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Das Taxonomiepaket wurde auf die alte Verzeichnisstruktur angepasst. Die XBRL Dateien wurden nicht geändert.

Das aktuelle Taxonomiepaket finden Sie hier.

1.       Aktuelle handelsrechtliche und steuerliche Themen der Taxonomie-Version 6.4

1.1.   Allgemeine und handelsrechtliche Anpassungen

1.1.1.       Global Common Document (GCD-Modul)

  • Im Bereich des Firmensitzes wird die Position „Früherer Firmensitz“ [genInfo.company.id.formerLocation] aufgenommen. Dieser Posten kann gefüllt werden, falls sich der Firmensitz beispielsweise zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag der Bilanzaufstellung geändert hat.
  • Die Auswahlmöglichkeiten „Berichtsbestandteile, Bilanz Aktiva“ [genInfo.report.id.reportElement.reportElements.BA] sowie „Berichtsbestandteile, Bilanz Passiva“ [genInfo.report.id.reportElement.reportElements.BP] werden mangels Verwendung gelöscht.
  • Die Position „Prüfungsurteil (bis Geschäftsjahr 2017)“ [genInfo.report.audit.certificateOpinion] und deren Unterpositionen werden mit „valid Through=2017-12-31“ ausgezeichnet.
  • Die Auswahlpositionen zur Rechtsform „Genossenschaften“ werden – bis auf die „Eingetragene Genossenschaft“ [genInfo.company.id.legalStatus.legalStatus.EG] – gelöscht. Gelöscht werden folglich die Einzelausprägungen „Andere Erwerbs- oder Wirtschaftsgenossenschaft“, „Kreditgenossenschaft, die Kredite ausschließlich an ihre Mitglieder gewährt“, „Zentralkasse, die Kredite ausschließlich an ihre Mitglieder gewährt und sich auf genossenschaftl. Aufgaben beschränkt“ sowie „Landwirtschaftliche Nutzungs- oder Verwaltungsgenossenschaft“.
  • Unter „Art des Wirtschaftszweigschlüssels“ werden die Ausprägungen „WZ93“, „WZ2003“ und „WZ2007“ mangels aktueller Verwendung gelöscht.

 

