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Sie erhalten das Taxonomiepaket hier

Für das Paket wurde am 26.07.2016 ein Patch erstellt.

 

Schwerpunkte:

  1. In die HGB-Taxonomie wurden die gesetzlichen Änderungen durch das BilRUG eingearbeitet. Sofern Unternehmen ihre Handelsbilanz nach dem BilRUG aufstellen und übermitteln, kann hierfür grundsätzlich nur die Taxonomie-Version 6.0 verwendet werden. Sollen in dieser Handelsbilanz die Vorjahreswerte nach dem Gesetzesstand vor BilRUG übermittelt werden, so ist das ebenfalls mit der Taxonomie 6.0 möglich. Aufgrund der mit BilRUG einhergehenden Änderungen erfolgte ein Wechsel der Versionsnummer von 5.4 auf 6.0. Als wesentliche inhaltliche Änderungen ergeben sich:
    • Strukturelle  Änderungen in der GuV, etwa die Umgliederung bestimmter Positionen aus dem Posten „sonstige betriebliche Erträge“ zu den Umsatzerlösen oder die Einführung von Dummy-Positionen zur (einmaligen) Berichterstattung von Vor-BilRUG-Werten, außerdem die Herausnahme der Ebene „gewöhnliche Geschäftstätigkeit und außerordentlich“ unter gleichzeitiger Einführung einer neuen Zwischensumme „Ergebnis nach Steuern“.
    • Wiederaufnahme von Restlaufzeitvermerken in die Bilanz und Verschiebung diverser Informationen in den Anhang.
    • Einschränkung der gesetzlich möglichen Formen des nur noch im Anhang auszuweisenden Anlagenspiegels auf den „Bruttoanlagenspiegel Langform“ und die Aufnahme von aktivierten Fremdkapitalzinsen ebenda.
    • Diverse ergänzende Angaben unter der Bilanz und im Anhang, u.a. die Angaben des neuen § 264 Abs. 1a HGB, die mit Bezug zu den bereits existierenden Angaben im GCD definiert wurden, diverse Angaben für kleine Genossenschaften und Aktiengesellschaften sowie die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Altersversorgung.
    • nur noch im Anhang nunmehr u.a. die Angaben zu außergewöhnlichen Aufwendungen und Erträgen und zur Ergebnisverwendung; hinzugekommen sind hier  weitere Angaben  zu latenten Steuern sowie die Angabe der aktivierten Zinsen im Anlagenspiegel.

    Es wurden diverse Referenzen („§§- Verweise“) geändert bzw. gelöscht oder auf „a.F.“ gesetzt. Angaben deren Gültigkeit länger als 5 Jahre zurückliegt (i.d.R. „ vor BilMoG-Angaben“) wurden gelöscht.

  2. Die Taxonomie 6.0 enthält zusätzliche Anforderungen aus dem ELBA-Projekt zur elektronischen Bilanzabgabe im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung. Diese Posten wurden entweder direkt in die einzelnen Bereiche der Taxonomie (Bilanz, GuV) eingearbeitet oder in einen neuen Bereich „Zusatzangaben für die Kreditwürdigkeitsprüfung“ hinterlegt. Nähere Informationen zu diesem Projekt finden Sie auf www.xbrl.de.
  3. Diverse Spezifizierungen der Finanzverwaltung. Die Positionen des Anlagenspiegels werden in der oben beschriebenen Brutto-Lang-Form Teil des „amtlich vorgeschriebenen Datensatzes“. Sie wurden um steuerlich relevante Fakten ergänzt. Weitere  Änderungen unter diesem Blickwinkel sind auf den Seiten der Finanzverwaltung veröffentlicht.

 

Modalitäten der Einarbeitung

  • Keine Änderung der „names“
    • Von einer Änderung der technischen Identifier (names) wurde weitgehend abgesehen, auch wenn sie nun unter eine andere Summenposition „gewandert“ sind. An der Stelle wurde zu Gunsten Investitionsschutz und Minimierung des Implementierungsaufwands, d.h. aber auch im Zweifel gegen die „Punktelogik“(also den das Verständnis der Taxonomie fördernden konsistenten Zusammenhang zwischen Taxonomie-Ebene und Aufbau des names) entschieden.
    • Demzufolge wurden Posten ggf. entweder „1 zu 1 umgehängt“ oder -falls sie niemand in der neuen Position explizit brauchte – auch mit einem „Gültig bis Datum 30.12.2016“ versehen.
    • Der ggf. einzugliedernde Posten richtet sich nach den Gegebenheiten des aufnehmenden Summenpostens/ logischen Oberpostens. Aus bisherigen Summandenposten (mit Rechenzeichen) können deshalb im Einzelfall „ davon-Posten“ (ohne Rechenzeichen) geworden sein.

