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Das aktuelle Taxonomiepaket finden Sie hier.

1. Aktuelle handelsrechtliche und steuerliche Themen der Taxonomie-Version 6.2

1.1 Allgemeine Anpassungen

  • [Aktualität] Update Deutsche Rechnungslegungs Standards
    • Einarbeitung des im Herbst 2017 überarbeiteten DRS 18 „Latente Steuern“.
    • Einarbeitung des DRS 24 „Immaterielle Vermögensgegenstände [nicht nur] im Konzernabschluss“ (neue Posten im Anlagevermögen und Anlagenspiegel; Aktualisierung der Referenzierung).
    • Revision der Referenzen auf DRS 3 „Segmentberichterstattung“, DRS 13 „Grundsatz der Stetigkeit und Berichtigung von Fehlern“ und DRS 23 „Kapitalkonsolidierung“.
    • Formale Vereinheitlichung der Referenzen auf DRS.
  • [Transparenzerhöhung] In die Versionierungsspalten wird eine weitere Ausprägung aufgenommen, die anzeigt, dass ein Posten einen bisher vorhandenen Posten „ersetzt“. In diesem Fall steht dort dann der name der ersetzten Position, die i.d.R. gelöscht wurde.
  • [DiFin] In die Taxonomie wurden im Bereich der Referenzen neue Spalten für die Gültigkeit der Rechenregeln im Falle einer HGB-Mindestgliederung sowie für einen Aufstellungs-/Offenlegungsfilter aufgenommen.
    • „Gültigkeit der Rechenregeln“ (disabledCalcMinClassification) wurde als neue erste Spalte der Referenzen vor der Gesetzesspalte eingefügt. Anlass für die Spalte war die Feststellung, dass sich in einem HGB-Abschluss mit Mindestumfang bestimmte Posten mit Rechenzeichen nicht in die Summe lt. Spalte „rechnerisch verknüpft mit“ einrechnen lassen. Diese Posten führen daher im handelsrechtlichen (nicht aber im steuerlichen!) Label ein „davon“. Die Kennzeichnung „true“ wurde bei den Summenposten zu diesen Positionen gesetzt und zeigt an, dass unterhalb dieser Position in einem handelsrechtlichen Abschluss mit Mindestgliederung nicht mehr gerechnet werden darf. Für die E-Bilanz hat diese Spalte keine Bedeutung.
    • Neue Spalten für den „Aufstellungs-/Offenlegungsfilter“: Auf Basis der bisherigen Überlegungen zu einem in die Taxonomie integrierten Offenlegungsfilter wurden fünf Spalten neu aufgenommen, in denen künftig die Positionen gekennzeichnet werden sollen, die unter Berücksichtigung der Größenklassenvorgaben in einem HGB-Abschluss bei der Aufstellung (mindestens) vorhanden sein müssen. Die Spalten finden sich am äußersten rechten Rand der Excel-Aufbereitung. Für die E-Bilanz werden auch diese Spalten keine Bedeutung haben.
  • [Aktualität] Endgültige Löschung des Postens „Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs“ und seiner zugehörigen Gewinnrücklagen, Abschreibungen und Anhangsangaben.
  • [HGB] In Abstimmung mit dem Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) wurde eine Reihe weiterer Posten mit dem Attribut „handelsrechtlich nicht erlaubt“ (NotPermittedFor: Handelsrecht) ausgezeichnet.
  • [Aktualität] Die Neufassung der „IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften“ (IDW RS HFA 7) hat zu zwei neuen Taxonomieposten im negativen Eigenkapital geführt. Die Posten sind von der Finanzverwaltung auf steuerlich unzulässig gesetzt worden, wurden jedoch in der Kapitalkontenentwicklung für den Zustand „HGB vor Überleitungsrechnung“ eingepflegt. Nachdem der Bereich „davon Kapitalanteile Gesellschafter im Einzelnen“ steuerlich nicht mehr benötigt wird und handelsrechtlich hierfür kein Bedarf besteht, wurde er gelöscht.
  • [Aktualität] Als Umsetzung des Entgelttransparenzgesetzes wurde der “Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit” unter “andere Berichtsteile” als Textfeld in die Taxonomie aufgenommen.
  • [DiFin] Auf Vorschlag von Analysten wurde eine Fristengliederung bei den Haftungsverhältnissen hinterlegt.
  • [Aktualität] Umsetzung der Vorschriften des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung 2017:
    • Es wurde eine Position „Vergütungsbericht“ [bs.ass.currAss.receiv.particip.assoc] im Anhang aufgenommen, um die alternative Übermittlung der detaillierten Zusammensetzung der Zuwendungen in der vom DCGK vorgeschriebenen Form zu ermöglichen.
    • Positionen, deren Inhalte laut DCGK n.F. nicht mehr erforderlich sind, bekamen entsprechende „ValidThrough“-Einträge. Die vorhandenen Referenzen auf DCGK bei den Anhangpositionen wurden aktualisiert.
  • [GCD] Anpassungen im Global Common Document (Stammdatenmodul)
    • Im GCD wurden die bestehenden Ausprägungen für Voll- und Teilhafter in Abstimmung mit der Finanzverwaltung detaillierter unterteilt.
    • Im GCD wurden Positionen eingeführt, die es ermöglichen, bei der Übermittlung eines Digitalen Finanzberichts eine inhaltliche Angleichung der GCD-Daten mit den DiFin-Begleitdaten herzustellen.
    • Legal Entity Identifier (LEI) wurde in das GCD aufgenommen.
    • Überarbeitung der Bezeichner für Institutsschlüssel und Versicherungszweige.

