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Aktuelle handelsrechtliche und steuerliche Themen der Taxonomie-Version 6.9

 

1.1          Allgemeine und handelsrechtliche Anpassungen

1.1.1         Global Common Document (GCD-Modul)

  • Aufgrund einer Aktualisierung der NACE- und WZ-Schlüssel wurden die Posten „NACE 2.1“ [genInfo.company.id.industry.keyType.industryKey.NACE2.1] sowie „WZ2025“ [genInfo.company.id.industry.keyType.industryKey.WZ2025] aufgenommen.
  • Der Bezeichner des Institutsschlüssels „Kapitalanlagegesellschaft (RechKredV)“ [genInfo.report.id.kindOfFinancialInstitution.Kapitalanlagegesellschaften] wurde aufgrund einer Änderung in § 6 Abs. 4 RechKredV in „Kapitalverwaltungsgesellschaft (RechKredV) (bisher: Kapitalanlagegesellschaft)“ umbenannt.
  • Aufgrund der Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschaftsidentifikationsnummern (WIdV), wurden im Bereich der Unternehmenskennnummern der Bezeichner des Postens „steuerliche W-IdNr.“ [genInfo.company.id.idNo.type.companyId.STWID] in „17stellige steuerliche W-IdNr.“ umbenannt. Außerdem wurde der Posten „17stellige beWiNr.“ [genInfo.company.id.idNo.type.companyId.beWiNr] neu aufgenommen. Ein analoges Vorgehen erfolgte im Bereich der Unternehmenskennnummern von Mutterunternehmen und Gesellschaftern. Das betrifft folgende Posten:
    • Umbenennung des Postens „steuerliche W-IdNr.“ in „17stellige steuerliche W-IdNr.“ [genInfo.company.id.parent.idNo.type.companyId.STWID],
    • Neuaufnahme des Postens „17stellige beWiNr.“  [genInfo.company.id.parent.idNo.type.companyId.beWiNr]
    • Umbenennung des Postens „steuerliche W-IdNr.“ in „17stellige steuerliche W-IdNr.“ [genInfo.company.id.shareholder.WID],
    • Neuaufnahme des Postens „17stellige beWiNr.“  [genInfo.company.id.shareholder.beWiNr]

 

1.1.2         Kerntaxonomie (GAAP-Modul) und Branchentaxonomie (BRA-Modul)

  • Um die häufigsten Fälle von Mitzugehörigkeitsvermerken gem. § 265 Abs. 3 HGB über die HGBTaxonomie abbilden zu können, wurden folgende davon-Posten neu aufgenommen:
    • Zwei neue Unterposten zum Posten „Ausleihungen an Gesellschafter“ [bs.ass.fixAss.fin.loansToSharehold]: „davon an verbundene Unternehmen“       [bs.ass.fixAss.fin.loansToSharehold.affiliated] und „davon an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht“ [bs.ass.fixAss.fin.loansToSharehold.Particip],
    • Neuer Unterposten zum Posten „Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Forderungen gegen Gesellschafter“ [bs.ass.currAss.receiv.shareholders]: „davon gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht“ [bs.ass.currAss.receiv.shareholders.particip],
    • Zwei neue Unterposten zum Posten „Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern“ [bs.eqLiab.liab.shareholders]: „davon aus Lieferungen und Leistungen“ [bs.eqLiab.liab.shareholders.accReceiv] und „davon gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht“ [bs.eqLiab.liab.shareholders.particip]
    • Neuer Unterposten zum Posten „Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen“ [bs.eqLiab.liab.assocComp]: „davon aus Lieferungen und Leistungen“ [bs.eqLiab.liab.assocComp.payables],
    • Neuer Unterposten zum Posten „Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht“ [bs.eqLiab.liab.particip]: „davon aus Lieferungen und Leistungen [bs.eqLiab.liab.particip.accountsPayables].
  • Aufgrund des Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Innovationen (ZuFinG) vom 11.12.2023 ist die Ausgabe von Mehrstimmrechtsaktien nach § 12 AktG n.F. und § 135a AktG wieder zulässig. Um die gesonderte Abbildung der Aktiengattungen in der Taxonomie zu ermöglichen, wurden auf der Passivseite der Bilanz im Bereich des Eigenkapitals folgende Posten aufgenommen:
    • „Gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile; gezeichnetes Kapital (Kapitalgesellschaften), davon Kapital aus Mehrstimmrechtsaktien“ [bs.eqLiab.equity.subscribed.corp.multipleVotingShares],
    • „Gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile; gezeichnetes Kapital (Kapitalgesellschaften), nachrichtlich: Gesamtstimmzahl Mehrstimmrechtsaktien”[bs.eqLiab.equity.subscribed.corp.votesMultipleVotingShares],
    • Gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile; gezeichnetes Kapital (Kapitalgesellschaften), nachrichtlich: Gesamtstimmzahl übrige Aktien“ [bs.eqLiab.equity.subscribed.corp.otherVotes]

Der Anhang wurde in dem Kontext um den Posten „Beschränkungen bei Mehrstimmrechtsaktien“ [nt.bsInfo.multipleVotingShare] ergänzt.
Sämtliche Posten haben die Auszeichnung „legalFormKSt = true“ erhalten.

