen die allgemein verwendete Gliederung.

Die Taxonomie besteht aus drei Berichtsbestandteilen:

  • Betrieblicher Gewinn / Verlust: Die hier aufgenommenen Einnahmen und Ausgabenpositionen führen zu einem Gewinn / Verlust, der die Einflüsse rein steuerinduzierter Modifikationen (soweit möglich) außer Acht lässt.
  • Steuerliche Gewinnermittlung: Angelehnt an die Vorgehensweise der HGB-Taxonomie wird in diesem Berichtsbestandteil durch Zu- und Abrechnungen der steuerliche Gewinn/Verlust abgeleitet.
  • Ergänzende Angaben: Die in diesem Berichtsbestandteil hinterlegten Positionen bieten die Möglichkeit, weitere Informationen zu übermitteln, die z.B. für eine vollständige Befüllung der Anlage EÜR notwendig sind, aber nicht unmittelbar die Gewinnermittlung betreffen.

Die Taxonomie zeichnet sich durch einen geringen Datenumfang aus. Sie ist kompatibel zur Anlage EÜR der Finanzverwaltung. Es ist keine Anpassung des Buchungsverhaltens notwendig, da das Datenschema keine Mussfelder enthält. Sofern mit dem vorliegenden Buchungsstoff die Anlage EÜR befüllt werden kann, werden in der Regel auch die Positionen der EÜR-Taxonomie durch einfache Kontenzuordnung abgedeckt sein. In die Taxonomie wurden die Anlagen SZE (Schuldzinsenabzug) und AVEÜR (Aufstellung des Anlagevermögens) nicht aufgenommen, da sie nach Ansicht der Arbeitsgruppe für die betriebswirtschaftliche Analyse als primärem Berichtszweck in der Regel nicht benötigt werden. Ebenfalls wurden die ab 2015 geltenden ergänzenden Anlagen für Personengesellschaften ER (Ergänzungsrechnung), SE (Sonderberechnung der Sonderbetriebseinnahmen und der Sonderbetriebsausgaben) und AVSE (Anlagevermögen im Sonderbetriebsvermögen) noch nicht in die Taxonomie EÜR aufgenommen.

Neben der Taxonomie im XBRL-Format sowie einer entsprechenden Excel-Visualisierung enthält das Taxonomie-Paket eine Musterauswertung auf Basis des Datenschemas, um einen schnellen Einblick in die Auswertungsstruktur zu ermöglichen.

Die Finanzverwaltung sieht die derzeitigen Anlagen zur Anlage EÜR vom Umfang aus gesehen als abschließend an. Sie hat die vorliegende EÜR-Taxonomie derzeit nicht zur Übermittlung an die Finanzbehörden vorgesehen. Dennoch ist der Aufbau der vorliegenden Taxonomie so gestaltet, dass sie bei entsprechender Erweiterung der Anlagen vom Inhalt aus gesehen für diesen Zweck geeignet wäre. Dementsprechend besteht zur Zeit noch keine Notwendigkeit zur Definition eines Mindestumfangs durch Kennzeichnung von Mussfeldern.

Da es für die Struktur und den Detaillierungsgrad von Einnahmenüberschussrechnungen keine gesetzlichen Vorgaben gibt, sah es die Arbeitsgruppe als äußerst wichtig an, die Taxonomie ausführlich zu dokumentieren. Folgende Erläuterungen stehen innerhalb und außerhalb des Datensatzes zur Verfügung:

 Globale Dokumentation (PDF-Datei): Das Dokument beschreibt die Hintergründe des Projekts sowie grundlegenden Erwägungen der Arbeitsgruppe und Entscheidungen zu Designfragen.

Taxonomiemerkmal „documentation“: Hier finden sich für einen Großteil der Positionen Erläuterungen, die den beabsichtigten Inhalt der jeweiligen Informationselemente betreffen. Sofern die offizielle Anleitung zur (steuerlichen) Anlage EÜR entsprechende Informationen enthält, wurden diese in die „documentation“ übernommen. Diese Ausführungen wurden mit dem Kürzel „FV“ (= Finanzverwaltung) kenntlich gemacht. Soweit die Arbeitsgruppe inhaltliche Ergänzungen vorgenommen hat, sind diese mit dem Kürzel „AG“ versehen.