    Die hierarchische Struktur der Taxonomie leitet sich also nunmehr auch optisch aus dem Ebenenattribut (lvl) ab. Ist die Position rechnerisch verknüpft, dann findet sich die Oberposition zu dieser Position in der Angabe „rechnerisch verknüpft mit“

  • Die Vor-BilRUG-Ebene „gewöhnliche Geschäftstätigkeit und außerordentlich“ wurde zur (einmaligen) Berichterstattung von Vor-BilRUG-Werten” zwar erhalten. Sie wurden jedoch aus der „rechnerischen Verdrahtung“ vollständig herausgelöst. Stattdessen wurde die “rechnerische Verdrahtung” auf die neue Zwischensumme „Ergebnis nach Steuern“ gelegt.

Mehr Unterschiede zwischen der „handelsrechtlichen“ und der „ steuerlichen“ Sicht als bisher:

  • Die Zusammenführung der steuerlichen und handelsrechtlichen Sichten bleibt auch mit der Version 6.0 erhalten. Damit existieren bei der hierarchischen Struktur – und der grundsätzlichen Berechnungssicht weiterhin keine Unterschiede.
  •  Es gibt allerdings bei den Bezeichnern (Standard- und Terse-Label) mehr Abweichungen, als in den Vorgängerversionen, weil die für rein handelsrechtliche Zwecke bisher alternativ immer noch einsetzbare Taxonomie-Version 4.1, für Abschlüsse nach dem BilRUG strukturell in der GuV nicht mehr passt und deshalb für BilRUG-Abschlüsse ohne erhebliche Individualisierungen nicht mehr eingesetzt werden kann.
  • Die beiden Sichten unterscheiden sich zum einen überall dort, wo handelsrechtlich lediglich sog. „davon-Angaben“ erforderlich sind, steuerlich im Rahmen des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes für die E-Bilanz jedoch Summandeneigenschaft, also die rechnerische Einbeziehung in die jeweilige Oberposition, gilt.
  • Zum anderen bestehen Unterschiede  bei bestimmten Posten, wo sich handelsrechtlich durch die sog. „best-practise“ das „davon” nicht mehr vorkommt, obwohl keine rechnerische Verknüpfung, sondern lediglich ein logische Verknüpfung zum Oberposten besteht. In der steuerlichen Sicht bleibt das „ davon“ erhalten.

Wird die Taxonomie außerhalb des E-Bilanz-Kontextes mit seinen fixen Vorgaben verwendet, dann sollten sich Sender und Empfänger auf einen rechnerischen Übertragungsmodus einigen. Man kann sich auf eine Liste von Posten einigen unterhalb derer nicht mehr gerechnet werden kann.

Wartung, Pflege, Einarbeitung von feed back  

Darüber hinaus wurden auch diesmal wieder viele Rückmeldungen zu Verbesserungsmöglichkeiten und Wartungsnotwendigkeiten umgesetzt, die uns seit dem 1.5.2015 zur Taxonomie erreicht haben. Beispiele:

  • Überprüfung aller „Gültig bis –Einträge“ und ggf. Umstellung auf ein technisch überprüfbares einheitliches Datumsformat
  • Aktualisierung durch Löschung diverser „Vor-BilMoG-Posten“, wie „eigene Anteile“. speziell mit dem BilMoG zusammenhängender Anpassungsposten, der Anhangsangaben rund um den Sonderposten mit Rücklageanteil und andere.
  • Fortführung der Anpassungen bei den Bezeichnern im Hinblick auf die sog. „ Eineindeutigkeit“.
  • Richtigstellung der Referenzierungen zu § 285.