  • Anpassungen aufgrund IDW RS FAB 7: Basierend auf der Ablösung des IDW RS HFA 7 durch den IDW RS FAB 7 wurden folgende Änderungen in der Kerntaxonomie vorgenommen:
    • Textziffer (Tz.) 31a besagt, dass bei einer optierenden Personenhandelsgesellschaft die vom Schuldner der Dividende einbehaltene Kapitalertragsteuer eine Vorauszahlung auf die eigene Körperschaftsteuerschuld darstellt. Die Kapitalertragsteuer ist als sonstiger Vermögensgegenstand auszuweisen. Eine entsprechende Documentation wurde bei dem bestehenden Posten „Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, sonstige Vermögensgegenstände, übrige sonstige Vermögensgegenstände“ [bs.ass.currAss.receiv.other.other] aufgenommen.
    • Für die Abbildung des Inhalts von Tz. 47, wonach der Gewinnanteil eines persönlich haftenden Gesellschafters als Verbindlichkeit zu erfassen ist, wurde der bereits vorhandene Posten „Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, Verbindlichkeiten gegenüber persönlich haftenden Gesellschaftern“ [bs.eqLiab.liab.shareholders.unlimitedPartner] mit einer entsprechenden Documentation versehen.
    • 59a – 59c befassen sich mit einem negativen Unterschiedsbetrag bei Abfindung ausscheidender Gesellschafter. Die bilanzielle Behandlung des negativen Unterschiedsbetrags richtet sich danach, ob das Ausscheiden als Kapitalvorgang oder als Erwerbsvorgang interpretiert wird. Für die Abbildung eines Ausscheidens bei Interpretation als Erwerbsvorgang im Falle des Vorhandenseins von stillen Lasten wurde folgende neue Position aufgenommen: „Sonstige Sonderposten, negativer Unterschiedsbetrag aus der Abfindung ausgeschiedener Gesellschafter“ [bs.eqLiab.otherSpecRes.negGoodwillWithdrawingPartner]. Alle weiteren Sachverhaltskonstellationen (Kapitalvorgang sowie Erwerbsvorgang bei Gründen, die in der Person des ausscheidenden Gesellschafters liegen) lassen sich über bereits vorhandene Taxonomie-Positionen abbilden.
    • Daneben wurden für Zwecke der Abbildung der Tz. 59d, welche sich mit der Abfindung ausscheidender Gesellschafter mittels Sachwertabfindung befasst, folgende GuV-Posten neu aufgenommen: „sonstige betriebliche Erträge (GKV), Erträge im Rahmen von Sachwertabfindungen“ [is.netIncome.regular.operatingTC.otherOpRevenue.compensationInKind] und „sonstige betriebliche Erträge (UKV), Erträge im Rahmen von Sachwertabfindungen“ [is.netIncome.regular.operatingCOGS.grossOpProfit.otherRevenue.compensationInKind].
  • Im Rahmen von QS-Maßnahmen wurden folgende Positionen als handelsrechtlich unzulässig ausgezeichnet:
    • Gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile, Privatkonto (Einzelunternehmen), Kapitaländerung durch Übertragung einer § 6 b EStG Rücklage [bs.eqLiab.equity.subscribed.privateAccountSP.capAdjust6bRes],
    • Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Abfindungen, Privatkonto (Einzelunternehmen) [Aktivseite], Kapitaländerung durch Übertragung einer § 6 b EStG Rücklage [bs.ass.deficitNotCoveredByCapital.privateAccountSP.capAdjust6bRes],
    • Abschreibungen (GKV) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen, außerplanmäßige und Sonderabschreibungen und sonstige Abzüge, Herabsetzungsbetrag nach § 7g Abs. 2 EStG [is.netIncome.regular.operatingTC.otherCost.deductValueEStG7g_2],
    • Nachrichtlich: Abschreibungen (entsprechend GKV), Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen, außerplanmäßige und Sonderabschreibungen und sonstige Abzüge, Herabsetzungsbetrag nach § 7g Abs. 2 EStG [is.netIncome.regular.operatingCOGS.deprAm.fixAss.specific.deductValueEStG7g_2],
    • Abschreibungen (GKV) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen, außerplanmäßige und Sonderabschreibungen und sonstige Abzüge, Abzugsbetrag nach § 6b EStG [is.netIncome.regular.operatingTC.deprAmort.fixAss.specific.EStG6b_3],
    • Nachrichtlich: Abschreibungen (entsprechend GKV), Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen, außerplanmäßige und Sonderabschreibungen und sonstige Abzüge, Abzugsbetrag nach § 6b EStG [is.netIncome.regular.operatingCOGS.deprAm.fixAss.specific.deductValueEStG6b_3].
  • Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben: Um zu verdeutlichen, dass es sich bei dem Posten „sonstige betriebliche Aufwendungen (GKV), beschränkt abziehbare Betriebsausgaben“ [is.netIncome.regular.operatingTC.otherCost.limitedDeductible] und seinen Unterposten um steuerliche Sachverhalte handelt, wurde den Bezeichnern die Spezifizierung „steuerlich“ vorangestellt. In die Documentation hat man einen Hinweis aufgenommen, dass die Aufwendungen hier in voller Höhe zu erfassen sind und für steuerliche Zwecke die darin enthaltenen steuerlich nicht abziehbaren Aufwendungen außerbilanziell zu korrigieren sind. Daneben wurden aus Gründen der Vereinheitlichung der Zusatz „(gesamt)“ bei dem Posten „sonstige betriebliche Aufwendungen (GKV), beschränkt abziehbare Betriebsausgaben, Bewirtungsaufwendungen (gesamt)“ [is.netIncome.regular.operatingTC.otherCost.limitedDeductible.entertainment] gelöscht und weitere redaktionelle Anpassungen an einigen Unterpositionen vorgenommen. Bei den korrespondierenden Posten im UKV wurden die Anpassungen analog vollzogen.