1.1.2.       Kerntaxonomie (GAAP-Modul) und Branchentaxonomie (BRA-Modul)

  • Innerhalb der „Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände“ werden die Positionen „davon eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen“ [bs.ass.currAss.receiv.unpaidCapital], „davon eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen persönlich haftender Gesellschafter“ [bs.ass.currAss.receiv.unpaidCapitalUnlimitedLiablePartner] und „davon eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen Kommanditisten“ [bs.ass.currAss.receiv.unpaidCapitalLimitedLiablePartner] aufgenommen. Die Positionen sind für kleine und Kleinstgesellschaften bestimmt, für die grundsätzlich § 272 Abs. 1 Satz 2 HGB gilt, die aber unter Rückgriff auf § 266 Abs. 1 Satz 3 oder 4 HGB eine verkürzte Bilanz aufstellen und deshalb bislang die Rechenbarkeit der inhaltsgleichen „nicht Davon-Positionen“ nicht gewährleisten können.
  • Innerhalb der „Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände“ wird die Position „Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, eingeforderte Nachschüsse“ [bs.ass.currAss.receiv.other.unpaidSupplementaryCalls] aufgenommen, um alternativ zum bestehenden Ausweis unter den „Forderungen gegenüber Gesellschaftern“ auch die direkte Abbildung eines nachzuschießenden Betrages auf der Aktivseite gem. § 42 Abs. 2 Satz 2 GmbHG zu ermöglichen.
  • Hinsichtlich der laufenden Vergütungen und Verlustanteile im Zusammenhang mit Genussrechtskapital und unter Berücksichtigung des Eigen- bzw. Fremdkapitalcharakters werden Posten in die GuV aufgenommen. In der Bilanz wird die Dokumentation überarbeitet. Der Berichtsbestandteil „Ergebnisverwendung“ wird um die Posten „Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals“ [incomeUse.gainLoss.additionProfPartCap] und „Entnahmen aus Genussrechtskapital“ [incomeUse.gainLoss.releaseProfitPartCap] ergänzt. Die ursprüngliche Position „Vergütungen für Genussrechtskapital“ [is.netIncome.incomeSharing.gain.incomeStatement] wird im Zuge dessen mit „validThrough=2020-12-30“ ausgezeichnet.
  • Die Position „Nachrangiges Kapital“ wird mangels Anwendungsfälle auf der Aktiv- und auf der Passivseite sowie in der Kapitalkontenentwicklung mit „validThrough=2020-12-30“ ausgezeichnet.
  • Die Angaben nach § 152 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 AktG unter den Positionen „Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen“ [bs.eqLiab.equity.revenueRes.sharesParentComp], „satzungsmäßige Rücklagen“ [bs.eqLiab.equity.revenueRes.statutory] sowie „andere Gewinnrücklagen“ [bs.eqLiab.equity.revenueRes.other] werden in die GAAP-Taxonomie aufgenommen.
  • Bei den Bilanzpositionen „Gewinn-/Verlustvortrag im Sinne des 264c Abs. 2 HGB bei Personen(handels)gesellschaften“ [bs.eqLiab.equity.retainedEarningsPartnershipsHGBs264c] und „Bilanzgewinn/Bilanzverlust (Bilanz) im Sinne des § 264c Abs. 2 HGB bei Personen (handels)gesellschaften“ [bs.eqLiab.equity.profitLossPartnershipsHGBs264c] wird der Zusatz „im Sinne des 264c Abs. 2 HGB“ jeweils in die Referenzspalte verschoben. In der Kapitalkontenentwicklung wird die Bezeichnung dieser Posten ebenfalls angepasst.
  • Der Posten „Rücklage für Veräußerungsgewinne“ [bs.eqLiab.pretaxRes.res.gainAssetSale] wird mit „notPermittedFor=handelsrechtlich“ gekennzeichnet.
