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Schwerpunkt der Taxonomie 5.3 ist die Erweiterung der Taxonomie 5.2. um diverse Notwendigkeiten aus dem Bereich der „teilweise steuerbefreiten Körperschaften“, (Vereine, Stiftungen, „gGmbH“). Daneben wurde die Abbildbarkeit inländischer Betriebstätten ausländischer Unternehmen sowie der kommunalen Betriebe verbessert. Darüber hinaus wurden auch diesmal wieder viele Rückmeldungen zu Verbesserungsmöglichkeiten und Wartungsnotwendigkeiten umgesetzt, die uns seit dem 1.5.2013 zur Taxonomie aus der interessierten Öffentlichkeit erreicht haben. Es wurde damit begonnen, die terse-label zu überarbeiten. Das GCD-Modul wurde bei den „Informationen zum Unternehmen“ um „Offenlegungsmerkmale“ ergänzt. Auch diesmal wurden die „names“ (technisch eindeutige Positionsnamen) unverändert gelassen und damit dem Aufwandsargument der Softwarehersteller Rechnung getragen. Entsprechende Anmerkungen werden gesammelt, um sie „in einem Zug“ in einer der nächsten Versionen zu bereinigen. Die Taxonomie ist ab Verfügbarkeitsdatum einsatzfähig. Der tatsächliche Einsatz als „Datendrehscheibe“ hängt davon ab, zu welchem Datum die jeweiligen Datenempfänger und Datensender die Taxonomie in ihren Systemen implementiert haben. Die Verwendung für die E-Bilanz richtet sich nach den in den üblichen Kommunikationsmitteln der Finanzverwaltung festgelegten Terminen. Das Taxonomiepaket finden Sie hier. Die HGB-Taxonomie besteht aus folgenden Teilen:

  • GCD – Modul für Stammdaten und Berichtsprüfungsdaten
  • Kern-Taxonomie
    • Handelsrechtlicher Einzelabschluss
      • Normalabschluss
      • MicroBilG
    • Steuerlicher Einzelabschluss
      • Normalabschluss
      • MicroBilG
    • Konzernabschluss
  • Branchen-Zusatzmodul
    • Normalabschluss
    • MicroBilG
  • Banken-Taxonomie nach RechKredV und steuerlichen Erfordernissen
  • Versicherer-Taxonomie nach RechVersV und steuerlichen Erfordernissen
  • Zahlungsinstitute-Taxonomie nach RechZahlV und steuerlichen Erfordernissen

 

Das GCD–Modul enthält auch die Stammdaten-Erfordernisse der Taxonomie für Unternehmen und Freiberufler, die nicht bilanzieren, sondern stattdessen eine Einnahmenüberschuss-Rechnung erstellen. Diese Taxonomie kann nicht für die Erfüllung steuerlicher Pflichten verwendet werden.

Als Preview (Diskussionsbasis) ist das Anbauverzeichnis enthalten.

Für die nächste Version ist weiterhin geplant, auch im GAAP-Modul Funktionalitäten für die handelsrechtlichen Offenlegungserleichterungen vorzusehen sowie die teilweise damit im Zusammenhang stehende Überarbeitung der terse-Label fortzusetzen. Darüber hinaus werden wir die in der Taxonomie hinterlegten Standards des DRSC überarbeiten.

Weitere Hinweise:

 

  • Bei Einzelfragen kann ein Blick in den „ technischen Leitfaden“ hilfreich sein, ebenso in die Literaturbeiträge derjenigen, die bei den Sitzungen der Arbeitsgruppen „HGB – Taxonomie“ und „Steuerliche Taxonomie“ anwesend waren.
  • Die Arbeitsgruppen versuchen bestehende Vorschriften und Praxisgepflogenheiten in eine Form zu gießen, die Grundlage für den elektronischen Transfer von Jahresabschlussdaten i.w.S. ist. Getroffene Entscheidungen dienen nur dem Zweck, dies möglich zu machen!
  • Soweit Sie Fragen, Anregungen, Ergänzungs- oder Verbesserungsvorschläge zurTaxonomie haben, so stehen Ihnen mehrere Wege offen:
    • Sie wenden sich an ein Vereinsmitglied (vgl. Mitgliederverzeichnis), das die Anliegen in die jeweiligen Arbeitsgruppen einbringt.
    • Sie wenden sich per mail an: info@xbrl.de.
    • Sie oder Ihre Organisation werden selbst Vereinsmitglied und nehmen an den Sitzungen der „AG HGB – Taxonomie“ teil.
    • Zur steuerlichen Taxonomie hat die Finanzverwaltung Ansprechpartner in den Bundesändern eingesetzt.
  • Die Taxonomie unterliegt einem regelmäßigen Update-Prozess. Änderungen sind zur nächsten Version möglich. Allerdings hat der Anpassungsaufwand bei den betroffenen Datensendern, Datenempfängern und deren Softwaredienstleistern eine durchaus gewichtige Rolle dafür, ob eine Anregung eingepflegt wird oder nicht.