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Das Taxonomiepaket wurde um Versionierungsinformationen in Excel ergänzt. Die XBRL Dateien wurden nicht geändert.

Das aktuelle Taxonomiepaket finden Sie hier.

Die Schwerpunkte der Version 6.1 liegen auf den Themen Transparenzerhöhung, Prozessunterstützung sowie Überarbeitungen und Aktualisierungen incl. gesetzlicher Anpassungen.

 

  1. TOP-Thema Transparenzerhöhung
  • Mit der Version 6.1 werden „Versionierungsinformationen“ zur Verfügung gestellt. Alle Änderungen zur Vorgängerversion werden nach Themenbereichen klassifiziert. Es wird erkennbar, ob es sich um eine fachlich oder technisch initiierte Änderung/Neuerung oder lediglich um eine Verschiebung eines vorhandenen Postens in der Gliederungsstruktur handelt und ebenso, wenn die Änderung als Korrektur zu klassifizieren ist. Details zu diesem Standard entnehmen Sie bitte Punkt 5.
  • Die Finanzverwaltung hat im Stammdatenmodul (GCD) deutlich gemacht, welche Angaben sie nicht haben will.
  • In allen Taxonomien wurden überflüssige Kurzbezeichner entfernt und Standardbezeichner angepasst. Referenzen wurden in allen Taxonomien überarbeitet. Im GCD wurde der ursprünglich geplante, aber bislang in Praxis nicht realisierte Wirtschaftszweigschlüssel “WZ2012” gelöscht.
  • Etliche englische Postenbezeichner wurden überarbeitet.
  • Es wurden aufgrund von Feedback aus der Praxis Dokumentationen zu einzelnen Posten neu eingefügt bzw. überarbeitet.
  • Begriffliche Angleichungen von handelsrechtlichen und korrespondierenden steuerlichen Postenbezeichnern wurden, soweit sinnvoll, vorgenommen.
  • Transparentere Darstellung der Umrechnung auf das Nettoverfahren in der Steuerlichen Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren.

 

  1. TOP-Thema Prozessunterstützung
  • Aufnahme einiger Posten aus den KSt-Formularen für die Prozessoptimierung durch eine erweiterte Nutzung der Taxonomie im Rahmen der Steuerdeklaration. Es handelt sich hier nicht um Mussfelder! Die Aufnahme dieser Positionen zielt nicht auf einen Ersatz von Steuererklärungen ab.
  • Einführung diverser Posten zur differenzierteren Abbildung der   Umsatzsteuertatbestände im Bereich Umsatzerlöse wg. der Kongruenz zur Umsatzsteuererklärung.
  • Zur Prüfung des Bilanzzusammenhangs bei Körperschaften wurde der Posten “Im Wirtschaftsjahr erfolgte Gewinnausschüttungen, die auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruhen” eingefügt.
  • Ausweitung der Angaben zu § 7g EStG entsprechend den Übermittlungsplichten des § 7g Abs. 1 Nr. 2 EStG n.F. im Berichtsbestandteil  “Steuerliche Gewinnermittlung”.

 

  1. TOP-Thema   Aktualisierungen, Überarbeitungen, gesetzliche Anpassungen
  • Einarbeitung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz in den Lagebericht nach dem Gesetzesbeschluss vom 10.03 2017.
  • Umsetzung der Zweiten Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungs-verordnungen vom 21. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3076) betreffend die KHBV und die PBV durch Neuaufnahme   und Änderung von Postenbezeichnern in der GuV der Branchentaxonomie.
  • Neujustierung der Gliederung der Rückstellungen inkl. Aufnahme von insbesondere im steuerlichen Kontext häufig genutzten Einzelrückstellungen. Die Mussfeldtiefe wird hierdurch nicht verändert.
  • Überarbeitung der Rechenregeln beim “Ergebnisvortrag für Stiftungen und Vereine”, daraus folgend Aufnahme des Postens “Nutzungsgebundenes Kapital”  auch im Eigenkapital.
  • Aufnahme des steuerlich relevanten Aufwandsverteilungspostens im Anlagevermögen nebst zugehörigem Sonderposten auf der Passivseite aufgrund BFH-Urteil. In dem Zusammenhang wurde die Kennung “handelsrechtlich nicht erlaubt” reaktiviert.
  • Vervollständigung der handelsrechtlichen Pflichtausweise nach § 264c Abs. 4 HGB.
  • Einarbeitung des Eigenkapitalspiegels nach DRS 22 für Einzelabschluss- und Konzernsicht. Der Vorgänger DRS 7 bekam eine “gültig bis” – Kennung, bleibt jedoch in der Taxonomie.
  • Aufnahme der bisher nur als Angaben unter der Bilanz vorhandenen Angaben nach § 264 Abs. 3 und § 264b HGB   als auslesbare Werte im Anhang.
  • Es wurden Offenlegung-/Aufstellungsparameter eingeführt; technisch wurde hier eine Mehrfachauswahl zugelassen.
  • Im GCD wurde für die EÜR-Taxonomie-Verwender ein Unterpunkt “Umsatzsteuermerkmale” mit diversen Ausprägungen eingeführt.
  • Freischaltung von Anhangsangaben, die bislang fälschlicherweise nicht für den Einzelabschluss (sondern nur für den Konzernanhang) zulässig waren.