Ergänzend finden Sie hier eine Erläuterung der Arbeitsgruppe HGB Taxonomie zum Thema „Rechenbarkeit eines Datensatzes (Instanzendokuments), wenn Zwischensummen zulässigerweise fehlen“.

1.2 Spezifizierungen der Finanzverwaltung

  • [Betriebsvermögensvergleich] Die Positionen des neuen (steuerlichen) Berichtsteils „Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich“ werden Teil der Taxonomie bei allen Taxonomiearten. Ziel ist die Vermeidung einer Übermittlung von inkongruenten Datensätzen an die Finanzverwaltung, bei denen der in der Bilanz ausgewiesene Gewinn nicht mit dem Gewinn lt. Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG übereinstimmt. Die Übermittlung der Positionen ist in der Version 6.2 freiwillig. Wird der Berichtsteil freiwillig übermittelt, werden ERiC-Prüfungen durchgeführt. Diese Prüfungen verhindern, dass ein fehlerhafter Betriebsvermögensvergleich übermittelt werden kann. Ab der übernächsten Taxonomie-Version (voraussichtlich Version 6.4) ist die Übermittlung des Berichtsteils „Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich“ für E-Bilanz verpflichtend. Die Positionen erhalten dann die Mussfeldauszeichnung.
  • [Aktualität] Sonder- und Ergänzungsbilanzen sind im Rahmen der E-Bilanz als gesonderte Datensätze an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Taxonomiepositionen, die ursprünglich die Übermittlung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen als Freitext ermöglichten, wurden im GCD- und im Finanzdatenmodul gelöscht.
  • [Fußnoten statt Textpositionen] Textpositionen in den Berichtsteilen „Bilanz“ und „GuV“ werden für die Übermittlung an die Finanzverwaltung nicht mehr zugelassen (Eintrag bei „notPermittedFor“ = „steuerlich“). Erläuterungen zu den entsprechenden Bilanz- oder GuV-Positionen sollen stattdessen in einer Fußnote übermittelt werden.
  • [Aktualität] Im Berichtsteil „Steuerliche Gewinnermittlung“ wurden neue Positionen für die Themen Sanierungsgewinne (§§ 3a, 3c Abs. 4 EStG), Aufwandskorrektur (§ 4f EStG), Sonderbetriebsausgabenabzug (§ 4i EStG) und Lizenzschranke (§ 4j EStG) aufgenommen und für bereits vorhandene Positionen (§ 7g EStG) optimiert.
  • [Vorbereitung Rückübermittlung] Im Berichtsteil „Steuerliche Modifikation“ wurden neue Positionen für den geplanten Datenabruf (Rückübermittlung E-Bilanz) aufgenommen. Diese Positionen stehen ausschließlich für die Bereitstellung zum Datenabruf zur Verfügung und können nicht für die Übermittlung an die Finanzverwaltung genutzt werden.