  • Durch die teilweise Reform des Stiftungsprivatrechts mittels des am 01.07.2023 in Kraft getretenen Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 16.07.2021 wurde erstmals eine bundeseinheitliche Regelung der Struktur und Posten des Vermögens und des Eigenkapitals der Stiftung getroffen. Infolgedessen bedurfte der bisherige IDW RS HFA 5 einer Überarbeitung. Dieser lautet nun IDW ERS FAB 5 und wurde am 28.08.2024 verabschiedet. Darauf basierend wurden folgende Änderungen in der Kerntaxonomie vorgenommen:
    • Das Eigenkapital von Stiftungen ist nach der Neuregelung der Tz. 62 unter anderem in Grundstockkapital und Verbrauchskapital zu gliedern. Aus diesem Grund wurden eine Ebene unterhalb des bisherigen Postens „Eigenkapital, Stiftungskapital“ [bs.eqLiab.equity.foundation] folgende zwei neue Posten aufgenommen: „Eigenkapital, Stiftungskapital, Grundstockkapital“ [bs.eqLiab.equity.foundation.endowCap] und „Eigenkapital, Stiftungskapital, Verbrauchskapital“ [bs.eqLiab.equity.foundation.consumable].
    • Daneben wurde für Zwecke der Abbildung von Tz. 75 des IDW ERS HFA 5 n.F. (offene Absetzung des noch nicht eingebrachten Vermögens vom Grundstockkapital) der neue Posten „Eigenkapital, Stiftungskapital, Grundstockkapital“ [bs.eqLiab.equity.foundation.endowCap] wie folgt untergliedert:
    • „Eigenkapital, Stiftungskapital, Grundstockkapital, Grundstockkapital“
    • „Eigenkapital, Stiftungskapital, Grundstockkapital, noch nicht eingebrachtes Vermögen“ [bs.eqLiab.equity.foundation.notContributed]
    • „Eigenkapital, Stiftungskapital, Grundstockkapital, eingebrachtes Grundstockkapital“ [bs.eqLiab.equity.foundation.contributedEndow]
    • Bei der Ausgestaltung dieser Struktur hat man sich an der Abbildung des gezeichneten Kapitals im Eigenkapital orientiert und den Posten Grundstockkapital daher gedoppelt.
    • Die bereits existierenden Taxonomie-Posten „Errichtungskapital“ und „Zustiftungskapital“ [bs.eqLiab.equity.founda-tion.donation] wurden samt Unterposten eine Ebene unterhalb des neuen Postens „Eigenkapital, Stiftungskapital, Grundstockkapital, Grundstockkapital“ [bs.eqLiab.equity.foundation.endowCap.endowCap] verschoben. Der Taxonomie-Pos-ten „Zuführungen aus Ergebnisrücklagen“ [bs.eqLiab.equity.foundation.injectionRev-Res] wurde ebenfalls an diese Stelle verschoben und entsprechend dem Wortlaut in der IDW-Stellungnahme in „Zuführungskapital“ umbeschriftet. Die Standard-Bezeichner dieser drei Posten hat man entsprechend der neuen Verortung hierarchisch angepasst.
    • Zur Umsetzung der Neufassung von Tz. 65 des IDW ERS HFA 5 n.F. wurde im Anhang im Bereich der Informationen zur Bilanz der Posten „Detailangaben zum Grundstockkapital“ [nt.bsInfo.endowCap] samt der Unterposten „Errichtungskapital“ [nt.bsInfo.endow.estab.Cap], „Zustiftungskapital“ [nt.bsInfo.endowCap.donation] sowie „Zuführungskapital“ [nt.bsInfo.endowCap.other] aufgenommen.
    • Um für den Taxonomie-Anwender deutlich zu machen, dass die Umschichtungsrücklage (IDW ERS HFA 5 n.F. Tz. 77) und die Rücklage für aus dem Ergebnis des Geschäftsjahres finanzierte geplante Leistungszusagen (IDW ERS HFA 5 n.F. Tz. 85) innerhalb des Postens „Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen, andere Ergebnisrücklagen“ [bs.eqLiab.equity.revenueRes.otherCoop] auszuweisen sind, hat man einen entsprechenden Hinweis in die Documentation des genannten Taxonomie-Postens aufgenommen.
    • Für die Abbildung des Inhalts von Tz. 59, wonach beim Ausweis von Aufwendungen zur Erfüllung satzungsmäßiger Aufgaben eine Bündelung von Aufwandsarten bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens nicht zulässig ist, wurde eine entsprechende Documentation bei dem Posten „Aufwendungen zur Erfüllung satzungsmäßiger Aufgaben“ [is.netIncome.regular.operatingTC.grossTradingProfit.statutoryDuties] und seinen Unterposten aufgenommen.
  • Aufgrund der Änderungen der Ausführungsanweisungen zum BMEL-Jahresabschluss im April 2024 wurden in der LuF-Branchentaxonomie folgende Änderungen vorgenommen:
    • Der Posten „Immaterielle Vermögensgegenstände, Zahlungsansprüche Betriebsprämie“ [bs.ass.fixAss.intan.concessionBrands.paymentEntitlements] wurde mit der Auszeichnung „validThrough = 2023-12-30“ versehen.
    • Im Bereich der Zuschüsse und Zulagen in der GuV wurden einige Umbenennungen vorgenommen. Diese betreffen allein die Bezeichner und haben keinen Einfluss auf die technischen names der Posten.
    • Es wurden zwei neue Posten „sonstige betriebliche Erträge (GKV), Zulagen und Zuschüsse, gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Rind- und Kalbfleisch“ [is.netIncome.regular.operatingTC.otherOpRevenue.grants.beefVeal] sowie „sonstige betriebliche Erträge (GKV), Zulagen und Zuschüsse, gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Schaf- und Ziegenfleisch“ [is.netIncome.regular.operatingTC.otherOpRevenue.grants.muttonChevon] aufgenommen.