  • Bei „Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, davon verrechnete Vermögensgegenstände nach §246 Abs. 2 HGB“ [bs.eqLiab.accruals.pensions.offsetAssets] wird „davon“ durch „darunter“ ersetzt, weil es sich nicht um eine Teilmenge der Pensionsrückstellungen handelt, sondern um einen Betrag, der vom ursprünglichen Wert abgesetzt wurde.
  • Der Posten „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ [bs.eqLiab.liab.trade] wird mit der Kennzeichnung „disabledCalcMinClassification=true“ versehen. Hintergrund ist, dass der Posten „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, davon gegenüber Gesellschaftern“ [bs.eqLiab.liab.trade.shareholders] den fiscal standard-Bezeichner „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, gegenüber Gesellschaftern“ erhalten hat und zukünftig rechnerisch in den Posten „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ einfließt.
  • Der Posten „Erträge aus Auflösung des Sonderpostens mit und ohne Rücklageanteil, § 5 Abs. 7 EStG“ [is.netIncome.regular.operatingTC.otherOpRevenue.releasePreTaxRes.EStG5_7] wird um den Eintrag „notPermittedFor=handelsrechtlich“ ergänzt.
  • Die Gesetzesverweise bei den Positionen, die unter dem Schlagwort „Prozessoptimierung“ in die Taxonomie-Version 6.1 aufgenommen worden sind, werden aktualisiert.
  • Um die Erträge und Aufwendungen, die beim Organträger und bei der Organgesellschaft aufgrund von Steuerumlagen innerhalb des Organkreis entstehen, ausweisen zu können, werden für die Abbildung beim Mutter- bzw. beim Tochterunternehmen im Bereich der GuV mehrere Posten aufgenommen, die alternative Ausweise ermöglichen.
  • Gemäß IDW RS HFA 7 Tz. 56 können die den Anteilseignern einer Personen(handels)gesellschaft zuzurechnende Anteile am Gewinn/Verlust auch direkt auf Fremdkapitalkonten erfasst werden. Im Berichtsteil „Ergebnisverwendung“ werden Positionen „Bilanzgewinn/Bilanzverlust (GuV), Belastung auf Verbindlichkeitenkonten der Gesellschafter“ [incomeUse.gainLoss.releasePartnersLiabAccount] und „Bilanzgewinn/Bilanzverlust (GuV), Gutschrift auf Verbindlichkeitenkonten der Gesellschafter“ [incomeUse.gainLoss.additionPartnersAccount] aufgenommen. Die bisherigen Posten „Gutschrift bzw. Belastung auf Kapitalkonten“ verlieren damit ihre „Neutralität“ und betreffen zukünftig nur noch die Eigenkapitalkonten. Steuerlich sind die neuen Posten nicht zulässig und sind daher überzuleiten.
  • Im Berichtsteil „Ergebnisverwendung“ wird die Position „Bilanzgewinn/Bilanzverlust (GuV), Vermögensminderung durch Abspaltung“ [incomeUse.gainLoss.assReductionSpin-off] aufgenommen. Die Position ist für den Ausweis einer bilanziellen Vermögensminderung im Falle einer Abspaltung bei der übertragenden Aktiengesellschaft gemäß IDW RS HFA 43 Tz. 17 zu verwenden.
  • Im Berichtsteil „Anhang“ wird die Angabe „Name und Sitz der Mutterunternehmen des größten/ kleinsten Konsolidierungskreises“ durch die Positionen „Name und Sitz der Mutterunternehmen des größten Konsolidierungskreises“ [nt.assocComp.parentsNameLarge] sowie „Name und Sitz der Mutterunternehmen des kleinsten Konsolidierungskreises“ [nt.assocComp.parentsNameSmall] ersetzt.