Versionierungsinformationen

Das Release Paket enthält erstmalig Excel-Dokumente, die zum Vergleich der Taxonomieversionen 6.0 und 5.4 exemplarisch im handelsrechtlichen und steuerlichen Einzelabschluss im Bereich der GuV um Versionsinformationen ergänzt wurden. Diese zusätzlichen Informationen sollen den Anwendern den Wechsel zwischen den Versionen erleichtern. Beispielswiese soll die Nachvollziehbarkeit beim Verschieben oder Umstrukturieren von Positionen, der thematischen Unterscheidung von Änderungen (z.B. Einführung des BilRUG) oder fachlichen Hinweisen vereinfacht werden. Weitere Hinweise hierzu finden Sie im technischen Leitfaden in Kapitel 15.2.

„Taxonomy Packages“ Standard

Die Datei „taxonomyPackage.xml“ im Ordner „META-INF“ enthält diverse Informationen über das Taxonomiepaket. Der Standard ermöglicht das Auslesen der in der ZIP-Datei enthaltenen Anwendungssichten (z.B. „handelsrechtlicher Einzelabschluss der Kerntaxonomie“). Damit kann eine Software, die das Taxonomiepaket lädt, künftig automatisiert alle Anwendungssichten inkl. fachlicher Erläuterungen für die Nutzung anzeigen. Die manuelle Auswahl der für den Fachanwender schwer zu verstehenden Dateinamen für die Anwendungssichten (z.B. *-shell-fiscal.xsd) oder eine Aufbereitung durch die Softwareanbieter kann damit entfallen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel 15.1 des technischen Leitfadens.

Bitte beachten Sie auch:

Die Taxonomie ist ab Verfügbarkeitsdatum einsatzfähig. Der tatsächliche Einsatz als „Datendrehscheibe“ hängt davon ab, zu welchem Datum die jeweiligen Datenempfänger und Datensender die Taxonomie in ihren Systemen implementiert haben. Die Übermittlungsmöglichkeit der E-Bilanz an die Finanzverwaltung wird u.a. auf www.esteuer.de bekannt gegeben.

Die Taxonomie besteht aus folgenden Teilen:

  • GCD–Modul für Stammdaten und Berichtsprüfungsdaten
  • Kern-Taxonomie
    • Handelsrechtlicher Einzelabschluss
      • Normalabschluss
      • MicroBilG
    • Steuerlicher Einzelabschluss
      • Normalabschluss
      • MicroBilG
    • Konzernabschluss
  • Branchen-Zusatzmodul
    • Normalabschluss
    • MicroBilG
  • Banken-Taxonomie nach RechKredV und steuerlichen Erfordernissen
  • Versicherer-Taxonomie nach RechVersV und steuerlichen Erfordernissen
  • Zahlungsinstitute-Taxonomie nach RechZahlV und steuerlichen Erfordernissen

Das GCD–Modul enthält auch einige Stammdaten-Erfordernisse der Taxonomie für Unternehmen und Freiberufler, die nicht bilanzieren, sondern stattdessen eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen. Diese („EÜR“-) Taxonomie kann z.Z. jedoch nicht für die Erfüllung steuerlicher Pflichten verwendet werden.

Bei Einzelfragen kann ein Blick in den „Technischen Leitfaden“ hilfreich sein, ebenso in die Literaturbeiträge derjenigen, die bei den Sitzungen der Arbeitsgruppen „HGB – Taxonomie“ und „Steuerliche Taxonomie“ und den Terminen des ELBA-Konsortiums anwesend waren.

Soweit Sie Fragen, Anregungen, Ergänzungs- oder Verbesserungsvorschläge zur Taxonomie haben, so stehen Ihnen mehrere Wege offen:

  • Sie wenden sich an ein Vereinsmitglied (vgl. Mitgliederverzeichnis), das die Anliegen in die jeweiligen Arbeitsgruppen einbringt.
  • Sie wenden sich per E-Mail an: info@xbrl.de.
  • Sie oder Ihre Organisation werden selbst Vereinsmitglied und nehmen an den Sitzungen der „AG HGB – Taxonomie“ teil.
  • Zur steuerlichen Taxonomie hat die Finanzverwaltung Ansprechpartner in den Bundesländern eingesetzt (veröffentlicht unter www.esteuer.de).

Die Taxonomie unterliegt einem regelmäßigen Update-Prozess. Änderungen sind zur nächsten Version möglich. Allerdings hat der Anpassungsaufwand bei den betroffenen Datensendern, Datenempfängern und deren Softwaredienstleistern eine durchaus gewichtige Rolle dafür, ob eine Anregung eingepflegt wird oder nicht.