  • Im Rahmen von QS-Maßnahmen wurde der Posten „Erträge zur Erfüllung satzungsmäßiger Aufgaben, Mitgliedsbeiträge (GKV)“ [is.netIncome.regular.operatingTC.grossTradingProfit.totalOutput.statutoryDuties.membershipFees] in „Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen“ umbenannt. Die Documentation wurde dementsprechend ergänzt. Eine analoge Anpassung wurde bei dem Posten „sonstige betriebliche Erträge (GKV), davon Erträge zur Erfüllung satzungsmäßiger Aufgaben, Mitgliedsbeiträge“ [is.netIncome.regular.operatingTC.otherOpRevenue.statutoryDuties.membershipFees] sowie bei den beiden korrespondierenden UKV-Posten [is.netIncome.regular.operatingCOGS.grossOpProfit.statutoryDuties.membership] und [is.netIncome.regular.operatingCOGS.grossOpProfit.otherRevenue.statutoryDuties.membershipFees] vorgenommen.
  • Um die Darstellung der flüssigen Mittel bei Wohnungsunternehmen gemäß den JAbschlWUV- Vorgaben umzusetzen, wurden folgende Änderungen vorgenommen:
    • Für die Branche „Wohnungsunternehmen“ hat man im Umlaufvermögen einen separaten Bereich „Flüssige Mittel und Bausparguthaben“ [bs.ass.currAss.cashAndBuildingSocSaving] eingerichtet.
    • Um einer doppelten Nutzung der Branchen- und Standardposten für einen Ausweis der liquiden Mittel bei Wohnungsunternehmen entgegenzuwirken, wurde der Posten „Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks“ [bs.ass.currAss.cashEquiv] samt seiner Unterposten mit „WUV = false“ ausgezeichnet.
    • Der bisherige WUV-Posten „Bausparguthaben“ [ass.curAss.cashEquiv.buildingSocietySavings] wurde aus dem Bereich „Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks“ [bs.ass.currAss.cashEquiv] gelöscht und ist nun mittels eines neuen Postens „Bausparguthaben“ [bs.ass.currAss.cashAndBuildingSocSaving.BuildingSocSaving] im WUV-spezifischen-Bereich unterhalb des Oberpostens „Flüssige Mittel und Bausparguthaben“ [bs.ass.currAss.cashAndBuildingSocSaving] verortet.
  • Die Konzernsicht der HGB-Taxonomie wurde fachlichen QS-Maßnahmen unterzogen, wodurch sich folgender Anpassungsbedarf an der Konzern-Bilanz, Konzern-GuV, Konzern-Ergebnisverwendungsrechnung und Konzern-Kapitalkontenentwicklung für Personenhandelsgesellschaften ergeben hat:
    • Aufnahme eines neuen davon-Postens „davon Geschäfts- oder Firmenwert aus der Kapitalkonsolidierung“ [bs.ass.fixAss.intan.goodwill.aquisitionAccounting] in die Bilanz,
    • Umbeschriftung des Bilanz-Postens „Geschäfts- oder Firmenwert aus Kapitalkonsolidierung“ in „Geschäfts- oder Firmenwert aus der Kapitalkonsolidierung“ [bs.ass.fixAss.intan.goodwill.fromConsolidation] und Anpassung der Gesetzesreferenz,
    • Umbenennung des Bilanz-Postens „Eigenkapital, Währungsumrechnungsdifferenzen“ in „Eigenkapital, Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung“ [bs.eqLiab.equity.currTransl], Sperrung für den handelsrechtlichen Einzelabschluss und Verschiebung, sodass der Ausweis gem. den Vorgaben in § 308a Satz 3 HGB nach den Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen [bs.eqLiab.equity.revenueRes] erfolgt. In diesem Zusammenhang wurde die Umbenennung des Postens auch in der Konzern-Kapitalkontenentwicklung für Personengesellschaften vorgenommen und in der Kapitalkontenentwicklung für Personengesellschaften im Einzelabschluss gesperrt,
    • Umbenennung des Bilanz-Postens „Ausgleichsposten für nicht beherrschende Anteile“ in „nicht beherrschende Anteile“ [bs.eqLiab.equity.minorityInterest],
    • Umbenennung des GuV-Postens „nicht beherrschende Anteile“ in „davon nicht beherrschende Anteile“ [is.netIncome.minorityInt]. Rechnerische Verknüpfung der beiden Unterposten „auf nicht beherrschende Anteile entfallender Gewinn“ [is.netIncome.thereoffMinorityIntProfit] und „auf nicht beherrschende Anteile entfallender Verlust“ [is.netIncome.thereoffMinorityIntLoss] mit dem Posten „davon nicht beherrschende Anteile“ [is.netIncome.minorityInt],
    • Umbenennung des Ergebnisverwendungs-Postens „davon Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile“ in „nicht beherrschende Anteile“ [incomeUse.gainLoss.MinorityInt] und rechnerische Verknüpfung, sodass er in die Berechnung des Oberpostens „Konzern-Bilanzgewinn/Bilanzverlust“ [incomeUse.gainLoss] einfließt,
    • Ergänzung der Bezeichner mit dem Inhalt „Bilanzgewinn/Bilanzverlust“ und „Jahresüberschuss/-fehlbetrag“ im Bereich der Ergebnisverwendungsrechnung um den Zusatz „Konzern“, z.B. Umbeschriftung von „Bilanzgewinn/Bilanzverlust (GuV)“ in „KonzernBilanzgewinn/Bilanzverlust (GuV)“ [incomeUse.gainLoss].
  • Standard- und Tersebezeichner wurden an die Design-Regeln angepasst.
  • Rechtsformauszeichnungen wurden bereinigt.
  • Daneben wurden noch weitere Qualitätssicherungsmaßnahmen durchgeführt.