  • Zur Umsetzung der Änderungen, die sich durch das am 19.12.2019 verabschiedete Gesetz ARUG II im HGB ergeben, werden Positionen in der Taxonomie angepasst. Materiell bestehen die Änderungen hauptsächlich in der Vergabe des Gültigkeitsdatums „validThrough= 2020-12-31“ für Angaben im Anhang und Lagebericht. Stattdessen sind die davon betroffenen Angaben künftig auf der Website zu veröffentlichen. Um die URL der Website in der Taxonomie mitliefern zu können, wird jeweils eine neue Position im Berichtsbestandteil „Lagebericht“ [mgmtRep.companyLeading.WebsiteSalariesSystem] sowie im Berichtsbestandteil „Andere Berichtsbestandteile“ [OtherReportElements.websiteSalariesSystem] geschaffen.
  • Entsprechend der Abbildung in der Pflegebuchführungsverordnung (PBV) wird in dieser Branchentaxonomie die Position „Erträge aus gesonderter Berechnung von Investitionskosten gegenüber Pflegebedürftigen (GKV)“ [is.netIncome.regular.operatingTC.grossTradingProfit.totalOutput.netSales.investmentCostCharge] vor die Position „Umsatzerlöse nach § 277 Abs. 1 HGB (PBV), soweit nicht vorstehend enthalten (GKV)“ (jeweils inklusive der USt-bewährten Unterposten) gezogen und damit an die Reihenfolge der PBV angepasst.
  • Für die Wohnungsunternehmen wird in der Branchentaxonomie die „Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an zum Verkauf bestimmten Grundstücken mit fertigen oder unfertigen Bauten sowie unfertigen Leistungen (GKV)“ [is.netIncome.regular.operatingTC.grossTradingProfit.totalOutput.changePropertyHeldToSale] eingefügt. Aus handelsrechtlicher Sicht wird die Beschriftung einiger Unterposten im Bereich der Umsatzerlöse angepasst.
  • Die Position der Branchentaxonomie nach Krankenhausbuchführungsverordnung (KHBV) „Steuern“ [is.netIncome.taxesKHBV] und deren Unterposition werden auf eine tiefere Ebene verschoben. Somit stimmt das Ergebnis nach Steuern eines KHBV-Abschlusses dem Wortlaut nach.
  • Im Zuge der Löschung von 104 Posten mit einem Gültigkeitsdatum, das mehr als fünf Jahre in der Vergangenheit liegt (für die Taxonomie 6.4 „validThrough=2014-12-31“), wird neben einzelnen Posten auch die Kapitalflussrechnung nach DRS 2 entfernt. Da die für die Kapitalflussrechnung nach DRS 2 verwendeten Attribute „periodStartLabel“ und „periodEndLabel“ an keiner anderen Stelle der Taxonomie mehr genutzt werden, werden auch sie in der Taxonomie-Version 6.4 gelöscht.
  • Die Positionen „wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb / Betrieb gewerblicher Art [Dimension]“ [piTitle.DeterminationOfTaxableIncomeSpec.forProfitOrganisationsAndUtilities.IncomeStatement] und „Wert der GuV-Position für wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb / Betrieb gewerblicher Art“ [DeterminationOfTaxableIncomeSpec.forProfitOrganisationsAndUtilities.IncomeStatement.valueOfItem] sind nicht mehr für die Rechtsformen Einzelunternehmen und Personengesellschaften zulässig.
  • Bei dem Posten “soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung (GKV), davon Aufwendungen für Altersversorgung” [is.netIncome.regular.operatingTC.staff.social.pensions] wird die Auszeichnung “disabledCalcMinClassification=true” (handelsrechtlich nicht rechenbar) vorgenommen, weil die darunter liegenden Posten mit Rechenzeichen versehen werden.