Taxonomiemerkmal „commentaryGuidance“: Die hier hinterlegten Erläuterungen betreffen das Design der jeweiligen Position und geben Einblick in die Erwägungen der Arbeitsgruppe zur Aufnahme, Verortung und Benennung nahezu jeder Position.

Als weitere Arbeitshilfe sind in den Referenzen Verweise auf das jeweils der Taxonomieposition entsprechende Feld der Anlage EÜR hinterlegt. Auf diese Weise kann eine Verknüpfung zumindest teilautomatisiert stattfinden.

Falls Sie Kritik, Anregungen und Verbesserungsvorschläge zur Taxonomie Einnahmenüberschussrechnung haben, senden Sie diese bitte an info@xbrl.de. Jedes Feedback wird an die Arbeitsgruppe weitergeleitet und dort ausgewertet.

 

EÜR Taxonomie 1.1

Sie finden die passende Taxonomie hier.

EÜR Taxonomie 1.0

Die Taxonomie zur Einnahmenüberschussrechnung wurde von einer Arbeitsgruppe des XBRL Deutschland e.V. entwickelt und steht hier  zum Download bereit.

Ziel der Taxonomie ist die Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen Einnahmeüberschussrechnern und verschiedenen Datenempfängern im Umfeld der Unternehmen, die eine Einnahmenüberschussrechnung anfertigen und nicht bilanzieren. Gleichzeitig soll ein möglichst einfaches Instrument zur betriebswirtschaftlichen Selbstinformation geschaffen werden.

Prozesse, bei denen Informationen über die wirtschaftliche Lage von Kleingewerbetreibenden, Freiberuflern und anderen sonstigen Nicht-Bilanzierern benötigt werden, sollen durch den Vorschlag einer standardisierten Einnahmenüberschussrechnung effizienter gestaltet werden. Dies betrifft insbesondere den Prozess der Kreditvergabe und der laufenden Überwachung der Kredite.

Mitglieder der Arbeitsgruppe waren Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Banken, Finanzanalysegesellschaften, Softwarehersteller, Vertreter der Wissenschaft und die Finanzverwaltung in einer Beobachterrolle.

Das Gliederungsschema orientiert sich grundsätzlich an der GuV-Gliederung nach § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren). Mangels gesetzlicher Vorschriften zum Aufbau einer Einnahmenüberschussrechnung ist die HGB-Gliederung bereits heute für betroffene Unternehmen die allgemein verwendete Gliederung.

Die Taxonomie besteht aus drei Berichtsbestandteilen:

  1. Betrieblicher Gewinn / Verlust: Die hier aufgenommenen Einnahmen und Ausgabenpositionen führen zu einem Gewinn / Verlust, der die Einflüsse rein steuerinduzierter Modifikationen (soweit möglich) außer Acht lässt.
  2. Steuerliche Gewinnermittlung: Angelehnt an die Vorgehensweise der HGB-Taxonomie wird in diesem Berichtsbestandteil durch Zu- und Abrechnungen der steuerliche Gewinn/Verlust abgeleitet.
  3. Ergänzende Angaben: Die in diesem Berichtsbestandteil hinterlegten Positionen bieten die Möglichkeit, weitere Informationen zu übermitteln, die z.B. für eine vollständige Befüllung der Anlage EÜR notwendig sind, aber nicht unmittelbar die Gewinnermittlung betreffen.