 

1.2          Spezifizierungen der Finanzverwaltung

1.2.1         Global Common Document (GCD-Modul)

  • Die Angabe zum Tupel „Art des Berichts“ [genInfo.report.id.reportType] wird nicht mehr benötigt und wird daher ab der Taxonomie 6.9 für die Übermittlung an die Finanzverwaltung gesperrt (notPermittedFor = Einreichung an Finanzverwaltung). Auch die beiden Ausprägungen „Jahresabschluss“ [genInfo.report.id.reportType.reportType.JA] und „sonstiger Bericht“ [genInfo.report.id.reportType.reportType.S] wurden entsprechend gekennzeichnet.
  • Die definitionGuidance für die Positionen „Sonderbilanz benötigt?“ [genInfo.company.id.shareholder.SpecialBalanceRequired] und „Ergänzungsbilanz benötigt?“ [genInfo.company.id.shareholder.extensionRequired] wurden um den Satz „Die Verarbeitung der Gesamthandsbilanz kann erst nach Eingang aller erforderlichen Sonderbilanzen erfolgen.“ gekürzt.
  • Aufgrund der europäischen Richtlinie (EU) 2020/285 ist es umsatzsteuerlichen Kleinunternehmern (KU) ab dem 01.01.2025 möglich, auch in anderen Mitgliedsstaaten steuerfreie Umsätze im Sinne der KU-Regelung bis zur EU-Jahresumsatzgrenze von 100.000 EUR zu erbringen. Zu diesem Zweck muss sich der KU beim BZSt unter der Angabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) registrieren. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, dokumentiert das BZSt die Anwendung der KU-Regelung durch das Erteilen einer KU-Identifikationsnummer (KUIdNr.). Die Angabe der KU-IdNr. kann unter dem Tupel „Unternehmenskennnummern“ [genInfo.company.id.idNo, Mutterunternehmen: company.id.parent.idNo.] mit der neuen Ausprägung „Kleinunternehmer-Identifikationsnummer“ [genInfo.company.id.idNo.type.companyId.kleinU-ID, Mutterunternehmen: genInfo.company.id.parent.idNo.type.companyId. kleinU-ID] erfolgen.
  • Durch das JStG 2024 wurden die §§ 5b Abs. 1 und 52 Abs. 11 EStG dahingehend geändert, dass für Wirtschaftsjahre nach dem 31.12.2024 eine Übermittlungspflicht von Kontennachweisen für werthaltig übermittelte Positionen der Bilanz und GuV besteht. Hierzu wurden folgende Änderungen im GCD-Modul vorgenommen:
    • Die Position „Erläuterung, warum die Übermittlung der Kontennachweise noch nicht möglich ist“ [genInfo.report.id.reportElement.reportElements.transmissionNotYetPossible] wurde neu aufgenommen und als Mussfeld ausgewiesen. Eine Eintragung dieser Position hat zu erfolgen, wenn die Übermittlung von Kontennachweisen im Einzelfall noch nicht möglich ist. In diesem Feld ist als Freitext eine Erläuterung für die unterbleibende Übermittlung der Kontennachweise einzutragen. Eine entsprechende definitionGuidance wurde eingepflegt.
    • Die bestehende Position „Berichtsbestandteile, Kontensalden zu einer oder mehreren Positionen“ wird als Mussfeld ausgezeichnet. Die definitionGuidance wurde angepasst und enthält einen Hinweis auf die Übermittlungspflicht von Kontennachweisen.
  • Die Hinzurechnungsbilanz für die Hinzurechnungsbesteuerung ist bislang nicht als Ausprägung der Position „Bilanzart“ vorgesehen. Hinzurechnungsbilanzen sind daher abhängig von der Art als „Jahresabschluss“ oder als „Eröffnungsbilanz“ zu übermitteln. Die definitionGuidance zu diesen Ausprägungen wurde angepasst.
  • Daneben wurden noch weitere Qualitätssicherungsmaßnahmen durchgeführt.