 

 

1.2.   Spezifizierungen der Finanzverwaltung

1.2.1.       Global Common Document (GCD-Modul)

  • Die Position „Erläuterungen zu Unternehmenskennnummern, Gesamthand, andere Kennnummer“ [genInfo.report.id.accordingTo.SERL] wird gelöscht.
  • Soweit erforderlich werden die Auszeichnungen der Oberpositionen an die Unterpositionen oder umgekehrt mit „notPermittedFor = Einreichung an Finanzverwaltung“ angeglichen.
  • Die Rechtsformauszeichnungen der Oberposition „Bilanzart steuerlich bei PersG / Mitunternehmerschaften“ [genInfo.report.id.statementType.tax] wird auf Personengesellschaften begrenzt.
  • Im Rahmen der Qualitätssicherung werden verschiedene englischsprachige Bezeichner angepasst.

1.2.2.       Kerntaxonomie (GAAP-Modul) und Branchentaxonomie (BRA-Modul):

  • Ab Taxonomie-Version 6.4 ist der Berichtsteil „Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich“ verpflichtend. Die Mussfeld-Auszeichnung der entsprechenden Taxonomie-Positionen wird vorgenommen. Die entsprechende Mussfeld-Auszeichnung der Position im GCD-Modul zur Ankündigung des Berichtsbestandteils „Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich“ ist versehentlich unterblieben und wird in der Taxonomie 6.5 nachgeholt.
  • Die meisten Taxonomie-Positionen aus dem Bereich „Sonderposten mit Rücklageanteil“ werden – in Anlehnung an die handelsrechtliche Vorgehensweise (seit Taxonomie-Version 6.3 nicht mehr nutzbar) – auch für steuerliche Zwecke an dieser Stelle nicht mehr zugelassen und damit zeitlich begrenzt (31.12.2019). Taxonomie-Positionen mit gleicher Bezeichnung (aber Änderung des name) werden bei den „Sonstige Sonderposten, andere Sonderposten“ ergänzt und damit im Ergebnis umgruppiert. Durch die Vergabe neuer „names“ ist für die Datenlieferanten eine Anpassung des Mapping erforderlich. Ausgenommen sind die Positionen „steuerfreie Rücklagen“ [bs.eqLiab.pretaxRes.res] und „steuerrechtliche Sonderabschreibungen“ [bs.eqLiab.pretaxRes.spe-cAmort], die für den BMEL-Abschluss oder für Altfälle an der bisherigen Stelle erhalten bleiben müssen.
  • Verschiedene davon-Positionen für Einzelunternehmen und Personengesellschaften werden in der Praxis bisher kaum genutzt und daher gelöscht.
  • Mussfeldauszeichnungen werden überprüft und teilweise gelöscht oder umgewandelt („Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden“).
  • Weitere davon-Positionen mit Mussfeld-Auszeichnung werden gelöscht oder rechnerisch verknüpft. Bei rechnerischer Verknüpfung werden Mussfelder zu Summenmussfeldern.
  • Hybride Positionen (typische Bezeichnungen wie „übrige/nicht zuordenbar“) werden in zwei Positionen aufgespalten.
  • Erläuterungspositionen waren bisher schon mit „notPermittedFor=steuerlich“ ausgezeichnet und werden nun in den Berichtsteilen „Bilanz“, „Gewinn- und Verlustrechnung“ sowie in den Anlagenspiegeln aus der Taxonomie gelöscht. Für alle Taxonomie-Positionen gilt im Bedarfsfall, dass entsprechende Berechnungen, Erläuterungen oder detaillierte Darstellungen als Fußnote zu berichten sind.
  • Im Rahmen der Qualitätssicherung werden weitere Anpassungen vorgenommen (z.B. Fehlerkorrekturen, Aktualisierung der Referenzierungen und englischsprachige Übersetzungen).
  • Unterhalb der Position „Außerplanmäßige, Sonderabschreibungen und sonstige Abzüge“ [is.netIncome.regular.operatingTC.deprAmort.fixAss.specific] wird eine neue Position „Abzugsbetrag nach § 6b Abs. 3 EStG“ [is.netIncome.regular.operatingTC.deprAmort.fixAss.specific.EStG6b_3] als Mussfeld in Gewinn- und Verlustrechnung und Anlagenspiegel ergänzt.
  • Unterhalb der Position „andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung“ werden neue Positionen „PKW“ [bs.ass.fixAss.tan.otherEquipm.passengerCars], „LKW“ [bs.ass.fixAss.tan.otherE-quipm.comVehicle], „sonstige Transportmittel“ [bs.ass.fixAss.tan.otherEquipm.otherTransport-Means] und „andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, nicht zuordenbar“ [bs.ass.fixAss.tan.otherEquipm.misc] ergänzt.
  • Unterhalb der Position „Aktive Rechnungsabgrenzungsposten“ [bs.ass.prepaidExp] wird eine neue Position „Agio“ [bs.ass.prepaidExp.premium] ergänzt und in den definitionGuidance erläutert: „Bilanzierung beim Erwerber eines Wertpapiers, das über den Nennwert ausgegeben wurde und dieses sog. Aufgeld auf Grundlage einer wirtschaftlichen Betrachtung als „Vorab-Zins“ zu qualifizieren ist.“