2.  Themen in den Spezialtaxonomien (FI, PI, INS)

Alle vorstehenden Änderungen wurden – soweit übertragbar – analog auch auf die Spezialtaxonomien übertragen.

  • Bereinigungen in der Bankentaxonomie (FI)
  • In der Bankentaxonomie wurde die Position „7. Rückstellungen, c) andere Rückstellungen, Rückstellungen zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken“ eine Ebene höher angesiedelt, damit sie für die Übermittlung zugelassen werden kann (bisher Auszeichnung „notPermittedFor“ = „steuerlich“).
  • Anpassung der Taxonomie für Zahlungsinstitute an die Erweiterungen der Bankentaxonomie in der Version 6.1 (Differenzierung bei verschiedenen Ertrags- und Aufwandspositionen) ohne Erweiterung der Mussfelder.

3.  Allgemeine Hinweise

Die Taxonomie ist ab Verfügbarkeitsdatum einsatzfähig. Ihr tatsächlicher Einsatz als „Datendrehscheibe“ hängt davon ab, zu welchem Datum die jeweiligen Datenempfänger und Datensender die Taxonomie in ihren Systemen unterstützen. Die Übermittlung der E-Bilanz an die Finanzverwaltung auf Basis der Taxonomie-Version 6.2 wird u.a. auf www.esteuer.de bekannt gegeben.

Die Taxonomie besteht aus folgenden Teilen:

  • GCD–Modul für Stammdaten und Berichtsprüfungsdaten
  • Kern-Taxonomie
    • Handelsrechtlicher Einzelabschluss
      • Normalabschluss
      • MicroBilG
    • Steuerlicher Einzelabschluss
      • Normalabschluss
      • MicroBilG
    • Konzernabschluss
  • Branchen-Zusatzmodul
    • Normalabschluss
    • MicroBilG
  • Banken-Taxonomie nach RechKredV und steuerlichen Erfordernissen
  • Versicherer-Taxonomie nach RechVersV und steuerlichen Erfordernissen
  • Zahlungsinstitute-Taxonomie nach RechZahlV und steuerlichen Erfordernissen

Das GCD-Modul enthält auch Stammdaten für Unternehmen und Freiberufler, die nicht bilanzieren, sondern eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen. Damit kann das GCD-Modul auch für die Taxonomie zur Einnahmenüberschussrechnung (https://de.xbrl.org/taxonomien/eur-taxonomie/) verwendet werden. Ziel dieser Taxonomie ist die Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen Einnahmeüberschussrechnern und verschiedenen Datenempfängern (bspw. Kreditinstitute im Rahmen des Digitalen Finanzberichts).

Die Taxonomie unterliegt einem regelmäßigen Update-Prozess. Änderungen sind zur nächsten Version möglich. Soweit Sie Fragen, Anregungen, Ergänzungs- oder Verbesserungsvorschläge zur Taxonomie haben, stehen Ihnen mehrere Wege offen:

  • Sie wenden sich an ein Vereinsmitglied (vgl. Mitgliederverzeichnis), das die Anliegen in die jeweiligen Arbeitsgruppen einbringt.
  • Sie wenden sich per E-Mail an: info@xbrl.de.
  • Sie oder Ihre Organisation werden selbst Vereinsmitglied und nehmen an den Sitzungen der „AG HGB-Taxonomie“ teil.
  • Zur steuerlichen Taxonomie hat die Finanzverwaltung Ansprechpartner in den Bundesländern eingesetzt (veröffentlicht unter esteuer.de).