 

1.2.2         Kerntaxonomie (GAAP-Modul) und Branchentaxonomie (BRA-Modul)

  • Die Position „nach DBA steuerfreie Erträge“ [fpl.deductions.taxFreeProfitsDBA] wurde umbenannt in „Ausländische Einkünfte bzw. Erträge, die aufgrund von DBA steuerfrei sind“. Dies entspricht der Formulierung in den DBA und im Vordruck der Körperschaftsteuer. Die definitionGuidance wurde entsprechend angepasst.
  • Aufgrund der Erweiterung der KU-Regelung auf europäischer Ebene wird durch das JStG 2024 der § 19 UStG neu gefasst und der § 19a UStG eingefügt. Die Änderung des § 19 UStG bewirkt eine systematische Änderung der KU-Regelung, da die bisherige Nichterhebung der Umsatzsteuer durch eine Steuerbefreiung der KU-Umsätze ersetzt wird. Hierdurch ergibt sich die Notwendigkeit der Aufnahme der neuen Positionen „Umsatzerlöse (GKV), in Umsatzerlöse enthaltener Bruttowert, steuerfreie Umsätze nach § 19 Abs. 1 UStG“ [is.netIncome.regular.operatingTC.grossTradingProfit.totalOutput.netSales.grossSales.taxExemptUStG19_1] und „Umsatzerlöse (GKV), in Umsatzerlöse verrechnete Erlösschmälerungen und sonstige direkt mit dem Umsatz verbundene Steuern, steuerfreie Umsätze nach § 19 Abs. 1 UStG“ [is.netIncome.regular.operatingTC.grossTradingProfit.totalOutput.netSales.reductionsFromGrossSales.taxExemptUSt19_1]. Die Positionen sind als Mussfeld ausgezeichnet. Die Umsetzung im UKV erfolgt entsprechend.
  • Ebenfalls neu aufgenommen in der Kerntaxonomie wurde die Position „nach Durchschnittssätzen gem. § 24 UStG“ [is.netIncome.regular.operatingTC.grossTradingProfit.totalOutput.netSales.grossSales.UStG24], die für Umsätze nach Durchschnittssätzen gemäß § 24 UStG aus Land- und Fortwirtschaft (LuF) zu nutzen ist. In der Branchentaxonomie ist diese Position zwar schon vorhanden, allerdings kommt es in der Praxis vor, dass die LuF-Betriebe die Kerntaxonomie verwenden. Auch diese Position ist ein Mussfeld und erhält die gleichen Auszeichnungen wie die Position „Regelsteuersatz“. Aus der definitionGuidance der Position „sonstige Umsatzsteuersätze“ [is.netIncome.regular.operatingCOGS.grossOpProfit.netSales.grossSales.otherRateVAT], unter der bislang die LuF-Umsätze in der Kerntaxonomie zu fassen waren, ist die Erläuterung bezüglich der Eintragung der LuF-Umsätze entfernt worden. Es wurde zudem eine Position für diese Umsätze „nach Durchschnittssätzen gem. § 24 UStG“ [is.netIncome.regular.operatingTC.grossTradingProfit.totalOutput.netSales.averageRateUStGs24] unter der Position „Umsatzerlöse (GKV), in Umsatzerlöse verrechnete Erlösschmälerungen und sonstige direkt mit dem Umsatz verbundene Steuern“ eingefügt. Die Umsetzung im UKV erfolgt entsprechend.
  • Für die Umsätze aus Reiseleistungen nach § 25 UStG und für die Umsätze aus Differenzbesteuerung nach § 25a UStG fehlte bislang eine Unterposition zur Position „Umsatzerlöse (GKV), in Umsatzerlöse verrechnete Erlösschmälerungen und sonstige direkt mit dem Umsatz verbundene Steuern“. Die Position „Umsatzerlöse (GKV), in Umsatzerlöse verrechnete Erlösschmälerungen und sonstige direkt mit dem Umsatz verbundene Steuern, Umsatzerlöse nach § 25 und § 25a UStG“ wurde nun neu eingefügt [is.netIncome.regular.operatingTC.grossTradingProfit.totalOutput.netSales.UStGss25and25a]. In der Folge wurden die definitionGuidance für die Positionen auf der gleichen Ebene „Regelsteuersatz“ [is.netIncome.regular.operatingTC.grossTradingProfit.totalOutput.netSales.reductionsFromGrossSales.generalRateVAT] und „ermäßigter Steuersatz“ [is.netIncome.regular.operatingTC.grossTradingProfit.totalOutput.netSales.grossSales.reducedRateVAT] um die Verweise auf Umsätze nach § 25 UStG und § 25a UStG gekürzt. Die Umsetzung im UKV erfolgt entsprechend.
  • Aufgrund der gesetzlichen Übermittlungspflicht für Kontennachweise bedarf es der Auszeichnung „Mussfeld, Kontennachweise erwünscht“ nicht mehr. Die betroffenen Positionen werden nun als Mussfeld ausgezeichnet.
  • Daneben wurden noch weitere Qualitätssicherungsmaßnahmen durchgeführt.