 

  1. Änderungen in den Berichtsteilen Bilanz und GuV der Spezialtaxonomien (FI, PI, INS)
  • Alle vorstehenden Änderungen wurden – soweit übertragbar – analog auch auf die Spezialtaxonomien übertragen.
  • Löschung von Positionen, die nach BilMoG aus den Formblättern zur RechKredV entfernt wurden:
    • “2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassen sind; b) Wechsel; darunter: bei der Deutschen Bundesbank refinanzierbar”
    • “14. Eigene Aktien oder Anteile”
    • “14. Eigene Aktien oder Anteile, Nennbetrag / gegebenenfalls rechnerischer Wert”
    • “17. Deferred tax assets recognised in accordance with HGB s. 274(2)”
    • “7. Rückstellungen, a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, Gutachter für die Pensionsrückstellung”
    • “7. Rückstellungen, a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, Gutachter für die Pensionsrückstellung, Name des Gutachters für die Pensionsrückstellung”

 

  1. Technische XBRL-Standards

Zum Release in der Version 6.1 kommen drei neue XBRL-Standards zum Einsatz. Alle Standards ergänzen die Taxonomie und werden nicht vorausgesetzt, um die Taxonomie mit einer vorhandenen Software wie bisher zu nutzen.

 

  • Taxonomy-Package (produktive Nutzung)

Die Datei “taxonomyPackage.xml” im Ordner “META-INF” enthält Zusatzinformationen, welche die Anwendungssichten der Taxonomie beschreiben und von einer standardkonformen Software genutzt werden können.

XBRL Standard: Taxonomy Packages 1.0

 

  • Table-Linkbase (Bereitstellung einer Vorschaufassung)

In die Einstiegsschemata für die Anwendungssichten der Taxonomie werden sogenannte Table Linkbases referenziert. Damit können zusätzliche Layoutbeschreibungen für die Tabellenbereiche der HGB-Taxonomie genutzt werden, um die Tabellendarstellung zu vereinheitlichen. In den Layoutinformationen werden die sogenannten Tabellenachsen (Zeilen, Spalten und Tabellenblätter) festgelegt.

XBRL Standard: Table Linkbase 1.0

  • Taxonomy-Versioning

Die Taxonomie wurde mit Versionierungsinformationen angereichert. Die Versionierungsinformationen vereinfachen die jährlichen Anpassungen bei der Anwendung neuer Taxonomieversionen für die Fachanwender und bieten Softwareanbietern die Möglichkeit, fachlich relevante Änderungen zu filtern bzw. automatisiert zugänglich zu machen. Die Versionierungsinformationen wurden im Verzeichnis “xbrl/versioning” hinterlegt.

XBRL Standard: Versioning 1.0

 

Bitte beachten Sie auch

 

Die Taxonomie ist ab Verfügbarkeitsdatum einsatzfähig. Der tatsächliche Einsatz als “Datendrehscheibe” hängt davon ab, zu welchem Datum die jeweiligen Datenempfänger und Datensender die Taxonomie in ihren Systemen implementiert haben. Die Übermittlungsmöglichkeit der E-Bilanz an die Finanzverwaltung wird u.a. auf www.esteuer.de bekannt gegeben.

Die Taxonomie besteht aus folgenden Teilen:

 

  • GCD-Modul für Stammdaten und Berichtsprüfungsdaten
  • Kern-Taxonomie
    • Handelsrechtlicher Einzelabschluss
      • Normalabschluss
      • MicroBilG
    • Steuerlicher Einzelabschluss
      • Normalabschluss
      • MicroBilG
    • Konzernabschluss
  • Branchen-Zusatzmodul
    • Normalabschluss
    • MicroBilG
  • Banken-Taxonomie nach RechKredV und steuerlichen Erfordernissen
  • Versicherer-Taxonomie nach RechVersV und steuerlichen Erfordernissen
  • Zahlungsinstitute-Taxonomie nach RechZahlV und steuerlichen Erfordernissen

 

Das GCD-Modul enthält auch einige Stammdaten-Erfordernisse der Taxonomie für Unternehmen und Freiberufler, die nicht bilanzieren, sondern stattdessen eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen. Diese (“EÜR”-) Taxonomie kann z.Z. jedoch nicht für die Erfüllung steuerlicher Pflichten verwendet werden.

 

Bei Einzelfragen kann ein Blick in den “Technischen Leitfaden” hilfreich sein, ebenso in die Literaturbeiträge derjenigen, die bei den Sitzungen der Arbeitsgruppen “HGB – Taxonomie” und “Steuerliche Taxonomie” und den Terminen des ELBA-Konsortiums anwesend waren.

 

Soweit Sie Fragen, Anregungen, Ergänzungs- oder Verbesserungsvorschläge zur Taxonomie haben, so stehen Ihnen mehrere Wege offen:

  • Sie wenden sich an ein Vereinsmitglied (vgl. Mitgliederverzeichnis), das die Anliegen in die jeweiligen Arbeitsgruppen einbringt.
  • Sie wenden sich per E-Mail an: info@xbrl.de.
  • Sie oder Ihre Organisation werden selbst Vereinsmitglied und nehmen an den Sitzungen der “AG HGB – Taxonomie” teil.
  • Zur steuerlichen Taxonomie hat die Finanzverwaltung Ansprechpartner in den Bundesländern eingesetzt (veröffentlicht unter www.esteuer.de).

Die Taxonomie unterliegt einem regelmäßigen Update-Prozess. Änderungen sind zur nächsten Version möglich. Allerdings hat der Anpassungsaufwand bei den betroffenen Datensendern, Datenempfängern und deren Softwaredienstleistern eine durchaus gewichtige Rolle dafür, ob eine Anregung eingepflegt wird oder nicht.