  • Unterhalb der Position „Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens, außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen“ [is.netIncome.regular.fin.netParticipation.amortFinanc.financialsExcept] werden zwei neue Auffangpositionen eingeführt.
  • Nach Rückfragen aus der Praxis und zur Qualitätssicherung werden die definitionGuidance zu folgenden Positionen ergänzt/angepasst:
    • „Private Kfz-Nutzung“ (GKV und UKV) und „Sachbezüge Kfz“ (GKV und UKV): „Die Berechnung des ermittelten Wertes dieser Position sollte als Fußnote übermittelt werden.“
    • „Herabsetzungsbetrag nach § 7g Abs. 2 EStG“ [is.netIncome.regular.operatingTC.other-Cost.deductValueEStG7g_2]: „Um Rückfragen hinsichtlich des begünstigten Wirtschaftsguts i.S.d. § 7g Abs. 2 S.2 EStG zu vermeiden, empfiehlt es sich, das Anlagenverzeichnis in einer Fußnote zu übermitteln.“
    • „Zurechnungen, Hinzurechnungsbetrag nach § 4 Abs. 4a EStG“ [fpl.additions.EStG4_4a]: „Die Berechnung des ermittelten Wertes dieser Position sollte als Fußnote übermittelt werden.“
    • „Abrechnungen“ [fpl.deductions] oder „Zurechnungen“ [fpl.additions]: „Sonderbe-triebseinnahmen, Sonderbetriebsausgaben oder ein daraus resultierender Saldo sind in der Gesamthandsbilanz nicht zu berücksichtigen.“
    • „Alle Eigenkapitalkonten Vollhafter, Verrechnungskonto Einzahlungsverpflichtungen“ [table.kke.allKindsOfEquityAccounts.unlimitedPartners.VkE]: „Hier können Rückforderungsansprüche der Gesellschaft aufgrund gesellschaftsrechtlich nicht vorgesehener Entnahmen („unzulässige Entnahmen“) ausgewiesen werden. Soweit ein Rückforderungsanspruch besteht, ist eine dem Umlaufvermögen zuzuordnende Forderung (Fremdkapital) der Gesellschaft gegenüber dem Gesellschafter zu aktivieren. Das “Verrechnungskonto Einzahlungsverpflichtungen” kann hierzu als Gegenkonto verwendet werden.“
    • „Eigenkapital, steuerlicher Ausgleichsposten“ auf der Passivseite [bs.eqLiab.equity.netIncome.taxBalanceGenerally]: „Der steuerliche Ausgleichsposten verbleibt selbst bei negativem Eigenkapital auf der Passivseite der Bilanz. In diesem Fall wird auf der Aktivseite der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil und auf der Passivseite weiterhin der steuerliche Ausgleichsposten ausgewiesen.“
  • Im Rahmen der Taxonomiepflege werden die Positionen des Gesamtkostenverfahrens (GKV) und des Umsatzkostenverfahrens (UKV) erneut abgeglichen und es wird auf eine einheitliche Vorgehensweise geachtet, so dass Positionen ergänzt oder gelöscht werden.
  • Für steuerliche Zwecke wird die Position „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, davon gegenüber Gesellschaftern“ in „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, gegenüber Gesellschaftern“ umbenannt und rechnerisch verknüpft.
  • Die Oberposition „Steuerrückstellungen“ wird als Summenmussfeld und die Position „Gewerbesteuerrückstellung“ als Mussfeld ausgestaltet. Eine Auffangposition wird ergänzt.
  • Bei den aus handelsrechtlichen Gründen neu eingeführten Taxonomie-Positionen zur Steuerumlage im Organkreis werden auf oberer Ebene die Mussfeldauszeichnungen ergänzt (analog zu anderen Positionen auf gleicher Ebene):
    • „Erträge aus von Organgesellschaften abgeführten Steuerumlagen“
      [is.netIncome.regular.fin.netParticipation.incomeTaxAlloc]
    • „Aufwendungen aus der Organgesellschaft gewährten Gutschriften aus Steuerumlagen“ [is.netIncome.regular.fin.netParticipation.expenseTaxAllocSubsidiary]
  • Vorsorglich wird aufgrund des Entwurfs eines „Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie“ in der steuerlichen Gewinnermittlung eine neue Position „nicht abziehbare Betriebsausgaben nach § 4k EStG“ für die Rechtsformen EU und PG eingeführt und als Mussfeld ausgezeichnet.
  • Die Positionen „Wertpapiere des Anlagevermögens, Investmentzertifikate“ und „Wertpapiere des Umlaufvermögens, sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens, Investmentzertifikate innerhalb der sonstigen Wertpapiere des Umlaufvermögens“ werden in „Wertpapiere des Anlagevermögens, Investmentanteile“ und „Wertpapiere des Umlaufvermögens, sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens, Investmentanteile“ umbenannt.