 

2           Themen in den Spezialtaxonomien (FI, PI, INS)

  • Bislang waren bei der FI die Darstellung der Vorgänge auf den Kapitalkonten bei Personengesellschaft nicht so umfassend wie in der Kerntaxonomie. Es wurden daher vier neue Positionen für die nicht eingeforderten und die eingeforderten Einlagen bei persönlich haftenden Gesellschaftern und Kommanditisten als Unterposition zu „12. Eigenkapital, e) Kapitalanteile Personen(handels)gesellschaften“ [bsBanks.eqLiab.equity.partnerships] geschaffen:
    • „nicht eingeforderte ausstehende Einlagen der persönlich haftenden Gesellschafter“ [bsBanks.eqLiab.equity.partnerships.unpaidContributionUnlimitedLiablelPartner]
    • „eingefordertes Kapital der persönlich haftenden Gesellschafter / Kapitalanteil abzüglich nicht eingeforderter ausstehender Einlagen persönlich haftender Gesellschafter“ [bsBanks.eqLiab.equity.partnerships.calledCapUnlimitedLiablePartner]
    • „nicht eingeforderte    ausstehende      Einlagen              der         Kommanditisten“ [bsBanks.eqLiab.equity.partnerships.unpaidContributionLimitedLiablelPartner
    • „eingefordertes Kapital der Kommanditisten / Kapitalanteil abzüglich nicht eingeforderter ausstehender Einlagen der Kommanditisten“ [bsBanks.eqLiab.equity.partnerships.calledCapLimitedLiablePartner]
    • Die Auszeichnungen erfolgen entsprechend zu den Positionen in der Kerntaxonomie.
  • Durch das BMF-Schreiben vom 21.03.2024 (Gz. IV C 6 – S 2171-b/19/10001:001) wurde ein steuerliches Vereinfachungsverfahren für die Einzelwertberichtigung von Kreditinstituten ermöglicht. Zum Ausweis der Rücklage wurden folgende Positionen eingefügt:
    • „8. Sonderposten mit Rücklageanteil und andere Sonderposten, andere Sonderposten, Rücklage, Vereinfachungsverfahren, Einzelwertberichtigung“ [bsBanks.eqLiab.pretaxRes.other.specValueAllow]
    • „9. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten mit Rücklageanteil und anderer Sonderposten, Vereinfachungsverfahren Einzelwertberichtigung“ [isBanks.incomeReleasePreTaxRes.simpleSpecificValAllow]
    • „18. Einstellungen in Sonderposten mit Rücklageanteil und andere Sonderposten, Vereinfachungsverfahren Einzelwertberichtigung“ [isBanks.addToPreTaxRes.SimpleSpecificValAllow]
  • Im Zusammenhang mit der zuvor genannten Einfügung der neuen Positionen erfolgte eine Überprüfung der Sonderposten. Hierdurch ergeben sich folgende Änderungen in der FI und PI:
    • In der FI wurde die Position „8. Sonderposten mit Rücklageanteil“ [bsBanks.eqLiab.pretaxRes] umbenannt in „8. Sonderposten mit Rücklageanteil und andere Sonderposten“. Entsprechend der Kerntaxonomie wurden bestimmte Unterpositionen mit der Auszeichnung „validThrough = 2024-12-30“ versehen. Zudem werden mehrere Positionen unter die Oberposition „8. Sonderposten mit Rücklagenanteil und andere Sonderposten“ verschoben und neue Unterpositionen eingefügt. Entsprechend wurden in der GuV die Bezeichner der Positionen „9. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten mit Rücklageanteil und anderer Sonderposten“ [isBanks.incomeReleasePreTaxRes.SimpleSpecificValAllow] und „18. Einstellungen in Sonderposten mit Rücklageanteil und andere Sonderposten“ [isBanks.addToPreTaxRes.SimpleSpecificValAllow] und deren Unterpositionen angepasst.
    • In der PI wurde die Position „7a. Sonderposten mit Rücklageanteil“ [bsPi.eqLiab.pretaxRes] umbenannt in „7a. Sonderposten mit Rücklageanteil und andere Sonderposten“. Entsprechend der Kerntaxonomie wurden bestimmte Unterpositionen mit der Auszeichnung „validThrough = 2024-12-30“ versehen. Zudem werden mehrere Positionen unter die Oberposition „7a. Sonderposten mit Rücklagenanteil und andere Sonderposten“ verschoben und neue Unterpositionen eingefügt. Entsprechend wurden in der GuV die Bezeichner in der Position „15a. Einstellungen in Sonderposten mit Rücklageanteil und andere Sonderposten“ [isPi.addToPreTaxRes] und einzelner Unterpositionen angepasst.
  • Die Ergebnisverwendung in der FI wird – wie in der INS – rechnerisch entkoppelt, sodass nicht von der Position „27. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“ [isBanks.netIncome] zu „34. Bilanzgewinn/Bilanzverlust“ [isBanks.gainLoss] weitergerechnet werden muss. Dafür wurde die rechnerische Verknüpfung der Positionen „27. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“ gelöscht. Zudem wurde die Position „27a. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Ergebnisverwendung)“ [isBanks.netIncomeUse] eingefügt.
  • Die Ergebnisverwendung in der PI wird – wie in der INS – rechnerisch entkoppelt, sodass nicht von der Position „24. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“ [isPi.netIncome] weitergerechnet werden muss. Dafür wurde die rechnerische Verknüpfung der Positionen „24. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“ gelöscht. Zudem wurde die Position „24a. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Ergebnisverwendung)“ [isPi.netIncomeUse] eingefügt.
  • Zur Angleichung an die Kerntaxonomie wurden in der FI im Berichtsteil GuV folgende Positionen eingefügt:
    • „26c. Ausgleichszahlung an Minderheiten (Tochter)“ [isBanks.minorityInterestPaidSubsidiary]
    • „33a. Erträge aus der Kapitalherabsetzung“ [isBanks.capitalRelease]
    • „33b. Einstellung in die Kapitalrücklage nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung“ [isBanks.releaseCapReserve]
    • „33c. Belastung auf Kapitalkonten“ [isBanks.releasePartnersAccount]
    • „33d. Gutschrift auf Kapitalkonten“ [isBanks.additionPartnersAccount]
    • „33e. Belastung auf Verbindlichkeitenkonten“ [isBanks.releasePartnersLiabAccount]
    • „33f. Gutschrift auf Verbindlichkeitenkonten“ [isBanks.additionPartnersLiabAccount]
  • Zur Angleichung an die Kerntaxonomie wurden in der PI im Berichtsteil GuV folgende Positionen eingefügt:
    • „23c. Ausgleichszahlung an Minderheiten (Tochter)“ [isPi.minorityInterestPaidSubsidiary]
    • „30a. Erträge aus der Kapitalherabsetzung“ [isPI.capitalRelease]
    • „30b. Einstellung in die Kapitalrücklage nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung“ [isPi.releaseCapReserve]
    • „30c. Belastung auf Kapitalkonten“ [isPi.releasePartnersAccount]
    • „30d. Gutschrift auf Kapitalkonten“ [isPi.additionPartnersAccount]
    • „30e. Belastung auf Verbindlichkeitenkonten“ [isPi.releasePartnersLiabAccount]
    • „30f. Gutschrift auf Verbindlichkeitenkonten“ [isPi.additionPartnersLiabAccount]
  • Aufgrund der gesetzlichen Übermittlungspflicht für Kontennachweise bedarf es der Auszeichnung „Mussfeld, Kontennachweise erwünscht“ nicht mehr. Die betroffenen Positionen in der FI, PI und INS werden nun als Mussfeld ausgezeichnet.
  • Entsprechend der Anpassung in der BRA ist auch in den Spezialtaxonomien die Abbildung der Ausgabe von Mehrstimmrechtsaktien nach § 12 AktG n.F. und § 135a AktG zu ermöglichen. Hierzu wurden auf der Passivseite der Bilanz im Bereich des Eigenkapitals folgende Positionen aufgenommen:

