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Veröffentlichung – EÜR Taxonomie 1.4

Posted on June 11, 2024 by Graf

Sie finden das entsprechende Release-Paket hier.

Aktuelle Änderungen in der vorliegenden EÜR-Taxonomie-Version 1.4

Anpassungen aufgrund Änderung EÜR-Formular 2023

Folgende Positionen sind aufgrund der Änderungen im EÜR-Formular 2023 geändert bzw. eingefügt worden:

  • Die Position „Umsatzsteuerfreie Umsatzerlöse bzw. Umsatzerlöse, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet“ [cbaE.operatingReve-nue.netSales.UStG13b] wurde analog zum Formular in „Umsatzsteuerfreie Umsatz-erlöse bzw. Umsatzerlöse, die nach § 12 Abs. 3 UStG dem ermäßigten Steuersatz von 0 % unterliegen oder für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet“ umbenannt. Außerdem wurde in der documentation ein Hinweis auf Hilfen/Zuschüsse aufgrund der Corona-Pandemie ergänzt.
  • Beim Posten „Umsatzerlöse als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG“ [cbaE.operatingRevenue.netSales.UStG19sub1] wurde die documentation gelöscht, da sie identisch zur commentaryGuidance war.
  • Auch die Position „Ausgaben und AfA für ein häusliches Arbeitszimmer“ [cbaE.opera-tingExpenses.otherExpenses.homeoffice] wurde an die Bezeichnung im EÜR-Formular angepasst. Sie lautet nun „Ausgaben und AfA für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung“.
  • Beim Posten „Weitere sonstige betriebliche Ausgaben“ [cbaE.operatingExpen-ses.otherExpenses.otherGeneralExpenses] wurde in der documentation der Hinweis „Hier sind auch zurückgezahlte Hilfen/Zuschüsse aufgrund der Corona-Pandemie zu erfassen.“ eingefügt.
  • Die Positionen „Auflösung Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 2 S. 2 EStG aus dem vorangegangenen Wirtschaftsjahr“ [cbaF.additions.releaseInvestmentDeductio-nEStG7g_2.prevYear], „Auflösung Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 2 S. 2 EStG aus dem 2. vorangegangenen Wirtschaftsjahr“ [cbaF.additions.releaseInvest-mentDeductionEStG7g_2.prev_2_Year] und „Auflösung Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 2 S. 2 EStG aus dem 3. vorangegangenen Wirtschaftsjahr“ [cbaF.ad-ditions.releaseInvestmentDeductionEStG7g_2.prev_3_Year] wurden an die aktuelle Gesetzeslage angepasst und deshalb umbenannt in „Auflösung Investitionsabzugs-betrag nach § 7g Abs. 2 S. 1 EStG aus dem vorangegangenen Wirtschaftsjahr“, „Auf-lösung Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 2 S. 1 EStG aus dem 2. vorangegangenen Wirtschaftsjahr“ bzw. „Auflösung Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 2 S. 1 EStG aus dem 3. vorangegangenen Wirtschaftsjahr“. Neu aufgenommen wurde der Posten „Auflösung Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 2 S. 1 EStG aus wei-teren vorangegangenen Wirtschaftsjahren“ [cbaF.additions.releaseInvestmentDe-ductionEStG7g_2.furtheryears].
  • In der Position „Abzüglich Herabsetzungsbeträge nach § 7g Abs. 2 S. 3 EStG“ [cbaF.deductions.EStG7g_2] wurde der Bezeichner von „… S. 2 EstG“ in „… S. 3 EstG“ geändert.
  • Die Documentations mit dem Kürzel „FV“ wurden an die Ausfüllanleitung zum EÜR-Formular 2023 angepasst.

Bei folgenden Posten wurde eine Referenz aufgenommen:

– „Erhaltungsaufwendungen (ohne solche für Gebäude und Kraftfahrzeuge)“ [cbaE.operatingExpenses.otherExpenses.maintenance]

– „Laufende EDV-Kosten“ [cbaE.operatingExpenses.otherExpenses.computing] – „Ausgaben für Arbeitsmittel“ [cbaE.operatingExpenses.otherExpen-ses.equipment]

– „Ausgaben für Abfallbeseitigung und Entsorgung“ [cbaE.operatingExpen-ses.otherExpenses.disposal]

– „Ausgaben für Verpackung und Transport“ [cbaE.operatingExpenses.otherEx-penses.transport]

– „Nachrichtlich: bereits berücksichtigte Beträge, für die das Teileinkünfteverfahren bzw. § 8b KStG gilt“ [cbaF.deductions.taxFreePro-fitsEStG3_40_KStG8b.total]

– „Nachrichtlich: bereits berücksichtigte Beträge, für die Teilfreistellungen nach InvStG gelten“ [cbaF.deductions.InvStG.total]

– „Abzüglich Sonderabschreibungen nach § 7b EStG“ [cbaF.deductions.special-DepreciationEStG7b]

– „Abzüglich steuerfreie Einnahmen nach § 3 EStG (ohne Nr. 26, 26a, 26b und Teileinkünfteverfahren)“ [cbaF.deductions.taxFreeProfitsEStG3]

– „Abzüglich steuerfreie Einnahmen nach § 3a EStG“ [cbaF.deductions.taxFree-ProfitsEStG3a]

– „Zuzüglich nicht abziehbare Betriebsausgaben nach § 3 Nr. 26, 26a und 26b EStG“ [cbaF.additions.nonDeductableDeductionsEStG326_26a_26c]

– „Zuzüglich nicht abziehbare Betriebsausgaben nach § 3c Abs. 1 EStG“ [cbaF.additions.nonDeductableDeductionsEStG3c_1]

– „Zuzüglich nicht abziehbare Betriebsausgaben nach § 3c Abs. 4 EStG“ [cbaF.additions.nonDeductableDeductionsEStG3c_4].

  • Die bereits bestehenden Referenzen wurden vollumfänglich an das EÜR-Formular 2023 angepasst.
  • Fehlerhafte Referenzen wurden gelöscht.
  • Positionen, deren Gültigkeitsdatum länger als fünf Jahre in der Vergangenheit liegt (< 30.12.2018), wurden gelöscht.
  • Im Rahmen der Qualitätssicherung wurden weitere Maßnahmen, wie z.B. Zeilenan-passungen, vorgenommen.

Neue Kennzeichnung „relevanceDiFin“

Die EÜR-Taxonomie dient als Datenschema für die elektronische Übermittlung einer Einnah-menüberschussrechnung (EÜR) im Rahmen des Digitalen Finanzberichts (DiFin). In Abstimmung zwischen XBRL Deutschland e.V. und dem DiFin-Projekt wurde die Taxono-mie zur Version 1.4 um das Attribut „relevanceDiFin“ erweitert, welches angibt, ob eine Position für die Übermittlung als DiFin-Datensatz von Relevanz ist. Taxonomie-Positionen mit Relevanz für den Digitalen Finanzbericht sind mit dem Eintrag „relevanceDiFin=true“ versehen. Die Relevanz-Einschätzung wurde von den Empfängern im DiFin-Verfahren getroffen.  

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