 

 

 

2.       Themen in den Spezialtaxonomien (FI, PI, INS)

Alle vorstehenden Änderungen werden – soweit übertragbar – analog auch auf die Spezialtaxonomien übertragen. Zusätzlich werden folgende Änderungen vorgenommen:

2.1.   Versicherungstaxonomie (INS-Modul)

  • Die Position „IV. Gesamt Ausgleichsposten“ [bsIns.eqLiab.equity.balacingItemTotal] einschließlich der Unterpositionen wird für die Branche der Pensions- und Sterbekassen zugelassen. Die Branchenzulassung für die Lebens- und Krankenversicherungen wird bei der vorgenannten Position einschließlich der Unterpositionen gesperrt.
  • Die Position “IV. Bilanzgewinn / Bilanzverlust (Bilanz)” [bsIns.eqLiab.equity.profitLoss] wird um folgende Unterpositionen erweitert (keine Mussfelder):
    • „Bilanzgewinn / Bilanzverlust des letzten Stichtags“ [bsIns.eqLiab.equity.profit-Loss.previousBalanceDate]
    • „Kapitalanpassungen“ [bsIns.eqLiab.equity.profitLoss.movements]
    • „Umschichtungen“ [bsIns.eqLiab.equity.profitLoss.changePresentYear]
    • „Zuführungen / Minderungen lfd. Jahr“ [bsIns.eqLiab.equity.profitLoss.capAdjustment]

2.2.   Bankentaxonomie (FI-Modul)

  • Die fehlende Rechenregel für die Position „8. Sonstige betriebliche Erträge, Erträge aus Abgängen des Umlaufvermögens“ [isBanks.otherOpRevenue.disposalCurrentAssets] wird korrigiert.
  • Die Position „12. Eigenkapital, c1) steuerlicher Ausgleichsposten z.B. nach Betriebsprüfung, Entnahmenkorrektur“ wird mit einem negativen Rechenzeichen versehen.
  • Zum Ausweis des (nicht verteilten) Bilanzgewinns bei Personengesellschaften wird eine neue Position geschaffen: “12. Eigenkapital, e1) Bilanzgewinn bei Personen(handels)Gesellschaften”. Es ist zu beachten, dass die Position auch für handelsrechtliche Zwecke zu verwenden ist.
  • Das Formblatt 1 der RechKredV sieht den Ausweis des (nicht verteilten) Bilanzgewinns der Personengesellschaft vor. Für steuerliche Zwecke hat die Verteilung in der KKE zu erfolgen.
  • Die Position “12. Eigenkapital, fa) darunter Bilanzgewinn bei Personen(handels)Gesellschaften” [bsBanks.eqLiab.equity.profitLossPartnerships] wird in diesem Zusammenhang gelöscht. Dies gilt auch handelsrechtlich.
  • Positionen, die aufgrund der Formblätter der RechKredV zu führen sind, werden mit einer Mussfeld-Auszeichnung versehen.
  • Die definitionGuidance der Position „10a. Leasingvermögen“ [bsBanks.ass.leaseAssets] wird gelöscht.
  • In den steuerlichen Anlagenspiegel wird die Position „10a. Leasingvermögen“ aufgenommen. Auch im vollständigen Anlagenspiegel für Banken nach HGB wird die Position „Leasingvermögen“ [bsBanks.ass.leaseAssetsFAT] aufgenommen.
  • Folgende Positionen werden gelöscht:
    • „6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere“ [bsBanks.ass.shares.investmentPortfolio], die Position ist bereits auf Ebene 3 vorhanden. Positionen auf Ebene 5 werden entsprechend auf Ebene 4 gehoben.
    • „7. Rückstellungen; c) andere Rückstellungen; darunter sonstige Rückstellungen, kurzfristiger Anteil“ [bsBanks.eqLiab.accruals.other.upTo1year]
    • „7. Rückstellungen; c) andere Rückstellungen; darunter sonstige Rückstellungen, langfristiger Anteil“: Die Unterteilung in kurzfristige und langfristige Anteile erscheint nicht praxisrelevant. Zudem ist eine Auffangposition unter 7c) [bsBanks.eqLiab.accruals.other.other] vorhanden.
  • In der GuV werden zwei Positionen zur Abbildung des Genussrechtskapitals aufgenommen:
  • „2. Zinsaufwendungen, darunter Aufwendungen für Genussrechtskapital mit Eigenkapitalcharakter“ [isBanks.interestExpenses.equityEquivProfitPartCap]
  • „2. Zinsaufwendungen, darunter Aufwendungen für Genussrechtskapital mit Fremdkapitalcharakter“ [isBanks.interestExpenses.debtEquivProfitPartCap]
  • Für Zwecke der § 6b-Rücklage wird eine neue GuV-Position aufgenommen:
  • „11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen, auf Sachanlagen, darunter Abzugsbetrag nach § 6b Abs. 3 EStG“ [isBanks.deprAmFixAss.tan.allowanceEStGs6b].
  • Die definitionGuidance der Position „Abschreibungen der Periode, davon außerplanmäßige, Sonderabschreibungen, sonstige Abzüge“ [accDeprBanks.DeprPeriod.specific] wird angepasst.
  • Die definitionGuidance der Position „12. Eigenkapital, l) steuerfreie Rücklage nach InvStG 2018“ [bsBanks.eqLiab.equity.InvStG] wird wie folgt angepasst: „In dieser Position sind Veräußerungsgewinne und sonstige Gewinnänderungen aus der Veräußerungsfiktion ab 2018 zu erfassen; § 56 InvStG“.
  • Die Bilanzpositionen „7. Rückstellungen, b) Steuerrückstellungen“ [bsBanks.eqLiab.accruals.tax], „7. Rückstellungen, b) Steuerrückstellungen, Gewerbesteuerrückstellung“ [bsBanks.eqLiab.accruals.tax.gewst], „7. Rückstellungen, b) Steuerrückstellungen, Körperschaftsteuerrückstellung“ [bsBanks.eqLiab.accruals.tax.kst] werden als Summenmussfeld bzw. Mussfelder ausgezeichnet.
  • Darüber hinaus werden insbesondere redaktionelle Korrekturen vorgenommen.
  • Im Anhang werden aus handelsrechtlichem Blickwinkel die Textfelder „Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstands“ und „Ergebnisverwendungsbeschluss“ ergänzt.