In der FI

  • „12. Eigenkapital, a) Eingefordertes Kapital, Gezeichnetes Kapital, darunter Kapital aus Stammaktien“ [bsBanks.eqLiab.equity.calledCapital.subscribedCapital.ordShare],
  • „12. Eigenkapital, a) Eingefordertes Kapital, Gezeichnetes Kapital, darunter Kapital aus Mehrstimmrechtsaktien“ [bsBanks.eqLiab.equity.calledCapital.subscribedCapital.voteShare],
  • „12. Eigenkapital, a) Eingefordertes Kapital, Gezeichnetes Kapital, darunter Kapital aus Vorzugsaktien“ [bsBanks.eqLiab.equity.calledCapital.subscribedCapital.prefShare],
  • „12. Eigenkapital, a) Eingefordertes Kapital, Gezeichnetes Kapital, nachrichtlich: bedingtes Kapital“ [bsBanks.eqLiab.equity.calledCapital.subscribedCapital.condCap],
  • „12. Eigenkapital, a) Eingefordertes Kapital, Gezeichnetes Kapital, nachrichtlich: Gesamtstimmzahl Mehrstimmrechtsaktien“ [bsBanks.eqLiab.equity.calledCapital.subscribedCapital.multVoteShare],
  • „12. Eigenkapital, a) Eingefordertes Kapital, Gezeichnetes Kapital, nachrichtlich: Gesamtstimmzahl übrige Aktien“ [bsBanks.eqLiab.equity.calledCapital.subscribedCapital.other] In der PI
  • „darunter Kapital aus Stammaktien“ [bsPi.eqLiab.equity.subscribed.ordShare],
  • „darunter Kapital aus Mehrstimmrechtsaktien“ [bsPi.eqLiab.equity.subscribed.voteShares],
  • „darunter Kapital aus Vorzugsaktien“ [bsPi.eqLiab.equity.subscribed.prefShare],
  • „nachrichtlich: bedingtes Kapital“ [bsPi.eqLiab.equity.subscribed.CondCap],
  • „nachrichtlich: Gesamtstimmzahl Mehrstimmrechtsaktien“ [bsPi.eqLiab.equity.subscribed.multVoteShare],
  • „nachrichtlich: Gesamtstimmzahl übrige Aktien“ [bsPi.eqLiab.equity.subscribed.other]

In der INS

  • „davon Kapital aus Stammaktien“ [bsIns.eqLiab.equity.subscribed.corp.ordShare],
  • „davon Kapital aus Mehrstimmrechtsaktien“ [bsIns.eqLiab.equity.subscribed.corp.voteShares],
  • „nachrichtlich: bedingtes Kapital“ [bsIns.eqLiab.equity.subscribed.corp.CondCap],
  • „nachrichtlich: Gesamtstimmzahl Mehrstimmrechtsaktien“ [bsIns.eqLiab.equity.subscribed.corp.multVoteShare],
  • „nachrichtlich: Gesamtstimmzahl übrige Aktien“ [bsIns.eqLiab.equity.subscribed.corp.other]
  • Daneben wurden noch weitere Qualitätssicherungsmaßnahmen durchgeführt.