Die Taxonomie zeichnet sich mit lediglich 127 Positionen durch einen geringen Datenumfang aus. Sie ist kompatibel zur Anlage EÜR 2015 der Finanzverwaltung. Die Taxonomie ist auch für die Datenübermittlung des Vorjahres (2014) geeignet, da es gegenüber 2014 mit Ausnahme einer zusätzlichen nachrichtlichen Position keine inhaltlichen Änderungen gegeben hat. Es ist keine Anpassung des Buchungsverhaltens notwendig, da das Datenschema keine Mussfelder enthält. Sofern mit dem vorliegenden Buchungsstoff die Anlage EÜR befüllt werden kann, werden in der Regel auch die Positionen der EÜR-Taxonomie durch einfache Kontenzuordnung abgedeckt sein. In die Taxonomie wurden die Anlagen SZE (Schuldzinsenabzug) und AVEÜR (Aufstellung des Anlagevermögens) zunächst nicht aufgenommen, da sie nach Ansicht der Arbeitsgruppe für die betriebswirtschaftliche Analyse als primärem Berichtszweck in der Regel nicht benötigt werden. Ebenfalls wurden die ab 2015 geltenden ergänzenden Anlagen für Personengesellschaften ER (Ergänzungsrechnung), SE (Sonderberechnung der Sonderbetriebseinnahmen und der Sonderbetriebsausgaben) und AVSE (Anlagevermögen im Sonderbetriebsvermögen) noch nicht in die Taxonomie EÜR aufgenommen.

Neben der Taxonomie im XBRL-Format sowie einer entsprechenden Excel-Visualisierung enthält das Taxonomiepaket eine Musterauswertung auf Basis des Datenschemas, um einen schnellen Einblick in die Auswertungsstruktur zu ermöglichen. Einsehbar ist die Taxonomie daneben unter http://www.abra-search.com.

Die Finanzverwaltung sieht die derzeitigen Anlagen zur Anlage EÜR vom Umfang aus gesehen als abschließend an. Sie hat die vorliegende EÜR-Taxonomie derzeit nicht zur Übermittlung an die Finanzbehörden vorgesehen. Dennoch ist der Aufbau der vorliegenden Taxonomie so gestaltet, dass sie bei entsprechender Erweiterung der Anlagen vom Inhalt aus gesehen für diesen Zweck geeignet wäre. Dementsprechend besteht zur Zeit noch keine Notwendigkeit zur Definition eines Mindestumfangs durch Kennzeichnung von Mussfeldern.

Da es für die Struktur und den Detaillierungsgrad von Einnahmenüberschussrechnungen keine gesetzlichen Vorgaben gibt, sah es die Arbeitsgruppe als äußerst wichtig an, die Taxonomie ausführlich zu dokumentieren. Folgende Erläuterungen stehen innerhalb und außerhalb des Datensatzes zur Verfügung:

  1.  Globale Dokumentation (PDF-Datei): Das Dokument beschreibt die Hintergründe des Projekts sowie grundlegenden Erwägungen der Arbeitsgruppe und Entscheidungen zu Designfragen.
  2. Taxonomiemerkmal „documentation“: Hier finden sich für einen Großteil der Positionen Erläuterungen, die den beabsichtigten Inhalt der jeweiligen Informationselemente betreffen. Sofern die offizielle Anleitung zur (steuerlichen) Anlage EÜR entsprechende Informationen enthält, wurden diese in die „documentation“ übernommen. Diese Ausführungen wurden mit dem Kürzel „FV“ (= Finanzverwaltung) kenntlich gemacht. Soweit die Arbeitsgruppe inhaltliche Ergänzungen vorgenommen hat, sind diese mit dem Kürzel „AG“ versehen.
  3. Taxonomiemerkmal „commentaryGuidance“: Die hier hinterlegten Erläuterungen betreffen das Design der jeweiligen Position und geben Einblick in die Erwägungen der Arbeitsgruppe zur Aufnahme, Verortung und Benennung nahezu jeder Position.

Als weitere Arbeitshilfe sind in den Positionsmerkmalen „EUER-Sektion“ und „EUER-Nr“ Verweise auf das jeweils der Taxonomieposition entsprechende Feld der Anlage EÜR hinterlegt. Auf diese Weise kann eine Verknüpfung zumindest teilautomatisiert stattfinden.

Falls Sie Kritik, Anregungen und Verbesserungsvorschläge zur Taxonomie Einnahmenüberschussrechnung haben, senden Sie diese bitte an info@xbrl.de. Jedes Feedback wird an die Arbeitsgruppe weitergeleitet und dort ausgewertet.