 

3.       Ausblick

3.1.   Strukturiertes Anlagenverzeichnis

Für die kommenden Taxonomie-Versionen ist vorgesehen, ein strukturiertes Anlagenverzeichnis aufzunehmen. So soll in der Taxonomie ein fachlicher Standard für ein Anlagenverzeichnis definiert werden, über den zukünftig auf freiwilliger Basis Daten in einheitlicher Struktur auf Inventarebene übermittelt werden können. Im Hinblick auf zukünftige Anwendungsszenarien, wie beispielsweise die Übermittlung von Werten im Bereich des Nachhaltigkeits-Reportings, könnten sich hieraus Detailangaben auf Ebene eines einzelnen Anlageguts ergeben.

 

3.2.   Preview auf die nächste Taxonomie-Version: Anteile an Mitunternehmerschaften (inkl. atypisch still) / Anwendung der Spiegelbildmethode

Mit dem BMF-Schreiben vom 24.11.2017 (BStBl I 2017 S. 1543) zur Übermittlungspflicht von Bilanzen nach § 5b EStG in Fällen atypisch stiller Gesellschaften ist das Thema der Bilanzierung von stillen Gesellschaften wieder verstärkt in den Fokus gerückt. Zur Taxonomie-Version 6.5 werden neue Posten für die Abbildung einer stillen Beteiligung/stillen Einlage auf Ebene des Inhabers des Handelsgewerbes, auf Ebene des stillen Gesellschafters sowie auf Ebene der Mitunternehmerschaft aufgenommen.

 

In diesem Zusammenhang wird der Ausweis von Anteilen an Personenhandelsgesellschaften/Mitunternehmerschaften in der Handels-/Steuerbilanz des Beteiligten/Mitunternehmers grundsätzlich überarbeitet. In der Steuerbilanz ist – der BFH-Rechtsprechung folgend – der Wert des Anteils an einer Mitunternehmerschaft mittels der Spiegelbildmethode zu ermitteln. Hierfür stehen jeweils Taxonomie-Positionen „Anteile an Mitunternehmerschaften“ zur Verfügung. Um allen Betroffenen (Wirtschaftsvertretern, Finanzverwaltung und Softwarehäusern) die Möglichkeit zu geben, sich frühzeitig mit den geplanten Änderungen auseinanderzusetzen und sich damit auf die Einführung der Taxonomie-Positionen vorzubereiten, wird möglichst bald nach Veröffentlichung der Taxonomie-Version 6.4 eine Preview auf die Taxonomie-Version 6.5 ausgeliefert.