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Sie finden das entsprechende Release-Paket hier.

Aktuelle Änderungen in der vorliegenden EÜR-Taxonomie-Version 1.1

 

1. Anpassung der Taxonomie auf Grund BilRUG

 

Die EÜR-Taxonomie orientiert sich bei ihrer Gliederung an § 275 Abs. 2 HGB. Durch die Änderung des HGB auf Grund von BilRUG ergeben sich auch in der EÜR-Taxonomie folgende Anpassungen:

a)    Außerordentlichen Einnahmen und Außerordentlichen Ausgaben

Aufgrund von BilRUG sind die Außerordentlichen Einnahmen und Ausgaben an der bisherigen Stelle (als Unterposition der Einnahmen bzw. Ausgaben) entfallen. Da die Informationen insbesondere für Kreditinstitute von Bedeutung sind, wurden sie nun als „davon-Positionen“ unterhalb der Einnahmen bzw. Ausgaben (ohne rechnerische Verknüpfung) eingefügt.

b)    Neudefinition der Umsatzerlöse

Durch die Neudefinition der Umsatzerlöse ergibt sich in der Taxonomie keine Änderung, da keine Position enthalten ist, die nach der Neudefinition eindeutig umzugliedern wäre.

 

2. Anpassungen auf Grund der Änderungen im EÜR-Formular 2016

 

Folgende Positionen sind im EÜR-Formular geändert bzw. neu eingefügt worden:

a)    Neue Zeile 36 ab 2016

Neu hinzugefügt wurde die Zeile 36 mit folgendem Inhalt „Nicht abziehbare Beträge (AfA und Restbuchwerte)“. Diese Position wurde unverändert in die Taxonomie übernommen.

 

b)   Anpassung Begriff „Fahrzeugkosten“

Im Formular 2017 wurde teilweise der Begriff „Fahrzeugkosten“ durch den Begriff „Fahrtkosten“ ersetzt. Die entsprechenden Positionen in der Steuerlichen Gewinnermittlung wurden angepasst.

c)    Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen

Ab 2017 wurden die Zeilen zur Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen gem. § 7g Abs. 3 und Abs. 4 EStG aus der Anlage EÜR entfernt, sodass diese Zeilen mit einem valid through-Datum 30.12.2017 ausgezeichnet wurden.